Abschiebehaft Büren muss geschlossen werden – lasst die Leute frei!

Der europäische Gerichtshof hat entschieden: Die Unterbringung von Flüchtlingen ohne Aufenthaltsrecht in Justizvollzugsanstalten gemeinsam mit Straftätern widerspricht der Rückführungsrichtlinie und ist damit illegal. Nur wenige Bundesländer verfügen jedoch über eigene Einrichtungen für Abschiebehäftling Auch in der JVA Büren sind Abschiebehäftlinge und verurteilte Straftäter gemeinsam untergebracht – bis jetzt.

Das Urteil lässt keinerlei Spielraum – der Abschiebknast in Büren muss geschlossen und die Flüchtlinge frei gelassen werden. Abschiebehaft ist überflüssig! Die Landesregierung NRW soll sich der Bundesratsinitiative zur Abschaffung von Abschiebehaft anschließen und dieses Kapitel deutscher Flüchtlingspolitik endlich schließen!

Mehr zum Thema:

EuGH zwingt Deutschland zur Reform der Abschiebehaft (Süddeutsche Zeitung)

EuGH: Abschiebehaft für Migranten im Gefängnis unzulässig (Neues Deutschland)

EuGH-Urteil: Deutschland muss Abschiebehaft reformieren (Westfalen-Blatt)

„Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“ wird 20 Jahre alt

20 Jahre Logo Wir gratulieren! Der Verein arbeitet kontinuierlich und beharrlich für die Abschaffung der Abschiebehaft, berät und hilft den Häftlingen und macht Öffentlichkeitsarbeit. Zum 20jährigen Jubiläum wurde ein Festprogramm zusammengestellt, was als pdf-Datei vorliegt.

 

Tag Zeit Veranstaltung Ort
Sa,
24. 5.
10.00 – 13.00

Infostand – Wir stellen jeweils die Arbeit unseres Vereins vor, unsere Anliegen und Ziele.
Wir berichten über unsere Betreuung von Häftlingen in der Abschiebehaft JVA Büren.

Westerntor / Herz-Jesu-Kirche
Paderborn
Sa,
31. 5.
10.00 – 13.00

Westernstraße /
Fußgängerzone
Paderborn

Mo,
2. 6.
20.00 Filmabend – „Die Farbe des Ozeans“ Bootsflüchtlinge auf Gran Canaria / Konfrontation mit verdrängter Realität. Cineplex Paderborn

„Die Farbe des Ozeans“

Deutschland/ Spanien 2011
92 min.

Musikalische Begleitung von und mit Liedermacher Michael Motzek.

Eingängig und nachhaltig erzähltes und sensibel fotografiertes Drama um eine deutsche Urlauberin, die versucht Bootsflüchtlingen zu helfen.

Filmvorführung zum 20jährigem Jubiläum des Vereines „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“ mit Einführung und anschließendem Filmgespräch.

Inhalt des Films von Maggie Perren:

Der Schrecken des Flüchtlingselends bricht ein in die Wohlstandswelt einer deutschen Touristin – ein Realitätsschock, der die Frau verstört und sie die Brutalität des westlichen Lebensstils ebenso empfinden lässt wie die Gleichgültigkeit Europas gegenüber der Not der Afrikaner/innen. Eine Not, die eben noch – jenseits des Ozeans – so fern schien.

Maggie Perren verwebt die Schicksale dreier Menschen, einer deutschen Touristin, eines spanischen Grenzbeamten und eines afrikanischen Flüchtlings. Dabei verzichtet sie auf eine Wertung, stellt ihre Positionen nebeneinander, konfrontiert das bilderbuchgleiche Urlaubsparadies mit der harten Wirklichkeit der Boatpeople. Die eingängig und nachhaltig erzählte und sensibel fotografierte Geschichte greift ein brisantes, politisches und humanitäres Thema auf und ist ein engagiertes Plädoyer für mehr Menschlichkeit.

