Abschiebehaft: NRW widersetzt sich EuGH-Urteil

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Pressemitteilung des Vereins „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“:

Büren/Düsseldorf – Am 17.7.2014 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Abschiebegefangene nicht mit Strafgefangenen untergebracht werden dürfen. Das Innenministerium NRW will dieses Urteil nicht umsetzen. Bürener Verein plant daher am 24.7. eine Demonstration.

Abschiebegefangene werden in NRW zusammen mit Strafgefangenen in der JVA Büren untergebracht. Dieses ist nach einem Urteil des EuGH vom 17.7.2014 nicht mehr erlaubt und verstößt gegen die Rückführungsrichtlinie. Der EuGH hat die strikte Trennung der beiden Gefangenengruppen bestätigt.

NRW Innenminister Ralf Jäger erklärte am Freitag in einer Pressemitteilung, dass die JVA Büren „weiterentwickelt“ werden soll. Er brachte aber auch deutlich zum Ausdruck, dass weiterhin Strafgefangene und Abschiebegefangene in derselben Haftanstalt untergebracht werden. Seine Begründung lautet, dass einige „Obergerichte“ der Auffassung seien, dass in der JVA Büren das Trennungsgebot eingehalten worden ist.

Jäger verkennt dabei zwei Punkte:

Die Rechtsprechung, die er anführt, stammt aus der Zeit vor dem EuGH-Urteil.
Immer mehr Amts- und Landgerichte haben ihre Meinung geändert und sind der Überzeugung, dass die Rückführungsrichtlinie nicht eingehalten wird. So z.B. das Amtsgericht und das Landgericht Paderborn, in dessen Gerichtsbezirk die JVA Büren liegt und die sich daher sehr gut mit der Situation vor Ort auskennen.

„Wenn Jäger in seiner Pressemitteilung behauptet, dass Abschiebehaft nur „ultima ratio“ sein dürfe, ist das ein Hohn“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.: „Abschiebehaft wird gerade in NRW viel zu schnell und viel zu häufig angewendet.“ Der Bürener Verein hat allein in den letzten 12 Monaten über 60 Verfahren gerichtlich begleitet und nicht eine der Personen war rechtmäßig inhaftiert.

Auch ist es nach Auffassung des Vereins nicht ausreichend, dass die Haftbedingungen ein wenig verbessert werden. Gockel: „Dieses ist schon in der Vergangenheit gescheitert. So hatte man z.B. versucht, den Gefangenen Internet zu Verfügung zu stellen. Aber wegen der Strafhaft mussten fast alle Seiten gesperrt werden: Facebook, Skype, e-Mailprogramme, Internetseiten von Anwälten und Hilfsorganisationen, sie alle fielen der Zensur zum Opfer.“

„Jägers Versuch, an den Symptomen des kranken Abschiebehaft-Systems in NRW herumzubasteln, sind schon lange gescheitert. Jetzt kann es nur einen Lösungsweg geben: Die Abschiebehaft wird sofort geschlossen und das Innenministerium startet eine Initiative im Bundesrat zur Abschaffung des Abschiebehaftparagraphen“, so Gockel. Er bedauert es auch, dass Jäger kein Wort der Entschuldigung für die über 5.000 Menschen gefunden hat, die unrechtmäßig inhaftiert waren: „Weiß Herr Jäger nicht, wie hoch in unserer Verfassung das Recht auf Freiheit verankert ist?“ Der Verein lässt aktuell prüfen, ob er gegen Mitarbeiter von Ausländerbehörden, die weiter in Büren inhaftieren, Strafanzeigen stellt.

Für den 24.7.2014 ruft der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., um 18:15 Uhr, vor den Toren der JVA Büren, Stöckerbusch 1, Büren, zu einer Mahnwache auf. Die Versammlung steht unter dem Motto: „EuGH-Urteil umsetzen: Freiheit für alle Abschiebegefangene“.