Der europäische Gerichtshof hat entschieden: Die Unterbringung von Flüchtlingen ohne Aufenthaltsrecht in Justizvollzugsanstalten gemeinsam mit Straftätern widerspricht der Rückführungsrichtlinie und ist damit illegal. Nur wenige Bundesländer verfügen jedoch über eigene Einrichtungen für Abschiebehäftling Auch in der JVA Büren sind Abschiebehäftlinge und verurteilte Straftäter gemeinsam untergebracht – bis jetzt.
Das Urteil lässt keinerlei Spielraum – der Abschiebknast in Büren muss geschlossen und die Flüchtlinge frei gelassen werden. Abschiebehaft ist überflüssig! Die Landesregierung NRW soll sich der Bundesratsinitiative zur Abschaffung von Abschiebehaft anschließen und dieses Kapitel deutscher Flüchtlingspolitik endlich schließen!
EuGH zwingt Deutschland zur Reform der Abschiebehaft (Süddeutsche Zeitung)
EuGH: Abschiebehaft für Migranten im Gefängnis unzulässig (Neues Deutschland)
EuGH-Urteil: Deutschland muss Abschiebehaft reformieren (Westfalen-Blatt)