We want you! Zur Demo gegen 100 Jahre Abschiebehaft

Die bundesweite Kampagne 100JahreAbschiebehaft ruft auf zum deutschlandweiten Protest gegen Abschiebehaft: Dazu wird es am 31.8.2019 einen bundesweiten Protest geben:  Es beginnt mit einer Kundgebung vor dem aktuell größten deutschen Abschiebegefängnis in Büren. Anschließend geht es weiter mit einer Großdemonstration  in Paderborn.

Es gibt die Möglichkeit, mit Bus aus Detmold zu allen Veranstaltungen zu fahren und abends wieder zurück. Dazu können Tickets gekauft werden, denn nur so lässt sich der Bus finanzieren. Nur bei ausreichenden Anmeldungen kann diese Mitfahrgelegenheit zustande gekommen, deswegen bitten wir um Reservierungen bis zum 23.8.!! Tickets für eine Person kosten 12 €. Das ermöglicht aber die Mitfahrt von:

Detmold, Bahnhof, nach Büren, Abschiebegefängnis                   
Abfahrt: 9:30 Uhr

Büren Abschiebegefängnis nach Paderborn Großdemo:             
Abfahrt: 13:30 Uhr

Paderborn, Busbahnhof nach Detmold                                             
Abfahrt: 18:00 Uhr

Es können auch Spenden entgegengenommen werden, um gerade den Menschen, die sich ein Ticket nicht leisten können, trotzdem eine Mitfahrt zu ermöglichen.

Zur Demo: http://100-jahre-abschiebehaft.de/de/buerendemo

Zur Kampagne: http://100-jahre-abschiebehaft.de/de/startseite

Fragen zur Bestellung und Reservierung bitte an:

busticket@fluechtlingshilfe-lippe.de

Kauf und Abholung direkt bei uns:
Flüchtlingshilfe Lippe e.V.
4. Etage
Lemgoerstr. 2
32756 Detmold

Auch gratis Flyer und Plakate zur Weiterverbreitung und Mobilisierung können bei uns abgeholt werden. Mehrsprachige Flyer auf Anfrage.

Du möchtest unbedingt mitfahren, kannst dir aber ein Ticket auf gar keinen Fall leisten? Melde dich bei uns! busticket@fluechtlingshilfe-lippe.de

Jenseits der Demo ist das ganze Jahr für Aktionen gegen Abschiebehaft usw., auch im Rahmen der Kampagne, geeignet. Um etwa einen fertigen Vortrag zur Geschichte der Abschiebehaft oder zu den aktuellen Entwicklungen in eure Region zu holen, und für alle weiteren Fragen, schreibt an kontakt@100-jahre-abschiebehaft.de. Wir vermitteln euch gerne Referent*innen. Für weitere Infos schaut euch die Webseite 100-jahre-abschiebehaft.de an.

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Rassismus tötet! Sarg-Niederlegung vor CDU-Zentrale zum Gedenken der Toten in Abschiebehaft

Letztes Wochenende haben Aktivist*innen vor der CDU-Zentrale in Düsseldorf den Toten in deutscher Abschiebehaft gedacht. Hierzu wurde symbolisch ein Sarg niedergelegt. Die Aktion ist auch ein Aufruf zur Beteiligung an der Großdemo am 31.8. in Büren und Paderborn. (Link)

Seit 1993 sind 84 Menschen in Abschiebehaft in Deutschland verstorben, im Juli verstarb ein Mann im Hamburger Ausreisegewahrsam (Link). (Quelle: ARI Berlin)

Führungsprobleme in der Abschiebehaft Büren

Büren/Düsseldorf – Gleich zwei Verfahren gegen Führungspersonal der Abschiebehaft Büren irritierten die Öffentlichkeit im letzten Jahr. Nun hat die Staatsanwaltschaft Paderborn ermittelt, dass der Anstaltsarzt, der letztes Jahr suspendiert wurde, sich zur Suchtbefriedigung aus der Anstaltsapotheke bedient haben soll.

