Solidarität ist kein Verbrechen!

Flüchtlingshilfe Lippe e.V. kritisiert Urteil

– Berufungsprozess vor dem Landgericht Detmold-

Am 09.04.2019 fand vor dem Landgerichts Detmold die Berufungsverhandlung gegen einen Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe Lippe e.V. statt. Das Gericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz und verurteilt ihn zu 90 Tagessätzen.

Im Januar 2018 soll der Flüchtlingsberater die Abschiebung eines Geflüchteten verhindert haben, indem er sich einem Polizisten in den Weg gestellt habe. Die Vorsitzende Richterin war der Überzeugung, dass dieser hierbei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet habe.

Hierzu stellt die Flüchtlingshilfe Lippe fest: Das Gerichtsverfahren hat unseres Erachtens gezeigt, dass lediglich von passivem Widerstand gesprochen werden kann. Dieses hätte zu einem Freispruch führen müssen. Strafverteidiger Sebastian Nickel: „Mein Mandant stand lediglich im Weg“.

Für Entsetzen bei vielen Prozessbesucher*innen sorgte die Forderung der Staatsanwaltschaft „aus generalpräventiven Gründen“, also zur allgemeinen Abschreckung, eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten zu verhängen. Dem folgte die Richterin nicht und wies den Tatbestand eines tätlichen Angriffes zurück.

Trotz der Reduzierung der Höhe der einzelnen Tagessätze kritisiert die Flüchtlingshilfe Lippe e.V. das Urteil. Frank Gockel, Pressesprecher der Flüchtlingshilfe Lippe e.V.: „Wir finden es besorgniserregend, dass Flüchtlingshelfer für eine solche offensichtlich altruistische Handlung, massive Konsequenzen tragen müssen. Unseres Erachtens liegt der eigentliche Skandal aber in der immer weiter verschärften Abschiebepolitik.“

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Solidarität ist kein Verbrechen! Gegen Kriminalisierung von Flüchtlingshelfer*innen

09.04.2019 – 13:30h: Berufungsprozess in Raum 67, Landgericht Detmold
 

Flyer Solidarität mit Flüchtlingshelfer*innen als pdf

Am 24.10.2018 fand ein Gerichtsverfahren statt, bei
dem ein Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe Lippe zu 90 Tagessätzen
verurteilt wurde, weil er die Abschiebung eines Geflüchteten verhindert
haben soll.

Solidarität ist kein Verbrechen! Ziviler Ungehorsam ist unsere Pflicht!

Gegen dieses viel zu hohe Urteil ist er in Berufung gegangen, sodass am
09.04.2019 um 13.30 Uhr in Raum 67, Landgericht Detmold das
Berufungsverfahren stattfindet. Auch die Staatsanwaltschaft hat Berufung
eingelegt und strebt sogar eine Freiheitsstrafe an. Das Urteil ist im
Kontext der aktuellen Stimmungsmache gegen Geflüchtete zu sehen, bei der auch die Beratung und Unterstützung von Geflüchteten immer weiter
kriminalisiert wird. Solidarität ist kein Verbrechen!

Angeklagt ist eine*r, gemeint sind wir alle!

WIR RUFEN DAHER AUF: ERSCHEINT ZAHLREICH AM PROZESSTAG, ZEIGT EURE UNTERSTÜTZUNG UND SETZT EIN KLARES ZEICHEN GEGEN DIE KRIMINALISIERUNG VON SOLIDARITÄT MIT GEFLÜCHTETEN, GEGEN ABSCHIEBUNGEN UND FÜR DAS RECHT AUF BEWEGUNGSFREIHEIT ALLER!

Mehr Infos hier.

 

Flüchtlingshilfe Lippe e.V. kritisiert Strafverfolgung – Berufungsprozess vor dem Landgericht Detmold

Am 09.04.2019 findet um 13:30 h in Raum 67 des Landgerichts Detmold, Paulinenstr. 46 in Detmold die Berufungsverhandlung gegen einen Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe Lippe e.V. statt. Dieser wurde in der Erstinstanz verurteilt, weil er eine Abschiebung vereitelt haben soll. Die Flüchtlingshilfe Lippe e.V. kritisiert dieses Urteil als unverhältnismäßig hart.

