Flüchtlingshilfe Lippe e.V. kritisiert Urteil
– Berufungsprozess vor dem Landgericht Detmold-
Am 09.04.2019 fand vor dem Landgerichts Detmold die Berufungsverhandlung gegen einen Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe Lippe e.V. statt. Das Gericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz und verurteilt ihn zu 90 Tagessätzen.
Im Januar 2018 soll der Flüchtlingsberater die Abschiebung eines Geflüchteten verhindert haben, indem er sich einem Polizisten in den Weg gestellt habe. Die Vorsitzende Richterin war der Überzeugung, dass dieser hierbei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet habe.
Hierzu stellt die Flüchtlingshilfe Lippe fest: Das Gerichtsverfahren hat unseres Erachtens gezeigt, dass lediglich von passivem Widerstand gesprochen werden kann. Dieses hätte zu einem Freispruch führen müssen. Strafverteidiger Sebastian Nickel: „Mein Mandant stand lediglich im Weg“.
Für Entsetzen bei vielen Prozessbesucher*innen sorgte die Forderung der Staatsanwaltschaft „aus generalpräventiven Gründen“, also zur allgemeinen Abschreckung, eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten zu verhängen. Dem folgte die Richterin nicht und wies den Tatbestand eines tätlichen Angriffes zurück.
Trotz der Reduzierung der Höhe der einzelnen Tagessätze kritisiert die Flüchtlingshilfe Lippe e.V. das Urteil. Frank Gockel, Pressesprecher der Flüchtlingshilfe Lippe e.V.: „Wir finden es besorgniserregend, dass Flüchtlingshelfer für eine solche offensichtlich altruistische Handlung, massive Konsequenzen tragen müssen. Unseres Erachtens liegt der eigentliche Skandal aber in der immer weiter verschärften Abschiebepolitik.“