Gesetzesverschärfungen stoppen! Jetzt aktiv werden!

Die Verlierer der Großen Koalition sind immer die Flüchtlinge und Migrant_innen!

Aufruf zu einer Kampagne

Es ist uns allen noch im Gedächtnis, wie am 19. September 2014 das Gesetz zur Neubestimmung der Balkanstaaten Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sog. ‘sichere Herkunftsstaaten’ den Bundesrat passierte und es damit zu einer weiteren Einschränkung des Rechts auf Asyl kam. Rund um dieses Gesetz kam es schon zu erheblichen Protesten.

Dieses Gesetz ist jedoch nur der Auftakt: Die Große Koalition forciert derzeit weitere Verschärfungen und die Einführung neuer repressiver Maßnahmen im Bereich Asyl- und Migrationspolitik. Wenn alle Gesetze durchkommen, handelt es sich um die gravierendsten Verschlechterungen der Rechte und der Lebensbedingungen für Asylsuchende und Migrant_innen in Deutschland seit 1993. Dies könnte viele Erfolge der Kämpfe der letzten Jahre auf einen Schlag zunichte machen.

Es ist also höchste Zeit für einen lauten und breiten Protest!

Die Regierung plant mehrere Gesetzesvorhaben, von denen jedes für sich massive Verschärfungen und einschneidende Eingriffe vornehmen will. Im Gesamtbild stellen sie eine dramatische Verschlechterung verschiedener Bereiche des Asyl- und Migrationsgeschehens dar. Besonders perfide ist die Tatsache, dass Verbesserungen für eine Gruppe durch drastische Einschnitte für eine andere Gruppe aufgewogen werden. So werden Personengruppen gegeneinander ausgespielt, um den erwarteten Protest zu zersplittern: Verbesserungen für die im Rahmen eines Kontingents aufgenommenen Flüchtlinge sollen zu erheblichen Verschlechterungen bei denjenigen führen, die ihre Reise selbst organisieren oder entgegen dem Dublin-Regime nach Deutschland weiterreisen. Menschen mit Duldungsstatus, die hier schon lange leben und wirtschaftlich integriert sind, sollen gegen neu eintreffenden Flüchtlinge ausgespielt werden.

Welche Konsequenzen haben die Gesetzesvorhaben konkret?

Als massivsten Einschnitt sehen wir die in einem Referentenentwurf des Innenministeriums angekündigte drastische Ausweitung der Abschiebehaft. Der Gesetzesentwurf erweitert die Haftmöglichkeiten bei Flüchtlingen immens: Der Begriff der ‘Fluchtgefahr’ wird hierin um zahlreiche schwammige Merkmale erweitert, die auf die Mehrzahl der flüchtenden Menschen zutreffen, wodurch eine vorsorgliche, umfassende Inhaftierung von Asylsuchenden legitimiert wird. Gleichzeitig werden rechtsstaatliche Garantien gegen die Abschiebehaft abgebaut. Sollte dieser Entwurf als Gesetz umgesetzt werden, so würde eine bisher ungekannte Kriminalisierung von Flucht ermöglicht! „Ungarische Verhältnisse“, d.h. die regelmäßige Inhaftierung von Asylsuchenden während ihres Verfahrens, würden gesetzlich verankert und die im jahrelangen Kampf gegen Abschiebehaft erzielten Erfolge somit zunichte gemacht.

Außerdem forciert der Gesetzesentwurf wesentliche Verschärfungen im Ausweisungsrecht sowie eine folgenreiche Ausweitung von Einreise- und Aufenthaltsverboten. Jede Person, deren Asylantrag als ‘offensichtlich unbegründet’ abgelehnt wurde oder die nicht innerhalb der gesetzten Ausreisefrist ausgereist ist, soll mit einer Einreisesperre für Deutschland belegt werden. Sollte die betroffene Person mit einer Duldung in Deutschland bleiben können, wäre sie von der neu zu schaffenden, stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung (s.u.) ausgeschlossen. Antragsteller_innen aus Staaten, die keine Visumspflicht für den Schengen-Raum haben, würden dadurch ihre europäische Reisefreiheit verlieren. Dabei hat das Ministerium v.a. Asylantragsteller_innen aus den neuerdings als ‘sicher’ definierten ost-europäischen Herkunftsstaaten im Blick, die ein für allemal draußen bleiben sollen.

