Die Umsetzung der Abschiebehaft in Deutschland verstößt gegen die EU-Rückführungsrichtlinie. Das ist nichts Neues. Nun aber wird vor dem europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt – dann könnte bald Schluss sein mit dem deutschen Weg.
Hintergrund: die Richtlinie bestimmt, dass Abschiebehäftlinge in speziellen Einrichtungen untergebracht werden müssen, nicht zusammen mit Strafhäftlingen. Nur wenn in einem Mitgliedsstaat keine solche Einrichtung besteht, darf hilfsweise in einer normalen JVA vollstreckt werden.
In mehreren Bundesländern gibt es keine reinen Abschiebehaftanstalten, und dort wurden die Abschiebegefangenen bislang in normalen JVAs inhaftiert, so auch in Büren. Damit könnte bald Schluss sein.
Schon jetzt lohnt sich der Gang zum Gericht. Wer klagt, hat gute Chancen, aufgrund des Trennungsgebotes auf freien Fuß zu kommen. Wenn das Gericht im Juni oder Juli entscheidet wie erwartet, stellt das einige Bundesländer vor ernsthafte Probleme.
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