Am 09.04.2019 findet um 13:30 h in Raum 67 des Landgerichts Detmold, Paulinenstr. 46 in Detmold die Berufungsverhandlung gegen einen Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe Lippe e.V. statt. Dieser wurde in der Erstinstanz verurteilt, weil er eine Abschiebung vereitelt haben soll. Die Flüchtlingshilfe Lippe e.V. kritisiert dieses Urteil als unverhältnismäßig hart.
Im Februar 2018 soll der Mitarbeiter die Abschiebung eines Geflüchteten verhindert haben, indem er sich einem Polizisten in den Weg gestellt habe. Das Amtsgericht Detmold sah den Tatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ als erfüllt an und verurteilte den 31-Jährigen zu einer Strafe von 90 Tagessätzen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte legten gegen das Urteil Berufung ein, über die nun das Landgericht entscheiden muss.
„Die Verurteilung zu 90 Tagessätzen halten wir für falsch.“, sagt Frank Gockel, Pressesprecher der Flüchtlingshilfe Lippe e.V. In anderen Fällen des passiven Widerstands werde regelmäßig von einer strafrechtlichen Verfolgung abgesehen. Es dränge sich die Vermutung auf, dass das Urteil auch politisch motiviert und vom aktuellen Diskurs gegen Geflüchtete beeinflusst sei. „Menschen, die sich aktiv gegen Abschiebung einsetzen, sollen einschüchtert werden“, so Gockel weiter.
„Wir erleben augenblicklich eine immer härtere Abschiebepraxis, die humanitäre und rechtsstaatliche Grenzen vermehrt missachtet. Wir begrüßen es, wenn couragierte Menschen sich hiergegen einsetzen – bis hin zu Formen des zivilen Ungehorsams.“, ergänzt Dieter Bökemeier vom Vorstand des Vereins.