Im Februar 2018 soll der Mitarbeiter die Abschiebung eines Geflüchteten verhindert haben, indem er sich einem Polizisten in den Weg gestellt habe. Das Amtsgericht Detmold sah den Tatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ als erfüllt an und verurteilte den 31-Jährigen zu einer Strafe von 90 Tagessätzen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte legten gegen das Urteil Berufung ein, über die nun das Landgericht entscheiden muss.

„Die Verurteilung zu 90 Tagessätzen halten wir für falsch.“, sagt Frank Gockel, Pressesprecher der Flüchtlingshilfe Lippe e.V. In anderen Fällen des passiven Widerstands werde regelmäßig von einer strafrechtlichen Verfolgung abgesehen. Es dränge sich die Vermutung auf, dass das Urteil auch politisch motiviert und vom aktuellen Diskurs gegen Geflüchtete beeinflusst sei. „Menschen, die sich aktiv gegen Abschiebung einsetzen, sollen einschüchtert werden“, so Gockel weiter.

„Wir erleben augenblicklich eine immer härtere Abschiebepraxis, die humanitäre und rechtsstaatliche Grenzen vermehrt missachtet. Wir begrüßen es, wenn couragierte Menschen sich hiergegen einsetzen – bis hin zu Formen des zivilen Ungehorsams.“, ergänzt Dieter Bökemeier vom Vorstand des Vereins.

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Ellwangen: Geflüchtete klagen gegen ihre Strafbefehle!

Donnerstag, 14.03.: Geflüchtete klagen gegen ihre Strafbefehle!
Lassen wir es nicht zu, dass legitimer Prozess weiter kriminalisiert wird! Prozess, Mahnwache und Kundgebung in Ellwangen

Flyer und Aufruf  – organisiert von refugees4refugees Stuttgart

Auch in Landeserstaufnahmeeinrichtungen gelten Grund- und Menschenrechte!

Auch die Privat- und Intimsphäre von Geflüchteten sind vom Grundgesetz geschützt!

Worum geht es?

  • Fragwürdige Strafbefehle – Durchsuchung „um die Zimmerbelegung festzustellen.“ – durch 500 Polizist*innen!
  • Kriminalisierung von leigitimen Protest:
  • Freispruch zweier Geflüchteten nach über 3-monatiger Untersuchungshaft, ohne Entschädigung
  • 6 Monate Haft ohne Bewährung, für 2-3-maliges Schlagen gegen einen Helm in einem Gerangel
  • 3 weitere Strafverfahren wegen ähnlicher Vorwürfe.

Alle beteiligten Personen sprachen neben ihrer Muttersprache nur französisch. Sie konnten den Polizeieinsatz, der in ihrem Zimmer um 5:30 Uhr morgens stattfand, nicht einordnen. Weil sie nichts verstanden haben, gerieten sie in Panik.

Ellwangen ist zum Symbol für unseren Protest geworden!

Wir dürfen nicht zulassen, dass durch staatliche Stellen, einer politischen Staatsanwaltschaft, Parteien, einer rassistischen Ellwangen-Hysterie oder durch eine undifferenzierte Presseberichterstattung, die Rechte der Geflüchteten noch weiter zu ihrem Nachteil verschoben werden. Es geht hier grundsätzlich um die Verteidigung von Grund- und Menschenrechten. Gesetze wie das „Geordnete Rückkehr-Gesetz“ dürfen nicht in Kraft treten. Die Angriffe auf die ‚Unverletzlichkeit der Wohnung‘ müssen mit aller Deutlichkeit verurteilt werden. Sämtliche Verfahren die im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz in Ellwangen stehen, müssen sofort eingestellt werden

Women in Exile – Flüchtlingsfrauen* Streik 2019

Aufruf von Women in Exile:

Die meisten von uns kämpfen schon ihr Leben lang aufgrund unserer patriarchalen kulturellen und religiösen Hintergründe, die uns, unseren Körpern und Geist Gewalt aufdrängen.

Wir arbeiteten doppelt so hart wie unsere männlichen Geschwister doch unsere Bemühungen wurden immer noch nicht als gut genug angesehen. Gleichzeitig mussten wir Dinge wie FGM, sexuelle Belästigung und Übergriffe, sowie Gewalt von unseren Familien oder Ehemännern aushalten. Wir kämpften gegen den Hang zu Diskriminierung innerhalb unserer Familien und in der Gesellschaft, sodass wir gleichberechtigte Möglichkeiten bekommen unser Leben zu gestalten.