Als ‘offensichtlich unbegründet’ abgelehnte Asylanträge und Folgeanträge/Zweitanträge (nach erfolgloser Durchführung eines Erstverfahrens in einem anderen EU-Land) sollen in Zukunft zu der gesetzlichen Vermutung führen, die Einreise sei zum Zweck des Bezuges öffentlicher Leistungen erfolgt. Diese ‘gesetzliche Vermutung’ führt wiederum zu Leistungsausschluss nach dem AsylbLG und Arbeitsverbot nach der Beschäftigungsverordnung.

Die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig gewordene Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), die bereits dem Bundestag vorliegt, behält einen repressiven Charakter bei. So sollen etwa Personen, denen unterstellt wird, sie seien „zum Zwecke des Bezugs von öffentlichen Leistungen“ eingereist oder wirkten bei ihrer Abschiebung nicht mit, weiterhin vom Anspruch auf Leistungen ausscheiden. Entgegen der durch den Spruch des BVerfG geweckten Hoffnungen auf ersatzlose Abschaffung des AsylbLG, wird das Sondergesetz beibehalten und weiter repressiv gewendet, was zur abermaligen Prekarisierung der Lebensumstände vieler Flüchtlinge führt.

Die Planungen zu den Einschränkungen der EU-Freizügigkeit sind weit fortgeschritten und der Gesetzesentwurf wird bereits im Bundestag und Bundesrat debattiert. Das Gesetz sieht eine Beschränkung des Rechts auf Aufenthalt zur Arbeitssuche sowie die Verhängung von Wiedereinreiseverboten vor. Dabei schreckt die Regierung wieder einmal nicht davor zurück, EU-Recht zu brechen – im Bewusstsein, dass eine Entscheidung des EuGH in Luxemburg einige Jahre dauert und damit erst zu erwarten ist, wenn die jetzige Regierung nicht mehr im Amt ist. Hinzu kommen verschärfte Überwachung und Kontrolle sowie die Kriminalisierung unrichtiger oder unvollständiger Angaben, die dann wiederum zur Verhängung eines Wiedereinreiseverbots dienen kann.

Nun werden all diese Verschärfungen begleitet durch Verbesserungen für einzelne Personengruppen. So setzt das neue, stichtagsunabhängige Bleiberecht lediglich die schon seit 2005 bestehende Absicht um, endlich den Status der langjährig Geduldeten zu normalisieren. Menschen, die jahrelang mit einer Duldung in der Bundesrepublik leben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen regulären Aufenthalt bekommen, auch wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Die hohe Anzahl an Geduldeten in Deutschland ist ein hausgemachtes Problem, das viele politische Fehlentscheidungen zur Ursache hat, bspw. den massenhaften Asylwiderruf gegen irakische Flüchtlinge und den Gesetzeskompromiss zwischen SPD und CDU aus dem Jahr 2005.

Der Gesetzesentwurf schließt jedoch gleichzeitig eine Vielzahl von Menschen von vornherein aus der Bleiberechtsregelung aus, beispielsweise durch die bereits genannte Ausweitung von Einreise- und Aufenthaltsverboten. Außerdem versperren hohe Hürden, wie z.B. der Ausschluss wegen geringfügiger strafrechtlicher Verurteilungen, weiterhin für viele den Weg in einen gesicherten Aufenthalt.

Im luftleeren Raum betrachtet lassen sich einzelne Verbesserungen natürlich begrüßen. Tatsächlich bedeuten sie lediglich eine Anpassung der Migrationspolitik an die Einwanderungsrealität Deutschlands. Zumeist werden nur die Folgen falscher politischer Entscheidungen aus den vergangenen Jahren für die Zukunft beseitigt. Im Gesamtkontext des Gesetzesentwurfs betrachtet wird die Einführung einer Bleiberegelung für langjährig Geduldete mit massiven Einschränkungen der Rechte von neu einreisenden Flüchtlingen erkauft. Ein solcher Kuhhandel mit den Rechten von Menschen ist an Zynismus kaum zu überbieten: Selbst eine noch so großzügige Bleiberegelung für langjährig geduldete Flüchtlinge könnte die geplanten Repressionen für neu eintreffende Geflohene niemals rechtfertigen!

ES WIRD HÖCHSTE ZEIT!