Anfang des Jahres 2018 hatte die stellvertretende Anstaltsleiterin dreimal die Anweisung erteilt, Medikamente unter das Essen eines Gefangenen zu mischen. Außerdem war sie ohne Grund anwesend, als ein Mann entkleidet wurde. Im November 2018 wurde der Anstaltsarzt suspendiert. Dass dieses zu Recht geschehen ist, hat die Staatsanwaltschaft Paderborn nun festgestellt. Er hatte sich der Medikamente aus der der Anstaltsapotheke bedient, um seine eigene Sucht zu befriedigen.

Aus Sicht des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. stellt dieses nur die Spitze des Eisberges dar. „Es fehlt an funktionierenden Strukturen der Überwachung. In der jetzigen Lage kann der Einrichtungsleiter schalten und walten wie er will, ohne dass es Kontrollen im Vollzug gibt, die solche Missstände verhindern“, so Gockel, Pressesprecher des Vereins. Seit weit über einem Jahr wird zum Beispiel die Arbeit des Vereins eingeschränkt. „Die Gefängnisleitung legt fest, in welcher Reihenfolge wir die Gefangenen sprechen müssen. Wohl wissend, dass wir nicht alle sprechen können, werden dann die Gefangenen, die wir sprechen wollen, oft ans Ende der Liste gesetzt. Oder wir dürfen mit mehreren Beratern und Beraterinnen nur einen einzigen Gefangenen sprechen“, so Gockel. Auch wird die Zuführung der Gefangenen oft in die Länge gezogen, so dass die Vereinsmitglieder sehr lange warten müssen.

Die Gefängnisleitung hat sich von der externen Firma getrennt, die viele Jahre lang die soziale Arbeit wahrgenommen hat. Das Motto der Einrichtung lautet offensichtlich, dass es egal ist, ob ein Skandal passiert, Hauptsache, er wird nicht öffentlich. „Es mangelt auch an einer funktionierenden Kontrollstruktur“, so Gockel. Zwar gäbe es den Beirat, der Verein machte aber die Erfahrung, dass Menschen, die sich an den Beirat wenden, anschließend nicht darauf vertrauen können, von diesem gegenüber der Anstaltsleitung unterstützt zu werden.

Gespräche zwischen dem Verein und der Gefängnisleitung über Vorfälle in der Haft knüpft die Gefängnisleitung an unerfüllbare Bedingungen. Auch das zuständige Ministerium scheint an einem Dialog kein Interesse zu haben. Zwar hat es im Frühling einen Termin gegeben, auf dem Folgetermine vereinbart wurden, eine weitere Einladung gab es jedoch nicht.

Selbst die Vorschläge zu den Haftverbesserungen der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter, welche die Anstalt letztes Jahr besuchte, wurden ignoriert. (Link zum PDF)

„Wenn wir von Gefangenen erfahren, dass sie von einem Mitarbeiter provoziert werden, wie sollen wir dann reagieren?“, fragt sich Gockel. Ohne einen Nachweis, der oft nicht verfügbar ist, wird es sehr schwierig, dieses Handeln abzustellen. Die beiden Vorfälle mit leitenden Beamten der Einrichtung sind aus der Erfahrung des Vereins nur die Spitze des Eisberges. Er fordert daher endlich eine unabhängige Kontrolle unter Einbeziehung aller Akteure der Einrichtung.

(Bericht und Empfehlung der Kommission zur Verhütung von Folter)

Gewaltsamer Abschiebeversuch aus der ZUE Münster

Stellungnahme des Netzwerks Kirchenasyl Münster gegenüber der zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld aus Anlass ihrer fehlerhaften Darstellung der Ereignisse vom 2.7.2019. (Originial hier)

Am 10.07.2019 haben wir einen Offenen Brief veröffentlicht, der bundesweit zur Kenntnis genommen wurde.