Wer künftig Asyl beantragt, soll in den Knast

Schon lange gibt es in Deutschland kaum mehr die Möglichkeit, Asyl zu beantragen: erst die faktische Abschaffung des §16 GG („Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“), dann die schrittweise Ausweitung der „sicheren Drittstaaten“ mit der Folge, dass die Außengrenze immer weiter weg rückte, das strikte Visa-Regime und nicht zuletzt die Dublin-Verordnung sorgten dafür. Doch immer noch ist es nicht genug. Im neuesten Gesetzentwurf des Bundesinnenministers zur Reform des Bleibe-und Aufenthaltsrechtes ist vorgesehen, dass Asylbewerber nach ihrem Antrag in den Knast kommen, und zwar dann, wenn Fluchtgefahr bestehe. Diese „gilt als gegeben, wenn ein Flüchtling auf seinem Weg nach Deutschland einer Grenzkontrolle ausgewichen ist. Wenn er seine Identitäts- und Reisepapiere vernichtet hat. Oder wenn er seine Reiseroute nach Deutschland verheimlicht. In all diesen und weiteren Fällen dürfen Behörden einen Flüchtling ohne richterliche Anordnung inhaftieren. Das Problem ist: Es gibt praktisch keine Möglichkeit, Asyl in Deutschland zu erhalten, ohne mindestens eines dieser Kriterien zu erfüllen. Tritt das Gesetz in Kraft, gilt: Wer in Deutschland Asyl beantragt, kommt in den Knast. Der Entwurf stellt einen neuen Tiefpunkt deutscher Asylpolitik dar.“ (ntv)

Abschiebeknast Büren vor Schließung?

Westfalen-Blatt , 06.05.2014 :

Abschiebehaftanstalt Büren muss mit Schließung rechnen / Gutachten: Unterbringung von abgewiesenen Asylbewerbern im Gefängnis rechtswidrig

Von Bernd Bexte

Büren (WB). Deutschlands größtes und NRW-weit einziges Abschiebegefängnis, die JVA in Büren, steht vor dem Aus. Laut Gutachten des EU-Generalanwalts Yves Bot ist die Unterbringung von abgelehnten Asylbewerben in normalen Gefängnissen nicht zulässig. Die Anstaltsleitung in Büren rechnet schon in den nächsten Monaten mit Veränderungen.

Damit könnte der seit Jahren schwelende Streit um die Abschiebehaft in Justizvollzugsanstalten schon bald beendet sein. Seit 20 Jahren wird die ehemalige belgische Kaserne in Büren als Abschiebegefängnis genutzt. Derzeit warten in der einzigen Einrichtung dieser Art in NRW 44 abgelehnte Asylbewerber auf ihre Ausweisung. Sie sind räumlich getrennt von 160 Häftlingen, die dort eine Ersatzfreiheitsstrafe oder eine kurze Freiheitsstrafe verbüßen. Da es sich bei der JVA aber nicht um eine spezielle Einrichtung für die Abschiebehaft handelt, verstößt dies nach Ansicht des EU-Generalanwaltes Yves Bot gegen europäisches Recht.

Denn die EU-Rückführungsrichtlinie aus dem Jahr 2008 schreibt eigene Hafteinrichtungen für die Abschiebehaft vor. Die Unterbringung in normalen Gefängnissen sei nur in besonderen „Notlagen auf Grund eines starken Zustroms von Migranten“ erlaubt. Bot rügt, dass noch in neun Bundesländern – unter anderem in Nordrhein-Westfalen – Abschiebehäftlinge in gewöhnlichen Gefängnissen untergebracht werden. Der Franzose sieht die Menschenwürde und die Grundrechte der Migranten beeinträchtigt, „deren Inhaftnahme sich ihrem Wesen nach vom Vollzug einer Strafe unterscheidet“.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in dieser Frage steht zwar noch aus – in der Regel folgen die europäischen Richter aber den Gutachten der Generalanwälte. Der EuGH war unter anderem vom deutschen Bundesgerichtshof angerufen worden.

