Schon lange gibt es in Deutschland kaum mehr die Möglichkeit, Asyl zu beantragen: erst die faktische Abschaffung des §16 GG („Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“), dann die schrittweise Ausweitung der „sicheren Drittstaaten“ mit der Folge, dass die Außengrenze immer weiter weg rückte, das strikte Visa-Regime und nicht zuletzt die Dublin-Verordnung sorgten dafür. Doch immer noch ist es nicht genug. Im neuesten Gesetzentwurf des Bundesinnenministers zur Reform des Bleibe-und Aufenthaltsrechtes ist vorgesehen, dass Asylbewerber nach ihrem Antrag in den Knast kommen, und zwar dann, wenn Fluchtgefahr bestehe. Diese „gilt als gegeben, wenn ein Flüchtling auf seinem Weg nach Deutschland einer Grenzkontrolle ausgewichen ist. Wenn er seine Identitäts- und Reisepapiere vernichtet hat. Oder wenn er seine Reiseroute nach Deutschland verheimlicht. In all diesen und weiteren Fällen dürfen Behörden einen Flüchtling ohne richterliche Anordnung inhaftieren. Das Problem ist: Es gibt praktisch keine Möglichkeit, Asyl in Deutschland zu erhalten, ohne mindestens eines dieser Kriterien zu erfüllen. Tritt das Gesetz in Kraft, gilt: Wer in Deutschland Asyl beantragt, kommt in den Knast. Der Entwurf stellt einen neuen Tiefpunkt deutscher Asylpolitik dar.“ (ntv)