 Auf unseren Offenen Brief hat die ZAB Coesfeld mit Fehlinformationen reagiert. Deswegen möchten wir an dieser Stelle noch einmal öffentlich uns zu Wort melden. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf die Kritik vom13.07.2019seitens des Stadtverbandes Münster des Deutschen Gewerkschaftsbundes(DGB) an Ihrem Vorgehen hinweisen (DGB Münster verurteilt die Abschiebepraxis der ZAB Coesfeld: https://muensterland.dgb.de/presse/++co++979a174e-a613-11e9-8728-52540088cada).

Vorab: Wenn am Ende eines Abschiebungsversuchs ein körperlich und psychisch verletztes Kind steht, hat offensichtlich eine Grenzüberschreitung stattgefunden Dieses Behördenhandeln kann unsere Gesellschaft nicht hinnehmen.Das Wohl der Kinder hat auch in Extremsituationen wie bei Abschiebungsversuchen immer im Mittelpunkt zu stehen. Dass ein Kind,aufgrund der psychischen Belastung der Eltern ausgelöst durch Behördenvorgehen, das Gefühl hat, die Familie vor einem gewaltsamen Öffnen der Tür bewahren zu müssen und dabei körperlich und psychisch verletzt wird, darf nicht das Ergebnis von Behördenhandeln sein. Das versucht worden ist, die Tür gewaltsam zu öffnen, ist der Tatsache zu entnehmen, dass diese nach dem Abschiebeversuch nicht mehr funktionsfähig war. Die UN-Kinderrechtskonvention ist bezüglich des Kindeswohls eindeutig, in Art. 3 heißt es: (1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten,Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Diese vorrangige Berücksichtigung muss immer gelten.

Das Wohl des Kindes– hier eines 12jährigen Mädchens – ist am 2.7.völlig außer Acht gelassen worden. Die Stellungnahme des Kreises Coesfeld zeigt auch über eine Woche später, dass die Betrachtung des Kindeswohl hinter dem unbedingten Willen, die Abschiebung durchzusetzen,zurückstehen musste. Das darf rechtlich nicht sein, das darf aber in erster Linie menschlich nicht sein. Wir dürfen das nicht hinnehmen!Neben dem Mädchen haben viele andere Menschen aus diesem – aber auch vielen anderen – Abschiebungsversuchen psychische Verletzungen davongetragen. Direkt betroffen ist natürlich die Mutter des Mädchens, die akut in die geschlossene psychiatrische Klinik eingeliefert werden musste, mittelbar betroffen sind jedoch auch viele weitere BewohnerInnen der ZUE Münster, die z. T. als Augen-und Ohrenzeugen den massiven Einsatz miterlebt haben. Regelmäßig müssen BewohnerInnen, die schutzsuchend nach Deutschland gekommen sind, nach nächtlichen Einsätzen der ZAB Coesfeld und der Polizei Münster, stationär aufgenommen werden, da bestehende psychische Erkrankungen akut wieder aufbrechen. Etwa 40 % der Geflüchteten leiden – verschiedenen Studien zufolge – an Traumafolgestörungen. Gerade für diese Gruppe ist die ständige Angst vor nächtlichen Einsätzen ein permanenter Stressfaktor der in vielen Fällen zu Destabilisierung, Chronifizierung und, wie ausgeführt, zur Dekompensation, oft in Verbindung mit akuter Suizidalität führt. Diese Gefährdung einer sehr großen Zahl von schutzsuchenden Menschen muss unbedingt verhindert werden. Die Antwort des Kreises Coesfeld auf diese Gefahrensituation ist jedoch eine andere. Bei dem eskalierten Abschiebungsversuch am 2.7.2019 wurde Unterstützung durch die Feuerwehr angefordert, diese hat unter dem Fenster der Frau ein Sprungtuch aufgespannt. Es war demnach offensichtlich, dass die suizidale Frau sich in akuter Lebensgefahr befand. Ein Sprungtuch auszubreiten, mag im Ergebnis geeignet sein, das Leben der Frau zu retten, humanitärer Umgang mit schutzsuchenden Menschen würde aber bedeuteten, eine Maßnahme abzubrechen, bevor eine Person psychisch oder physisch zu Schaden kommt und eine Verletzung von Menschenrechten und Kindeswohl nicht derart billigend in Kauf zunehmen. Wir fordern daher das sofortige Ende dieser inhumanen Abschiebepraxis der ZAB Coesfeld.