Auch in Büren geht man davon aus, dass die Tage als gemeinsame Anstalt für Abschiebehäftlinge und Strafgefangene gezählt sind. „Wir rechnen damit, dass der EuGH so entscheiden wird“, sagt JVA-Leiter Udo Wehrmeier. Dann würden die Abschiebehäftlinge anderweitig untergebracht – oder aber die Strafgefangenen in andere Anstalten überwiesen. Denn derzeit sind knapp 700 Haftplätze in NRW-Gefängnissen frei. Könnte damit der Fortbestand der gesamten JVA in Frage stehen? „Darauf haben wir keine Hinweise.“ Entscheidungen in allen Fragen müssten Innen- und Justizministerium in Absprache treffen.

Neue Unterkünfte für Abschiebehäftlinge könnten „beispielsweise in leer stehenden Kliniken mit einer dann noch zu schaffenden lockeren Außensicherung“ eingerichtet werden, sagt Wehrmeier.

Damit würde das Land den Kritikern der bisherigen Abschiebepraxis entgegenkommen. Einer von ihnen ist Frank Gockel vom Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft in Büren“. „Wir sehen durch das Gutachten unsere Auffassung bestätigt“, erklärt der Detmolder. Er rechnet im Juni mit einem Urteil des EuGH.

Wie berichtet, hatte zuletzt auch das Amtsgericht Paderborn die Praxis der Abschiebehaft für rechtswidrig erklärt. Das Landgericht hatte ein Urteil aber wieder gekippt. Das NRW-Justizministerium verweist darauf, dass bislang alle Landgerichte die Auffassung des Landes geteilt hätten. „Wir warten das Urteil des EuGH ab und entscheiden dann, wie wir vorgehen“, sagt ein Sprecher.

Von einer Schließung des Abschiebegefängnisses Büren wären 30 Mitarbeiter betroffen. Sie sind bei einer externen Sicherheitsfirma angestellt. Um den Betrieb des normalen Gefängnisses kümmern sich 90 Justizvollzugsbeamte.

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Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., 30.04.2014:

Pressemitteilung / Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs: Abschiebehaft in Deutschland rechtswidrig

Büren / Luxemburg: Die Praxis der Abschiebehaft, wie sie in Nordrhein-Westfalen und vielen weiteren Bundesländern vollzogen wird, ist unrechtmäßig. Dieses stellte heute der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Yves Bot, fest. Mehrere tausend Menschen waren somit in Deutschland zu Unrecht inhaftiert.

Dürfen Abschiebegefangene in Deutschland mit Strafgefangenen zusammen untergebracht werden wenn es Abschiebegefängnisse gibt, in denen das nicht der Fall ist? Mit dieser Frage setzt sich aktuell der EuGH (Aktenzeichen: C-473/13) auseinander. Heute hat der Generalanwalt Bot sein Schlussantrag gehalten. Er äußerte sich klar und deutlich dazu, dass die Praxis, wie sie in Deutschland in vielen Bundesländern vollzogen wird, unrechtmäßig ist. Bot dazu wörtlich: „Nach alledem ist daher Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie meines Erachtens dahingehen auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, die es auf Grund seiner föderalen Struktur den Bundesländern erlaubt, abzuschiebende Drittstaatenangehörige in einer gewöhnlichen Haftanstalt in Haft zu nehmen.“

In 80 Prozent der Fälle folgt der EuGH dem Schlussantrag des neutralen Generalanwaltes, so dass davon auszugehen ist, dass auch das Urteil, welches im Sommer erwartet wird, gleichen Inhalt hat. In vielen Bundesländern wäre Abschiebehaft damit unrechtmäßig vollzogen worden, unter anderem in der Justizvollzugsanstalt Büren, Deutschlands größtes Abschiebegefängnis.

„Mehrere Tausend Menschen sind somit unrechtmäßig inhaftiert worden“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“, „dieses war den Verantwortlichen auch bewusst“. Gockel kritisiert, dass der Grundsatz in dubio pro libertate (im Zweifel für die Freiheit) nicht eingehalten wurde. Er fordert das Innenministerium für Inneres und Kommunales NRW auf, die Abschiebehaft aller Betroffenen bis zur endgültigen Entscheidung des EuGH auszusetzen.

