09.04.2019 – 13:30h: Berufungsprozess in Raum 67, Landgericht Detmold
Flyer Solidarität mit Flüchtlingshelfer*innen als pdf
Am 24.10.2018 fand ein Gerichtsverfahren statt, bei
dem ein Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe Lippe zu 90 Tagessätzen
verurteilt wurde, weil er die Abschiebung eines Geflüchteten verhindert
haben soll.
Solidarität ist kein Verbrechen! Ziviler Ungehorsam ist unsere Pflicht!
Gegen dieses viel zu hohe Urteil ist er in Berufung gegangen, sodass am
09.04.2019 um 13.30 Uhr in Raum 67, Landgericht Detmold das
Berufungsverfahren stattfindet. Auch die Staatsanwaltschaft hat Berufung
eingelegt und strebt sogar eine Freiheitsstrafe an. Das Urteil ist im
Kontext der aktuellen Stimmungsmache gegen Geflüchtete zu sehen, bei der auch die Beratung und Unterstützung von Geflüchteten immer weiter
kriminalisiert wird. Solidarität ist kein Verbrechen!
Angeklagt ist eine*r, gemeint sind wir alle!
WIR RUFEN DAHER AUF: ERSCHEINT ZAHLREICH AM PROZESSTAG, ZEIGT EURE UNTERSTÜTZUNG UND SETZT EIN KLARES ZEICHEN GEGEN DIE KRIMINALISIERUNG VON SOLIDARITÄT MIT GEFLÜCHTETEN, GEGEN ABSCHIEBUNGEN UND FÜR DAS RECHT AUF BEWEGUNGSFREIHEIT ALLER!