Münster, den 15. Juli 2019

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Mahnwache gegen gewaltsame Abschiebung aus der ZUE Münster

Sonntag, 14. Juli 2019, 16 Uhr vor der Zentralen Unterbringungseinrichtung
(ZUE) Münster, Albersloher Weg 450


Mehrmals wöchentlich finden seit einigen Monaten nächtliche
Abschiebungen aus der ZUE Münster statt. Die Folge ist Angst,
Verzweiflung und psychische Zermürbung, gerade auch für dort lebende
Kinder.

In der vergangenen Woche ist der Versuch einer solchen Abschiebung
massiv eskaliert und sämtliche Grenzen der Menschlichkeit sind
überschritten worden: Eine Familie sollte aus der ZUE abgeholt werden
und im Rahmen des Dublin-Verfahrens abgeschoben werden. Der Vater und
der Sohn der Familie waren aus Angst vor Abschiebung nicht im Zimmer,
die Mutter und minderjährige Tochter haben die Tür von innen
verbarrikadiert. Daraufhin versuchten Mitarbeiter*innen der Zentralen
Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld, die Tür aufzubrechen. Dies geschah
mit derartiger Gewalt, dass der Stahlrahmen aus der Verankerung
gerissen wurde, die Tür hielt jedoch Stand. Von vielen Augenzeugen
wurde dies als „Belagerungszustand“ geschildert, der etwa zwei Stunden
andauerte.
Die Mutter stand währenddessen vor lauter Verzweiflung am offenen
Fenster und drohte damit, im Falle eines Eindringens zu springen. Die
12-jährige Tochter, aus Angst und Verzweiflung von Innen gegen die Tür
haltend, wurde durch den gewalttätigen Versuch, die Tür aufzubrechen,
an Armen und Oberschenkel mit Prellmarken und Hämatomen verletzt. Nach
Abbruch des Abschiebeversuchs wurde die Mutter in eine psychiatrische
Klinik eingewiesen.

Diese ZUE ist für die Familie, aber auch für viele andere Geflüchtete
Menschen, inzwischen ein Ort der Angst. An einem Ort, an dem sie nach
der Flucht vor Gewalt, vor Armut, vor Krieg und aus vielen anderen
persönlichen Gründen zuerst Sicherheit, Ruhe und Schutz erhalten
müssten, ist ihnen nun psychisch enorm Belastendes widerfahren, was zu
erneuten Traumatisierungen und weiteren psychischen Folgeschäden
führen kann.

Solche Abschiebungen sind nicht nur hochgradig gefährdend sondern auch
zutiefst inhuman. Wir fordern einen sofortigen Stopp von Abschiebungen
aus der ZUE!

Das Bündnis gegen Abschiebungen lädt deshalb herzlich alle ein zur
Mahnwache vor der ZUE Münster.

#StopDeportations #RefugeesWelcome #NoZUE #NoZAB #Solidarität #GutesLebenFürAlle

http://buendnismuenster.blogsport.eu/

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Demonstration gegen den AfD-Landesparteitag in Warburg

Gegenprotest der NIKA am 6. Juli um 10 Uhr am Bahnhof in Warburg.

Am 6. und 7. Juli will die AfD ihren Landesparteitag in der Stadthalle
in Warburg abhalten. Die AfD vertritt faschistische Positionen,
propagiert eindimensionale Rollenbilder und legitimiert so Gewalt gegen
Marginalisierte, die sich jeden Tag auf den Straßen und im privaten
abspielt. Wir wollen uns dieser Hetze in den Weg stellen und zeigen,
dass die AfD keine normale Partei ist.