Hintergrund:

Die Rückführungsrichtlinie der EU (2008/115/EG) sieht in Art. 16 folgendes vor:

Die Inhaftierung (Abschiebehaft) erfolgt grundsätzlich in speziellen Haft­einrichtungen. Sind in einem Mitgliedstaat solche speziellen Hafteinrichtungen nicht vorhanden und muss die Unterbringung in gewöhnlichen Haftanstalten erfolgen, so werden in Haft ge­nommene Drittstaatsangehörige gesondert von den gewöhnli­chen Strafgefangenen untergebracht

Diese Richtlinie hätte bis zum 24. Dezember 2010 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Deutschland besitzt einige Gefängnisse, in denen nur Abschiebegefangene untergebracht werden, wie zum Beispiel in Berlin, Ingelheim oder Rendsburg. Somit ist es nicht erlaubt, Abschiebegefangene und Strafgefangene zusammen in einem Gefängnis unterzubringen, wie es in den meisten Gefängnissen der Fall ist (zum Beispiel JVA Büren oder JVA Frankfurt). Dieses führt zu wesentlich schlechteren Haftbedingungen.

Der deutsche Gesetzgeber hat versucht, die Richtlinie zu umgehen, in dem er bei der Umsetzung in § 62a AufenthG den Begriff „Mitgliedsstaat“ in „Land“ ersetzt hat. Gemeint ist damit das Bundesland. Wäre der Generalanwalt dieser Aussage gefolgt, hätte dieses weitergehende Konsequenzen gehabt. In allen Richtlinien der EU, in dem Mitgliedsstaat steht, wäre nun nicht die Bundesrepublik, sondern das Bundesland gemeint.

Dass dieses so nicht richtig ist, glaubt auch der Bundesgerichtshof (BGH). In einem Beschluss vom 11. Juli 2013 (V ZB 40/11) hat er daher dem EuGH die folgende Frage vorgelegt:

„Ergibt sich aus Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. 2008 Nr. L 348/98) auch dann die Verpflichtung eines Mitgliedstaates, Abschiebungshaft grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen zu vollziehen, wenn solche Einrichtungen nur in einem Teil der föderalen Untergliederungen dieses Mitgliedstaats vorhanden sind, in anderen aber nicht?“

Welche Meinung der BGH dazu hat, äußerte er auch in den Beschluss: „Der vorlegende Senat neigt mit Blick auf den Wortlaut der Richtlinie dazu, dass auf die Mitgliedstaaten und nicht auf föderale Untergliederungen abzustellen ist.“

Unter dem Aktenzeichen C-473/13 beschäftigt sich aktuell der EuGH mit dieser Frage. Heute hat der Generalanwalt Bot sein Schlussantrag gestellt. Damit ist die mündliche Verhandlung abgeschlossen, so dass in wenigen Wochen mit einem Urteil gerechnet werden kann.

Folgt der EuGH dem Schlussantrag, was er in circa 80 Prozent der Fällte macht, würde dieses bedeuteten, dass alle Abschiebegefangenen, die seit dem 24. Dezember 2010 mit Strafgefangenen zusammen in einem Gefängnis untergebracht worden sind, unrechtmäßig inhaftiert waren. Dieses dürften mehrere tausend Menschen gewesen sein. Sie alle können nun feststellen lassen, dass sie unrechtmäßig inhaftiert waren und eine Schadensersatz nach Art. 5 EMRK fordern.

Europäische Flüchtlingspolitik: Einsperren!

Während in Deutschland immer weniger Flüchtlinge in Abschiebehaft sitzen, stellt sich die Situation in den EU-Staaten mit Außengrenze deutlich anders dar. Dort werden Menschen regelmäßig, dauerhaft und unter miesen bedingungen eingeknastet, egal ob es Schutzsuchende oder ierregulär eingereiste sind. Mehrere Berichte und Untersuchungen der letzten Monate machen deutlich, dass sich die „Hilfe“ für Flüchtlinge oftmals auf die Zuweisung einer Zelle beschränkt.