Während dem Gesetz zu den sicheren Herkunftsstaaten bereits im Bundesrat zugestimmt wurde und es nun zur Unterzeichnung beim Bundespräsidenten liegt, befinden sich die anderen Gesetze noch am Beginn des Gesetzgebungsverfahrens. Vom ‘Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung’, das die schlimmsten repressiven Maßnahmen und Verschlechterungen enthält, liegt der Öffentlichkeit bisher nur der Referentenentwurf aus dem Innenministerium vor. Hier findet noch die Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien statt, bevor voraussichtlich Ende November der endgültige Regierungsentwurf vorgelegt wird. Alle Vorhaben benötigen die Zustimmung des Bundesrats.

Es gibt also durchaus noch Möglichkeiten, diese Gesetze zu verhindern, solange wir jetzt aktiv werden!

Daher möchten wir für Anfang Dezember zu einer bundesweiten Aktionswoche aufrufen und Euch einladen, euch in euren Städten mit lauten und kreativen Aktionen zu beteiligen. Lasst uns gemeinsam einen starken Protest und eine längst überfällige Kampagne gegen die Gesetzesvorhaben der Regierung und für eine menschenwürdigere Asyl- und Migrationspolitik in Deutschland starten!

Wir wollen uns gerne mit euch über eine weitere Koordinierung der Aktionen, Aktionsformen, Möglichkeiten gemeinsamer Pressearbeit, etc. austauschen. Auf jeden Fall wollen wir eine gemeinsame Kampagnenwebseite zur Verfügung stellen, um dort die verschiedenen Proteste darzustellen und miteinander in Verbindung zu setzen.

Eine Initiative der Karawane München

Mehr Infos: http://migrationsgesetze.info/

Gesundheit für alle! Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Wir unterstützen die Kampagne der Medibüros, Medinetze und medizinischen Flüchtlingshilfen zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes – November 2014

Eingeführt wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 1993 mit dem Ziel, Asylsuchende und Geflüchtete abzuschrecken, u.a. durch Leistungen unter dem Existenzminimum und unzureichende Gesundheitsversorgung. Nach diesem Gesetz ist nur die Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzen abgedeckt. Jede darüber hinausgehende Behandlung ist eingeschränkt und individuell beim Sozialamt zu beantragen. Über die Behandlungsbedürftigkeit entscheiden dort medizinisch unqualifizierte Mitarbeiter*innen. Menschen, die sich illegalisiert (also ohne Papiere) in Deutschland aufhalten, droht nach dem Kontakt mit dem Sozialamt die Abschiebung. Daher begeben sie sich oft nicht in ärztliche Behandlung. Krankheiten, Trauma- oder Unfallfolgen werden so verschleppt bis diese chronifizieren oder zu Notfällen werden. Diese medizinische Unterversorgung ist lebensgefährlich und ethisch nicht zu verantworten.

Seit der Einführung ist das AsylbLG mehrfach verschärft bzw. ausgeweitet worden, es generiert tagtäglich Ausgrenzungen und befördert Diskriminierung. Teile des Gesetzes wurden 2012 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, das Gesetz muss deshalb zurzeit überarbeitet werden.

Medizinische Versorgung ist ein Menschenrecht. Das gilt für alle, die sich in Deutschland aufhalten. Gemeinsam mit deutschen Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Ärzt*innenvertretungen, Flüchtlingsräten und Geflüchteten-Selbstorganisationen fordern wir die Abschaffung des AsylbLG und die Einbeziehung der betroffenen Menschen in die regulären sozialen Sicherungssysteme und die gesetzlichen Krankenkassen. Die Versorgung wäre dann um ein vielfaches menschenwürdiger, aber auch kostensparender und unbürokratischer.

Das Recht auf Gesundheitsversorgung gilt für alle!

Stellungnahmen zum Gesetzentwurf:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/BVerfG-AsylbLG-Novelle-2014.html

Zur Kampagnenseite: http://stopasylblg.de/

Watch The Med – Alarm Phone gestartet!

„Unser Projekt ist keine Lösung, sondern Intervention im Notfall.“

Notruftelefon gegen das Sterben-Lassen auf See

Transnationales Netzwerk alarmiert seit 10.10.2014 bei Seenot und Rückschiebungen

Das Mittelmeer bleibt auch 2014 ein Massengrab für Flüchtlinge und MigrantInnen. In den ersten neun Monaten des Jahres hat es mehr als 3.000 registrierte Tote gegeben, nirgendwo sonst auf der Welt sind in den letzten Jahren so viele Menschen auf der Flucht ums Leben gekommen. Dennoch entschieden die verantwortlichen EU-Gremien am 27. August 2014, die italienische Seenotrettung Mare Nostrum zurückzufahren und schrittweise durch eine Frontex-Abschottungsmission in EU-Küstengewässern zu ersetzen. Damit ist vorgezeichnet, dass das Massensterben im Mittelmeer noch größere Dimensionen annehmen wird.

