Pressemitteilung des Vereine „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“
Karlsruhe/Büren – Über 5.000 Menschen waren seit dem 24.12.2010 in der JVA Büren unrechtmäßig inhaftiert. Dies lässt sich aus einem aktuellen Urteil des BGH ableiten.
Bereits am 25. 7. 2014 entschied der Bundesgerichthof (BGH), dass die JVA Büren als Abschiebehaftanstalt nicht geeignet ist und eine dortige Inhaftierung aufgrund von Abschiebung somit unrecht ist. Daraufhin verlegte NRW alle Abschiebegefangenen nach Berlin.
Hintergrund war das sogenannte „Trennungsgebot“: Die EU-Rückführungsrichtlinie sieht vor, dass Abschiebegefangene und Strafgefangene nicht zusammen in einem Gefängnis untergebracht sein dürfen. Diese Richtlinie hätte bis zum 24.12.2010 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, was aber nur fehlerhaft passierte.
Nun hat der BGH (Az.: V ZB 29/14 v. 17.9.14) sich mit einem Altfall aus dem Bereich der Abschiebehaft auseinandergesetzt. Ein albanischer Mann wurde durch einen Beschluss des AGs Bielefeld am 24.10.2013 in Haft genommen. Dort befand er sich bis zum 26.11.2013. Der BGH sagt: „In der Sache hat die Haftanordnung des Amtsgerichts den Betroffenen bereits deshalb in seinen Rechten verletzt, weil abzusehen war, dass die Haft in der Justizvollzugsanstalt Büren und damit unter Verletzung der im Lichte von Art. 1 Abs. 1 der [Rückführungsrichtlinie…] vollzogen werden würde.“
Damit stellt der BGH klar, dass alle ab dem 24.12.2010 inhaftierten Abschiebegefangenen in der JVA Büren unrechtmäßig inhaftiert waren.
Dieser Beschluss hat nicht nur symbolischen Charakter für die Betroffenen. Normalerweise müssen Abschiebegefangenen ihre Haft selber bezahlen. Der Betrag läuft sich auf ca. 70 € pro Tag. Dieses Geld dürfen die Ausländerbehörden nun nicht mehr von den Gefangenen verlangen. Darüber hinaus können die Gefangenen nun eine Entschädigung nach Art.5 EMRK fordern.
Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. hat bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass für die unrechtmäßig inhaftierten Abschiebegefangenen eine Lösung gefunden werden müsse. Gockel fordert erneut: „Die Landesregierung muss eine generelle Lösung für diese Menschen finden. Es kann nicht angehen, dass jeder einzelne Abschiebegefangene nun individuell sein Verfahren erneut durchklagen muss. Vielen fehlt dazu auch das entsprechende Wissen. Wenn die Landesregierung nicht handelt, lässt sie sich mit unrechtmäßigen Geld die Abschiebehaft finanzieren und schafft großes Unrecht.“
Weitere Information:
Am gestrigen Tag hat Frank Hermann von der Piratenfraktion im Landtag NRW eine kleine Anfrage an die Landesregierung zum gleichen Thema gestellt. Die Anfrage finden Sie hier: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-7011.pdf