* In Haftlagern für Flüchtlinge in Griechenland dürfen Journalisten in der Regel nicht hinein. Trotzdem ist es der SWR-Journalistin Anna Koktsidou gelungen, aus einem Aufnahmelager im Nordosten des Landes zu berichten. Seit Juni 2013 versucht eine neu installierte Asylbehörde in Griechenland, das Asylverfahren besser zu organisieren oder genauer: Ein Asylverfahren zu installieren, das einmal diesen Namen verdienen könnte, nachdem man dies für die letzten Jahre nicht behaupten kann. An der Art der Unterbringung von Asylsuchenden hat sich bisher wenig geändert. Menschen ohne gültige Papiere wurden in den letzten Monaten im gesamten Land bei vielen Razzien aufgegriffen und inhaftiert – in Aufnahmezentren, wo ihre Fälle geprüft werden sollen, meistens weit weg von Athen. Anna Koktsidou berichtet für den SWR aus dem Lager Fylákio in der Evros-Region nahe der griechisch-türkischen Landgrenze: http://www.swr.de/international/de/menschenunwuerdige-zustaende-in-den-abschiebezentren/-/id=233334/did=13151164/nid=233334/1n3y9q8/index.html

* Die Times of Malta berichtete am 7. März 2014 über die anstehende Umsetzung zweier Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der Malta 2013 verurteilt hatte. Die maltesische Regierung wurde in den Urteilen angehalten, die Inhaftierungszeit von MigrantInnen und Flüchtlingen zu verkürzen sowie bessere Bedingungen in geschlossenen Zentren zu gewährleisten. Auch Malta Today thematisierte die Inhaftierungspraxis in Malta. In einem Artikel vom 11. März 2014 schreibt Farah Abdi, ein 19-jähriger Flüchtling aus Somalia, über die Haftbedingungen. Abdi berichtet von seinen eigenen Erfahrungen mit dem maltesischen Haftsystem und schildert die miserablen Bedingungen für Flüchtlinge und MigrantInnen in den geschlossenen Zentren.
http://www.timesofmalta.com/articles/view/20140307/local/Europe-watching-Malta-over-detention-policies.509558
http://www.maltatoday.com.mt/comment/blogs/36200/detention_a_cage_that_spurs_frustration#.U05SJKLn2W8

* Amnesty International kritisierte in einem Statement vom 18. März 2014 Zypern für die missbräuchliche Inhaftierung von MigrantInnen und Asylsuchenden. Die Inhaftierungspraxis im Land verstoße gegen EU-Recht –MigrantInnen und Asylsuchende würden automatisch inhaftiert ohne die vorgesehenen Schutzbestimmungen umzusetzen, die Haft nur als letztes Mittel vorsehen. Zypriotische Behörden würden routinemäßig hunderte von MigrantInnen und Asylsuchende unter haftähnlichen Bedingungen über lange Zeit festhalten, während sie auf ihre Abschiebung warten. Unter den Inhaftierten seien auch Flüchtlinge aus Syrien und Frauen, die von ihren Kindern getrennt wurden. Amnesty International sei besorgt, dass Zypern die systematische Inhaftierung von MigrantInnen nutze, um potentielle MigrantInnen und Asylsuchende abzuschrecken, so betont Sherif Elsayed-Ali, Referatsleiter für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen bei Amnesty International.
http://www.amnesty.org/en/news/cyprus-abusive-detention-migrants-and-asylum-seekers-flouts-eu-law-2014-03-18