Ein transnationales Netzwerk von MenschenrechtsaktivistInnen will diese Situation nicht länger tatenlos hinnehmen. Aus Tunis und Palermo, aus Strasbourg, Wien, Berlin und weiteren Städten testen etwa 50 Aktive seit Ende September ein gemeinsames Notruftelefon für Boat-People im Mittelmeer. Es ist rund um die Uhr besetzt, mit einem multilingualen Team in Bereitschaft. Das Notruftelefon wird Anrufe von den Migrationsrouten im zentralen Mittelmeer, in der Ägäis sowie zwischen Marokko und Spanien entgegennehmen. Das Projekt kann keine eigenen Rettungsaktionen ausführen, aber es wird Alarm schlagen, wenn solche Operationen verzögert oder gar verweigert werden. Am 10. Oktober wird die Nummer freigeschaltet und in wichtigen Transitländern Nordafrikas sowie in der Türkei bei MigrantInnen und Flüchtlingen bekannt gemacht. Weiterlesen

BGH: Auch Altfälle in JVA Büren waren unrechtmäßig inhaftiert

Pressemitteilung des Vereine „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“

Karlsruhe/Büren – Über 5.000 Menschen waren seit dem 24.12.2010 in der JVA Büren unrechtmäßig inhaftiert. Dies lässt sich aus einem aktuellen Urteil des BGH ableiten.

Bereits am 25. 7. 2014 entschied der Bundesgerichthof (BGH), dass die JVA Büren als Abschiebehaftanstalt nicht geeignet ist und eine dortige Inhaftierung aufgrund von Abschiebung somit unrecht ist. Daraufhin verlegte NRW alle Abschiebegefangenen nach Berlin.

Hintergrund war das sogenannte „Trennungsgebot“: Die EU-Rückführungsrichtlinie sieht vor, dass Abschiebegefangene und Strafgefangene nicht zusammen in einem Gefängnis untergebracht sein dürfen. Diese Richtlinie hätte bis zum 24.12.2010 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, was aber nur fehlerhaft passierte.

Nun hat der BGH (Az.: V ZB 29/14 v. 17.9.14) sich mit einem Altfall aus dem Bereich der Abschiebehaft auseinandergesetzt. Ein albanischer Mann wurde durch einen Beschluss des AGs Bielefeld am 24.10.2013 in Haft genommen. Dort befand er sich bis zum 26.11.2013. Der BGH sagt: „In der Sache hat die Haftanordnung des Amtsgerichts den Betroffenen bereits deshalb in seinen Rechten verletzt, weil abzusehen war, dass die Haft in der Justizvollzugsanstalt Büren und damit unter Verletzung der im Lichte von Art. 1 Abs. 1 der [Rückführungsrichtlinie…] vollzogen werden würde.“

Damit stellt der BGH klar, dass alle ab dem 24.12.2010 inhaftierten Abschiebegefangenen in der JVA Büren unrechtmäßig inhaftiert waren.

Dieser Beschluss hat nicht nur symbolischen Charakter für die Betroffenen. Normalerweise müssen Abschiebegefangenen ihre Haft selber bezahlen. Der Betrag läuft sich auf ca. 70 € pro Tag. Dieses Geld dürfen die Ausländerbehörden nun nicht mehr von den Gefangenen verlangen. Darüber hinaus können die Gefangenen nun eine Entschädigung nach Art.5 EMRK fordern.

Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. hat bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass für die unrechtmäßig inhaftierten Abschiebegefangenen eine Lösung gefunden werden müsse. Gockel fordert erneut: „Die Landesregierung muss eine generelle Lösung für diese Menschen finden. Es kann nicht angehen, dass jeder einzelne Abschiebegefangene nun individuell sein Verfahren erneut durchklagen muss. Vielen fehlt dazu auch das entsprechende Wissen. Wenn die Landesregierung nicht handelt, lässt sie sich mit unrechtmäßigen Geld die Abschiebehaft finanzieren und schafft großes Unrecht.“

Weitere Information:

Am gestrigen Tag hat Frank Hermann von der Piratenfraktion im Landtag NRW eine kleine Anfrage an die Landesregierung zum gleichen Thema gestellt. Die Anfrage finden Sie hier: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-7011.pdf

EU wide Policeoperation from 13th-26th Oct 2014

Travel warning! Please spread!

http://travelwarning.blogsport.eu/

**!! Achtung – Reisewarnung !!*

Vom 13.-26.10.* findet in der gesamten EU eine Polizeioperation unter dem Namen /“mos maiorum“/ statt. In diesen zwei Wochen werden etwa 18.000 Polizisten in enger Zusammenarbeit mit FRONTEX auf Jagd nach Menschen ohne Aufenthaltsstatus gehen. Sie wollen unsere Migrationswege herausfinden und möglichst viele von uns festnehmen.