Wir kämpften verschiedene soziale und politische Kämpfe um unsere Würde als Frauen zu aufrecht zu erhalten.

Wir waren nicht froh oder zufrieden über das wenige was wir hatten, deshalb haben wir uns entschieden für unsere Rechte zu kämpfen.

Diese Kämpfe und Anstrengungen in unseren Herkunftsländern hatten Folgen, die uns dazu brachten das Land zu verlassen und eine gefährliche Reise anzutreten. Eine Reise auf deren Weg manche ihr Leben verloren, während andere vergewaltigt und versklavt wurden.

Die meisten, die diese Reise überstanden leben mit Traumata und Albträumen.

Sie werden dazu gezwungen in beengten, isolierten Gemeinschaftsunterkünften zu leben, denen es an Privatsphäre mangelt und in denen sie alltäglich sexualisierte Angriffe und Ausbeutung erleben.

Am 8 März, dem Internationalen Frauen*kampftag wird global an die historischen, kulturellen und politischen Errungenschaften von Frauen* erinnert. Wir feiern 100 Jahre Frauen*kämpfe, denn wir sind die Mütter, wir sind die, die sich um die Familie kümmern, die im Haushalt arbeiten, Babysitter*innen, Reinigungskräfte.

Wir Flüchtlingsfrauen*, wir sind Lehrer*innen, Krankenpfleger*innen, Geschäftsfrauen*, Ingenieur*innen, aber dies und alle anderen Fähigkeiten werden nicht berücksicht, da wir isoliert sind und diskriminiert werden.

2019 folgen wir dem Ruf des globalen Frauen*streiks und wir kommen vereint, um gemeinsam die Arbeit von Frauen* in allen Bereichen des Lebens sichtbar zu machen, innerhalb und außerhalb des Hauses, in urbanen und ländlichen Regionen, bezahlt oder unbezahlt, unabhängig von unseren Hautfarben und unseren Herkünften.

Die Zeit ist Jetzt einen Feminismus aufzubauen, der inklusiv und intersektional ist, einen Feminismus, der allen Frauen* zuhört und rassistische, sexistische und diskriminierende Strukturen beendet.

Wir können nicht erfolgreich sein, wenn ein Teil von uns zurückgehalten wird. Als geflüchtete Frauen* werden wir mehrfach diskriminiert. Wir werden weiterhin rassistische Gesetze sowie die Existenz von Lagern und die Abschiebepolitik verurteilen. Wir werden nicht aufhören Grenzen aufzubrechen, indem wir ein Bewusstsein für Kolonialismus schaffen und dafür, dass es nicht ignoriert werden darf, dass wir ein Recht auf Frieden, soziale Inklusion und geteilten Wohlstand haben.

Unser Ziel ist es Geflüchteten, die sich als Frauen* identifizieren zu ermächtigen für ihre Rechte als Frauen*, die in dieser Gesellschaft leben einzutreten. Und wir erwarten von nicht geflüchteten Frauen* Solidarität um Diskriminierungen, Missbrauch und Gewalt anzuprangern.

Es ist Zeit, dass wir unsere Kämpfe als gleich, gleich aber unterschiedlichansehen.

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Vernetzungs- und Orgatreffen Bürendemos

Zur Planung der Aktivitäten Im Rahmen der Kampagne „100 Jahre Abschiebehaft“ finden bundesweit Veranstaltungen statt:

  • 01.03. um 18:30h: Vernetzungstreffen in Forum Ferdinanstraße 17, Paderborn:
    Planung der Aktionstage vom 10.-12.05.
  • 02.03. um 17:00h: Orgatreffen der Großdemo in Büren (31.08) an der Uni Bielefeld im AStA-Poolraum C1-154/158.
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Geschichte einer Abschiebung