* Ein unabhängiger Monitoring-Mechanismus der britischen Regierung, der National Preventive Mechanism, hat seinen vierten Jahresbericht über die Untersuchung von Hafteinrichtungen in Großbritannien veröffentlicht. Insbesondere die Inhaftierungspraxis von MigrantInnen steht in dem Bericht in der Kritik. Private Sicherheitsfirmen werden kritisiert, unverhältnismäßig Gebrauch von Gewalt und Zwang zu machen, sich unprofessionell zu verhalten und eine „sehr beleidigende Sprache“ gegenüber migrantischen und anderen Inhaftierten zu gebrauchen.
https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/291836/npm-ar-report-12-13-web.pdf
http://www.freemovement.org.uk/disproportionate-force-and-offensive-language-used-in-removals/

25.04.14 um 20h Paderborn Infoladen: Antirassismus in Bewegung

No border lasts forever – Antirassismus in Bewegung
Wer oder was ist ei­gent­lich die an­ti­ras­sis­ti­sche Be­we­gung? Eine klei­ne Ein­füh­rung und Foto-Tour durch die Hö­he­punk­te von An­ti­ra-​Wi­der­stand in Deutsch­land. So viel­fäl­tig die Ak­teu­re, so un­ter­schied­lich sind die Pro­test­for­men. Im Ziel sind sich je­doch alle einig: ras­sis­ti­sche Son­der­ge­set­ze müs­sen weg, Be­we­gungs­freiheit für alle. Aber wie? Und wann gehts los, kann ich dabei sein?
Ein In­fo­abend der In­itia­ti­ve aus­bre­chen

Am Frei­tag, den 24. April, um 20:00 Uhr im In­fo­la­den Pa­der­born, Leo­str. 75

Veröffentlicht unter News

Entscheidung des EuGH zu Abschiebehaft noch in diesem Sommer erwartet

Die Umsetzung der Abschiebehaft in Deutschland verstößt gegen die EU-Rückführungsrichtlinie. Das ist nichts Neues. Nun aber wird vor dem europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt – dann könnte bald Schluss sein mit dem deutschen Weg.
Hintergrund: die Richtlinie bestimmt, dass Abschiebehäftlinge in speziellen Einrichtungen untergebracht werden müssen, nicht zusammen mit Strafhäftlingen. Nur wenn in einem Mitgliedsstaat keine solche Einrichtung besteht, darf hilfsweise in einer normalen JVA vollstreckt werden.
In mehreren Bundesländern gibt es keine reinen Abschiebehaftanstalten, und dort wurden die Abschiebegefangenen bislang in normalen JVAs inhaftiert, so auch in Büren. Damit könnte bald Schluss sein.
Schon jetzt lohnt sich der Gang zum Gericht. Wer klagt, hat gute Chancen, aufgrund des Trennungsgebotes auf freien Fuß zu kommen. Wenn das Gericht im Juni oder Juli entscheidet wie erwartet, stellt das einige Bundesländer vor ernsthafte Probleme.
Artikel in der SZ

Leitfaden für Betroffene von Abschiebehaft

Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat einen Leitfaden für Betroffene von Abschiebehaft in sechs Sprachen veröffentlicht. „Sie wurden von der Polizei oder der Ausländerbehörde festgenommen und Ihnen wird mit Abschiebungshaft gedroht? Was können Sie tun? Wie sind Ihre Rechte?“
Hier gehts zum Leitfaden in deutsch, englisch, französisch, farsi, russisch und arabisch!

Wer’s etwas ausführlicher möchte: pdfDIY der Haftvermeidung – Was tun, wenn jemand in Abschiebehaft ist?

Antira-Newsletter erschienen!

Der Antira-Kompass-Newsletter März 2014 ist erschienen, diesmal u.a. mit diesen Themen: +++ No Border lasts forever III – erster Kurzbericht zur Konferenz +++ Freiburg am 15.3.: Demo für humanitäres Bleiberecht +++ München am 22.3.: Demo gegen Lager für Frauen +++ Frankfurt am 23.3.: Blockupy-Treffen zu europaweiten Krisenprotesten im Mai +++ Transnationale Karawane/Marsch nach Brüssel ab 20. Mai +++ BuKo 36 Ende Mai in Leipzig +++

Hier geht’s lang!