*Warnt bitte alle Menschen ohne Papiere! *Vor allem in Zügen, auf Bahnhöfen, an Flughäfen, auf Autobahnen und an innereuropäischen Grenzen sind vermehrt Kontrollen zu erwarten.*

*Gegen die Festung Europa!*
*Kein Mensch ist illegal!*

Dialog zur Abschiebehaft

Pressemitteilung des Vereins „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“

Büren/Düsseldorf – Das Innenministerium NRW verweigert aktuell den Dialog
mit Hilfsorganisationen zum Thema Abschiebehaft. Der Verein Hilfe für
Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. fordert mehr Transparenz.

Hinter verschlossenen Türen führt aktuell eine Bund/Länderarbeitsgruppe
Koordinierungsgespräche zum Thema Abschiebehaft. Die maßgeblichen Weichen
werden dabei gestellt, ohne den Sachverstand von NGO´s, wie z.B. dem Verein
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., der über 20 Jahre Menschen
in der JVA Büren beraten und betreut hat, hinzuzuziehen.

Damit verstößt NRW-Innenminister Ralf Jäger gegen seine eigenen Aussagen. In
einer schriftlichen Mitteilung zur Innenausschusssitzung am 28.8.2014 hat er
noch verkündet, dass er Verbände und Organisationen zu den Beratungen
hinzuziehen will.

Eine Einladung des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. zu
einer Teilnahme an einer Podiumsdiskussion im September lehnte das
Innenministerium ab.

„Gerade jetzt wäre ein Dialog wichtig“, so Frank Gockel, Sprecher des
Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. „Wenn es nur noch um
Randthemen, wie die Ausgestaltung der Hafträume geht, ist es zu spät. Die
grundsätzliche Frage ob und wie Abschiebehaft durchgeführt wird müsste die
Gesprächsbasis sein.“

Aus Sicht des Vereins ist z.B. der aktuelle Skandal bei den Übergriffen
durch Wachtdienste in den Flüchtlingsheimen gerade dadurch zustande
gekommen, dass auch hier es nicht zu Einbeziehung von NGO´s gekommen ist.
Diese hätten sicherlich empfohlen, Sozialarbeiter statt privaten Wachschutz
zu engagieren.

Eine wichtige Konsequenz aus dem Skandal wäre für den Verein z.B., dass es
in einer zukünftigen Abschiebehaftanstalt – und auch in den
Sammelunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen – ein klares
Beschwerdemanagement geben muss bei dem auch externe Gruppen und engagierte
Bürger mitwirken und Kritik üben, um so die Flüchtlinge bei der Wahrnehmung
ihrer Rechte helfen zu können.

Abschiebehaft – ein Auslaufmodell?!

Darüber wird am kommenden Dienstag in Paderborn diskutiert:

23. September 19:30 Uhr: »Podiumsdiskussion: Abschiebehaft – ein Auslaufmodell?!«
veranstaltet von Amnesty International, Gruppe Paderborn
Eintritt frei

Ort: Kulturwerkstatt Paderborn, Bahnhofstr. 64, Cafeteria

Derzeit ist unklar, wie es mit Abschiebehaft weitergeht. Nach dem „neuen Asylkompromiss“, den die Grünen im Bundesrat mitzuverantworten haben, wird vermutlich die Zahl der Häftlinge wieder ansteigen. Und auch die Zukunft der JVA Büren ist noch nicht entschieden. Nachdem die Angestellten der privaten Sicherheitsfirma mittlerweile freigestellt worden sind, träumt Abschiebehaft-Fan und NRW-Innenminister Jäger von einem großen Haft-Zentrum in Büren. Alternativ dazu gibt es auch Gerüchte über ein Erstaufnahmelager mit bis zu 1000 Plätzen im Bürener Wald.
Was wir stattdessen brauchen, ist eine Willkommenskultur für Flüchtlinge! Aufnehmen statt wegsperren! Refugees welcome!

