12.05. – 12:00h: Kundgebung und Kulturprogramm am Abschiebeknast Büren
Im Rahmen der Aktionstage der Kampagne 100 Jahre Abschiebehaft
Was reicht aus, um Menschen für bis zu 1½ Jahre einzusperren?
In Deutschland ist es alleine der Verdacht der Ausländerbehörden, dass sich jemand der Abschiebung entziehen will. Dabei stellt jede Abschiebung einen erheblichen Eingriff in die Menschenwürde und Freiheit des Einzelnen dar. Die Ungleichbehandlung nach bloßer Staatsangehörigkeit bedeutet, dass der Pass über die Rechte der Menschen entscheidet. In Deutschland steht die menschenverachtende Tradition der Abschiebehaft historisch in enger Verbindung zu Antisemitismus, Rassismus und Missachtung von Notlagen. Derartigen Prinzipien wird sie auch heute noch gerecht. Landes- und Bundesregierung setzen diese Praxis fieberhaft fort, senken die Voraussetzungen für Abschiebehaft, verschärfen die Haftbedingungen und missachten dafür EU-Recht und Grundgesetz.
Trotz (formalem) Rechtsstaat wird Abschiebehaft nach Willkür und Antipathien der Behörden gewohnheitsmäßig angeordnet.
Die Kampagne „100 Jahre Abschiebehaft“ verweist auf das Zustandekommen der ersten Gesetze, die diese Brutalität des Nationalismus legalisieren, und widmet sich ihrer Abschaffung. Mit ihr sollen vom 10.-12. Mai 2019 Aktionstage vor möglichst vielen Einrichtungen stattfinden, die an Abschiebehaft beteiligt sind – insbesondere vor den Abschiebegefängnissen selbst.
Menschenverachtende Praxis in Büren
Der größte in Deutschland ist die Abschiebehaft Büren, mit Gitterstäben, schlechtem Essen, gewaltigen Betriebskosten und einem Trakt Isolationshaftzellen. Hier werden der Zugang zu Rechtsbeiständen und die Arbeit von NGOs in jüngster Zeit zunehmend erschwert: NGOs werden nicht nachvollziehbare Einschränkungen zu Besuchen und Besuchszeiten auferlegt. Indem persönliche Handys Gefangenen abgenommen werden, und Ehrenamtliche ihre Geräte nicht mitbringen dürfen, wird Kommunikation sowie die Grundlage zu Rechtsmitteln und anwaltlicher Unterstützung sabotiert. Die Anstaltsleitung schränkt die Aufschlusszeiten seit 1½ Jahren gesetzeswidrig ein, statt einem Beschwerdemanagement verordnet sie ein Interview-Verbot für Inhaftierte und Mitarbeiter*innen.
Auch die medizinische Versorgung und psychologische Betreuung ist mangelhaft. Im Juni 2018 gab es einen Suizid in Büren, als es keine psychologische Betreuungsstelle gab, weil Ausländerbehörden Suizidale lieber in Haft bringen als ihnen die Möglichkeit ärztlicher Behandlung zu geben.
Für den 12.5. rufen wir daher zu einer Kundgebung vor der Abschiebehaft Büren auf:
Sonntag 12.05.: 12-16 Uhr
Entrechtung stoppen – rassistische Sondergesetze abschaffen!
Lager abschaffen!
Abschiebehaft abschaffen!
Mehr Infos unter http://buerendemo.blogsport.de/