3 Hausdurchsuchungen bei Geflüchteten in Göttingen

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Hierdurch eskaliert die Ausländerbehörde die Repression gegen Göttinger Geflüchtete um eine weitere Stufe

Am 22.1.2019 morgens um 8 Uhr wurden drei Hausdurchsuchungen bei
pakistanischen Geflüchteten in Göttingen durchgeführt. Die
Ausländerbehörde ordnete diese an, um Pässe der betroffenen Personen zu finden. Die Pässe konnten nicht sichergestellt werden. Stattdessen
hinterließ die Polizei die Wohnungen in vollkommenem Chaos. Dabei wurde auch ein Bett zerstört und sämtliche Gegenstände in den Wohnungen verteilt.

Mit den Hausdurchsuchungen eskaliert die Ausländerbehörde die Repression gegen Göttinger Geflüchtete um eine weitere Stufe.
Wir berichteten schon im August 2018, dass Geflüchteten sogenannte
3-Tages-Duldungen ausgestellt werden. Als Anlass wurde genannt, dass die
Betroffenen ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkämen, Passpapiere bei
der jeweiligen Botschaft ihres Herkunftslandes zu beantragen. Ein
gültiger Pass ist eigentlich die Voraussetzung für die Durchführung
einer Abschiebung.
Die Ausländerbehörde fordert Menschen somit auf, aktiv an ihrer eigenen
Abschiebung in das Land, aus dem sie zuvor geflohen sind, mitzuwirken.
Viele Menschen verweigern den Weg zu den Behörden – aus gutem Grund.
Denn nicht selten stellen Botschaften auch falsche Passpapiere aus, mit
denen Geflüchtete dann abgeschoben werden.
Die Konsequenzen für die Geflüchteten scheinen den Göttinger
Verwaltungsangestellten aber völlig egal zu sein. Die Ausländerbehörde
reagiert mit 3-Tagesduldungen, die inzwischen teilweise durch Papiere
ersetzt wurden, auf denen nur noch zu lesen ist, dass die Abschiebung
auch ohne das Vorliegen eines gültigen Passes eingeleitet sei.
Dass die Behörde auch vor ganz offensichtlichen Rechtsbrüchen nicht
zurückschreckt, zeigt sich unter anderem an der Festnahme eines
Geflüchteten direkt vor dem Rathaus. Er sollte auch ohne das Vorliegen
eines Passes in Abschiebehaft genommen und bei der nächsten Gelegenheit
nach Pakistan abgeschoben werden. Die Intervention seiner Anwältin
konnte dies verhindern und das Verfahren der Behörde im Folgenden als
widerrechtlich herausgestellt werden.
Weitere Maßnahmen, zu denen regelmäßig gegriffen wird, wenn die
Geflüchteten nicht „parieren“, sind die Streichungen von
Arbeitserlaubnissen, Geldmitteln und Wohnungen. Damit drängen sie die
Menschen in Armut, Perspektivlosigkeit, Illegalisierung und machen sie
quasi handlungsunfähig.

Mit den Hausdurchsuchungen dreht die Ausländerbehörde ihre
Daumenschrauben noch ein Stück enger.
Das Ziel ist klar: Sie wollen Angst und Druck aufbauen.
Wir verurteilen das Vorgehen der Ausländerbehörde und der Polizei aufs
schärfste und solidarisieren uns mit allen Betroffenen.
Wir fordern, dass Menschen eine Aufenthaltserlaubnis, sowie die
Möglichkeit, ihr Leben selbst zu gestalten, bekommen.
Wir fordern einen sofortigen Abschiebestopp gleiche Rechte für alle!

Bündnis gegen Abschiebung Göttingen, 23.01.2019