Die Zukunft der Abschiebehaft in Deutschland

Derzeit ist unklar, wie es mit Abschiebehaft in Deutschland weiter gehen wird. Nach zwei wegweisenden höchstrichterlichen Urteilen dazu wird hinter den Kulissen eifrig diskutiert. Die Bundesregierung und einige Landesregierungen wollen sich das Instrument nicht aus der Hand nehmen lassen, mit dem Flüchtlinge und Migrant*innen mehr oder weniger willkürlich inhaftiert werden konnten. Noch im Frühjahr sah es so aus, also ob zukünftig alle ankommenden Asylbewerber*innen präventiv eingesperrt werden. Der Bundesinnenminister hatte sich auf europäischer Ebene für eine entsprechende Regelung eingesetzt.
Nun hat in der letzten Woche der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die BRD das im Rückführungsabkommen festgelegte Trennungsgebot einhalten muss. Demnach sind Abschiebehäftlinge in separaten, von normalen Strafanstalten unterschiedenen Einrichtungen unterzubringen. Als Folge dieses Urteils wurden in Sachsen-Anhalt und Hessen alle Abschiebehäftlinge auf freien Fuß gesetzt. Am Samstag hat NRW alle verbliebenen Häftlinge nach Berlin verlegt, Hamburg arbeitet an einer entsprechenden Kooperation mit Schleswig-Holstein (JVA Rendsburg).
In Niedersachsen hat man in Langenhagen vor kurzem die Strafhäftlinge rausgeholt – jetzt ist Langenhagen wieder reine Abschiebungshaftanstalt. Bayern stellte Ende 2013 seine Praxis auf spezielle Haftanstalten um, nachdem es dazu von der Rechtsprechung gezwungen worden war. Sechs Bundesländer beachten das Trennungsgebot schon länger: In Rheinland-Pfalz (da vollzieht auch Saarland), Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Bremen (ist aber Polizeigewahrsam) bestehen spezielle Hafteinrichtungen.
In Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Sachsen (aktuell nicht besetzt, schicken nach Berlin), Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern (aktuell nicht besetzt, schicken nach Berlin) und Thüringen wurde bislang die Abschiebungshaft in einer Strafvollzugsanstalt vollzogen. Diese Länder müssen nun Lösungen entwickeln, es wird sich zeigen, ob die länderübergreifenden Kooperationen von Dauer sind.

Dann folgte Ende letzter Woche das zweite Urteil: Mit einem fulminanten Beschluss vom 26.6.2014 (Az.: V ZB 31/14) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Inhaftierung von Asylsuchenden unmittelbar nach ihrer Einreise zwecks Sicherstellung von Überstellungen in den sog. Dublin-Verfahren nicht mehr zulässig ist, wenn die Haft auf Fluchtgefahr bzw. Entziehungsabsicht gestützt wird, da es hierfür an einer gesetzlichen Regelung fehlt. Nach Auffassung des BGH soll Haft allenfalls dann noch möglich sein, wenn der Betroffene seinen Aufenthaltsort gewechselt hat, ohne dies der Ausländerbehörde anzuzeigen oder aber nicht am Tag der Überstellung angetroffen wurde (§ 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 AufenthG). Diese Fallkonstellationen kommen indes in der Praxis so gut wie nie vor. Alle Dublin-Haft-Gefangenen sind daher sofort zu entlassen!

Derweil wird mit Hochdruck an neuen gesetzlichen Grundlagen gefeilt, die Abschiebehaft festigen bzw. ausweiten werden. Das Bundesinnenministerium (BMI) erklärt in einer Pressemitteilung: „Das Bundesministerium des Innern hat bereits in seinem Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung eine Definition der Fluchtgefahr im Sinne der Dublin III-Verordnung vorgesehen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestärkt die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung“.

Im Klartext heißt dies: Möglichst schnell sollen neue Haftgründe geschaffen werden, um wieder Inhaftieren zu können. Ein Referentenentwurf aus dem BMI liegt bereits vor. Wird der Entwurf Gesetz, würde die gerade vom Bundesgerichtshof abgeschaffte Dublin-Haft zur Regel werden.

Allein die Bestimmung, dass in Haft genommen werden kann, wer ein anderes EU-Land während eines laufenden Asylverfahrens verlassen hat, würde die Gefängnisse füllen. Sechs weitere neue Haftgründe würden dazu führen, dass sich bei nahezu jeder Fallkonstellation ein Haftgrund finden lassen würde. Vor dem Hintergrund des BGH-Urteils darf allerdings bezweifelt werden, dass die geplanten Generalklauseln einer rechtlichen Überprüfung standhalten würden.