Das ist wohl das, was sich die Abschiebefetischisten unter „Humanität und Härte“ vorstellen: Der 22jährige Saaed sollte vom Kreis Steinfurt nach Ghana abgeschoben werden – ein Land, das er seit seinem dritten Lebensjahr nicht mehr gesehen hatte. Er schuftete zuvor bei DHL in Reckenfeld, lebte seit über vier Jahren in Deutschland, nach einer Odyssee als Jugendlicher durch Libyen, wo er im Steinbruch arbeitete, und Italien. Nun sitzt er im Abschiebeknast Büren.
Die radikalisierte Abschiebeindustrie zerstört systematisch Perspektiven junger Menschen und produziert menschliches Leid – natürlich alles streng rechtsstaatlich. Seehofer, BILD und die Rechtsradikalen von der AfD können zufrieden sein.

https://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/Greven/3640128-Geschichte-einer-Abschiebung-Als-haette-ich-den-Jungen-verraten



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Seehofers inhumane Pläne: „Hau-Ab-Gesetz“ II

Monitor auf den Punkt zum neuen Gesetzesentwurf:

https://www1.wdr.de/daserste/monitor/videos/video-monitor-auf-den-punkt-seehofers-plaene-100.html

(Artikel von GGUA)
Es gibt seit dem 13. Februar einen neuen Referent*innen-Entwurf zum „Geordnete Rückkehr-Gesetz“ aus dem Hause Seehofer. Hier der Gesetzestext im Worlaut.

Ein besonders dramatischer Punkt von vielen dramatischen Punkten wäre nach dem Entwurf (wie auch schon im ersten Entwurf) die dauerhafte, systematische Entrechtung von Menschen, die aus Sicht der ABH irgendwann einmal etwas „falsch“ gemacht haben oder auch nur aus dem falschen Herkunftsland kommen – selbst wenn noch weitere, „nicht selbst zu vertretende“ Abschiebungshindernisse hinzutreten oder das „Fehlverhalten“ lange korrigiert ist: Sie sollen einen Status unterhalb der Duldung erhalten (eine „BÜVA“) und ausdrücklich von jeglichen „Integrationsmaßnahmen und Angeboten, die zur Aufenthaltsverfestigung führen können“ ausgeschlossen werden, einem dauerhaften Arbeits- und Bildungsverbot unterliegen und dauerhaft nur um 60 Prozent gekürzte Leistungen erhalten.

Georg Restle von MONITOR hat das Ganze völlig zutreffend kommentiert: „Seehofer schafft einen neuen Menschentypen: Den Rechtlosen.“

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3 Hausdurchsuchungen bei Geflüchteten in Göttingen

Hierdurch eskaliert die Ausländerbehörde die Repression gegen Göttinger Geflüchtete um eine weitere Stufe

Am 22.1.2019 morgens um 8 Uhr wurden drei Hausdurchsuchungen bei
pakistanischen Geflüchteten in Göttingen durchgeführt. Die
Ausländerbehörde ordnete diese an, um Pässe der betroffenen Personen zu finden. Die Pässe konnten nicht sichergestellt werden. Stattdessen
hinterließ die Polizei die Wohnungen in vollkommenem Chaos. Dabei wurde auch ein Bett zerstört und sämtliche Gegenstände in den Wohnungen verteilt.

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Verdacht der Dealerei gegen Gefängnis-Arzt in Büren

Bereits am 30.11.2018 ist der Gefängnis-Arzt in Büren wegen schwerwiegender Vorwürfe suspendiert worden: Aufgrund von Unregelmäßigkeiten in den Medikamentenbeständen besteht der Verdacht des Medikamentenmissbrauchs gegen den ehem. Anstaltsarzt und wird strafrechtlich ermittelt.

Integrationsminister Stamp waren die Vorwürfe bekannt, dennoch wurde im Dezember 2018 im Eiltempo eine massive Verschärfung der Haftbedingungen im Sinne der Anstaltsleitung beschlossen.
Die bewusste Zurückhaltung wichtiger Informationen unterstreicht, wie „unabhängig“ die alleinig dem Ministerium unterstellte Beschwerdestelle im Abschiebeknast ist.

Zum Zeitpunkt der Gesetzesverschärfung lag auch der Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter vor, welcher massive Missstände im bestehenden Vollzug offenlegte.
Im Integrationsministerium ist eine dringliche Anfrage der Opposition gestellt worden.

(Bericht KSTABericht NRZ)

Skandalöse Zustäne – Skandalöse Gesetze.

Abschiebehaft abschaffen!