In welchen Knästen?

Denkbar wäre, dass die Bundesländer nun große gemeinsame Haftzentren betreiben. Das Abschiebegefängnis in Ingelheim könnte laut Medienberichten zu einer Art Flüchtlingshaftanstalt für ganz Südwestdeutschland werden. Aus Bayern kommt demgegenüber die Nachricht, dass Ersatzabschiebehaft durch eine Art Hausarrest in Pensionen Hochkonjunktur hat. In Nordrhein-Westfalen ist die Lage ambivalent: Vorerst hat der BGH die Inhaftierung in der JVA Büren vorläufig beendet. Der Tenor: Auch wenn die Abschiebungshaft in einer Einrichtung baulich von der Strafhaft getrennt ist, verstößt dies gegen das Trennungsverbot. Nun wird über einen Ausbau der JVA Büren zu einer reinen Abschiebehaft nachgedacht, auf der anderen Seite sollen alternative Unterbringungskonzepte geprüft werden.

Nun wird sich zeigen, ob die Abschiebehaft-skeptischen Länder stark genug sind, endlich mit ihrer Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Abschiebehaft erfolgreich zu sein. Zu befürchten ist aber, dass neue gesetzliche Regleungen geschaffen werden, um weiterhin Menschen willkürlich und präventiv einzusperren. Abschiebehaft ist Unrecht! Lasst uns jetzt Druck aufbauen, um der Abschiebehaft endgültig den Todesstoß zu versetzen!
Am 30. August findet eine Demonstration gegen Abschiebehaft in Büren statt. Alle Infos dazu gibts in den nächsten Tagen unter http://buerendemo.blogsport.de

Abschiebegefangene von NRW nach Berlin verlegt

Pressemitteilung des Vereins „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft“

Büren/Berlin Am 26.7.2014 wurden alle Abschiebegefangenen aus NRW gegen
ihren erklärten Willen von der JVA Büren in das Polizeigewahrsam
Berlin-Köpenick verbracht. Nach aktueller Beschlusslage der Gerichte hätten
sie entlassen werden müssen. Die Gefangenen haben nun den Kontakt zu ihrem
sozialen Umfeld verloren.

Am 17.7.2014 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die
gemeinsame Unterbringung von Abschiebegefangenen und Strafgefangenen in
einem Gefängnis nicht zulässig ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) beschloss am
25.7.2014, dass in der JVA Büren Abschiebegefangene nicht inhaftiert werden
dürfen. Spätestens nach diesem Urteil hätten alle Abschiebegefangenen sofort
entlassen werden müssen. Das Innenministerium NRW ignorierte diese
höchstrichterlichen Entscheidungen und die Betroffenen blieben weiter in
Haft.

Am Nachmittag des 25.7.2014 einigten sich das Innenministerium NRW und die
Senatsverwaltung für Inneres in Berlin darauf, dass am 26.7.2014 die
Abschiebegefangenen aus der JVA Büren in den Abschiebegewahrsam nach Berlin
verlegt werden sollen. Die Gefangenen haben hiervon jedoch nichts erfahren.
Ihnen wurde lediglich mitgeteilt, dass sie ihre Sachen packen müssen. Erst
im Laufe des Abends wurde ihnen die Verlegung nach Berlin verkündet. Darauf
haben sie spontan beschlossen, dass sie Unterschriften gegen die Verlegung
sammeln wollen und dass sie am nächsten Morgen nicht in den Bus einsteigen
werden.

Seitdem ist der Kontakt mit den Gefangenen. abgebrochen. Am 26.7.2014
verließ um 7:00 Uhr ein Gefangenenbus die JVA Büren und erreichte den
Abschiebegewahrsam Berlin gegen 13:00 Uhr. Unklar ist, wie viele Menschen
sich in den Bus befanden. Während die Gefangenen mitteilten, sie seien
zwischen 12 und 17 Personen, hat die Anstaltsleitung Pressevertretern
mitgeteilt, dass 21 Gefangene überstellt worden seien. Besuche von
Flüchtlingsunterstützern wurden im Polizeigewahrsam Berlin am 26.7.2014
trotz offizieller Besuchszeit aus „innerbetrieblichen Gründen“ nicht
zugelassen.

Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft
Büren e.V., fordert das Innenministerium NRW auf, den Ablauf der Verlegung
transparent zu machen und sicherzustellen, dass die Abschiebegefangenen
uneingeschränkt weiter betreut werden können.

Zusätzlich meint Gockel: „Das inkompetente und gesetzeswidrige Handeln des
Innenministeriums NRW in den letzten Tagen hat gezeigt, dass stärkere
Vorgaben seitens des Parlamentes dringend erforderlich sind.“ Gockel geht
davon aus, dass der Innenminister Ralf Jäger bei der Innenausschusssitzung
am 28.8.2014 in seine Schranken verwiesen wird. Gleichzeitig hofft er, dass
das Land NRW endlich über eine Initiative zur Abschaffung der Abschiebehaft
nachdenkt.

Abschiebehaft: NRW widersetzt sich EuGH-Urteil

Pressemitteilung des Vereins „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“:

Büren/Düsseldorf – Am 17.7.2014 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Abschiebegefangene nicht mit Strafgefangenen untergebracht werden dürfen. Das Innenministerium NRW will dieses Urteil nicht umsetzen. Bürener Verein plant daher am 24.7. eine Demonstration.

Abschiebegefangene werden in NRW zusammen mit Strafgefangenen in der JVA Büren untergebracht. Dieses ist nach einem Urteil des EuGH vom 17.7.2014 nicht mehr erlaubt und verstößt gegen die Rückführungsrichtlinie. Der EuGH hat die strikte Trennung der beiden Gefangenengruppen bestätigt.

NRW Innenminister Ralf Jäger erklärte am Freitag in einer Pressemitteilung, dass die JVA Büren „weiterentwickelt“ werden soll. Er brachte aber auch deutlich zum Ausdruck, dass weiterhin Strafgefangene und Abschiebegefangene in derselben Haftanstalt untergebracht werden. Seine Begründung lautet, dass einige „Obergerichte“ der Auffassung seien, dass in der JVA Büren das Trennungsgebot eingehalten worden ist.

Jäger verkennt dabei zwei Punkte:

Die Rechtsprechung, die er anführt, stammt aus der Zeit vor dem EuGH-Urteil.
Immer mehr Amts- und Landgerichte haben ihre Meinung geändert und sind der Überzeugung, dass die Rückführungsrichtlinie nicht eingehalten wird. So z.B. das Amtsgericht und das Landgericht Paderborn, in dessen Gerichtsbezirk die JVA Büren liegt und die sich daher sehr gut mit der Situation vor Ort auskennen.

„Wenn Jäger in seiner Pressemitteilung behauptet, dass Abschiebehaft nur „ultima ratio“ sein dürfe, ist das ein Hohn“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.: „Abschiebehaft wird gerade in NRW viel zu schnell und viel zu häufig angewendet.“ Der Bürener Verein hat allein in den letzten 12 Monaten über 60 Verfahren gerichtlich begleitet und nicht eine der Personen war rechtmäßig inhaftiert.

Auch ist es nach Auffassung des Vereins nicht ausreichend, dass die Haftbedingungen ein wenig verbessert werden. Gockel: „Dieses ist schon in der Vergangenheit gescheitert. So hatte man z.B. versucht, den Gefangenen Internet zu Verfügung zu stellen. Aber wegen der Strafhaft mussten fast alle Seiten gesperrt werden: Facebook, Skype, e-Mailprogramme, Internetseiten von Anwälten und Hilfsorganisationen, sie alle fielen der Zensur zum Opfer.“

„Jägers Versuch, an den Symptomen des kranken Abschiebehaft-Systems in NRW herumzubasteln, sind schon lange gescheitert. Jetzt kann es nur einen Lösungsweg geben: Die Abschiebehaft wird sofort geschlossen und das Innenministerium startet eine Initiative im Bundesrat zur Abschaffung des Abschiebehaftparagraphen“, so Gockel. Er bedauert es auch, dass Jäger kein Wort der Entschuldigung für die über 5.000 Menschen gefunden hat, die unrechtmäßig inhaftiert waren: „Weiß Herr Jäger nicht, wie hoch in unserer Verfassung das Recht auf Freiheit verankert ist?“ Der Verein lässt aktuell prüfen, ob er gegen Mitarbeiter von Ausländerbehörden, die weiter in Büren inhaftieren, Strafanzeigen stellt.

Für den 24.7.2014 ruft der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., um 18:15 Uhr, vor den Toren der JVA Büren, Stöckerbusch 1, Büren, zu einer Mahnwache auf. Die Versammlung steht unter dem Motto: „EuGH-Urteil umsetzen: Freiheit für alle Abschiebegefangene“.