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Für Rita, unsere Schwester: R.I.P!

(Bild und Artikel von Women in Exile)

Die Geflüchteten im Flüchtlingsheim Hohenleipisch (Landkreis Elbe-Elster), das von der Firma “Human Care” betrieben wird, sind schockiert, wütend und enttäuscht. Eine Kenianerin, die dort einige Jahre gelebt hatte, verschwand vor über zwei Monaten.

Nach all dieser Zeit wurden nun im Gebüsch ihre menschlichen Überreste gefunden, genau in der Gegend, in der die Polizei angeblich die ganze Zeit nach ihr gesucht hatte. Wieder zeigen sich ganz deutlich die Vernachlässigung und der Rassismus, die von den Geflüchteten schon so viele Jahre lang angeprangert werden, bisher aber auf taube Ohren stießen. Ohne Zweifel wird deutlich, wie unsicher und gefährlich das sogenannte „Wohnheim“ von “Human Care” ist, vor allem für Frauen* und Kinder.

Wir müssen auf betrachten, dass Rita unter vom Gelände verschwinden konnte, obwohl es dort Securities gibt, die eigentlich die Menschen, die dort leben, beschützen sollen. Das Heim befindet sich inmitten eines Waldes, ohne Nachbar*innen in der Gegend. Dadurch ist es sehr einfach für Kriminelle, unbemerkt Straftaten zu begehen. Wir fordern, dass dieses Heim mit sofortiger Wirkung geschlossen wird und alle Bewohner*innen umverteilt werden.

Dieser Ort sind nicht sicher für Menschen, um dort zu leben! Die Lokalzeitung hatte auch über das Thema berichtet:
https://www.lr-online.de/lausitz/elsterwerda/hohenleipisch-skelettfund-ist-gesuchte-kenianerin_aid-39655851

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Free Carola! Solidarität mit der Crew und den Geretteten

Am 29. Juni ist die Sea-Watch 3 mit Kapitänin Carola Rackete gegen den erbitterten Widerstand von Italiens Innenminister Salvini in Lampedusa eingelaufen. (Link) Sie und die Crew wurden umgehend verhaftet. Es ist der vorläufige Höhepunkt einer barbarischen Politik, Menschen ertrinken zu lassen und Rettungsschiffe festzuhalten sowie Helfer*innen wegzusperren.

Es reicht! Diese Politik muss ein Ende – das Sterben muss ein Ende haben!
Solidarität mit Carola, ihrer Crew und allen Ertrunkenen und durch europäische Politik in (See-)Not geratenen Menschen.

Eine Petition fordert „Freiheit für Carola Rackete!“ (hier bei OpenPetition)
Am Wochenende finden bundesweit Demonstrationen statt. Kommt zahlreich und seid laut!

Freitag, 5. Juli – 16 Uhr Paderborn / Franziskanerkirche
Samstag, 6. Juli – 12 Uhr Detmold

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Änderungsentwurf Abschiebehaftvollzugsgesetz – verfassungsrechtliche Bedenken

Im Landtag NRW ist eine Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes geplant. Dabei geht es i.W. darum, dass die aktuelle Praxis der Fixierung und Fesselung verfassungswidrig ist und neu geregelt werden muss (Link Urteil BVerfG). Demnach ist eine Fesselung mit mindestens 30 Minuten Dauer ein Eingriff gemäß §104 GG und unterliegt damit zwingend dem richterlichen Vorbehalt.

Eine neue Gesetzesänderung liegt nun vor.
Ebenso scharfe Kritik, die verfassungsrechtliche Zweifel äußert (Stellungnahme Jesuitenflüchtlingsdienst):

  • „Die vorgesehenen Änderungen beseitigen nicht die schon früher
    vorgetragenen Zweifel an der Vereinbarkeit vor allem der
    „Zugangsprüfung“ (Abs. 1) mit verfassungsrechtlichen Vorgaben.
  • Die Änderung zur Fesselung und Fixierung (§ 24) setzt die verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht ausreichend um
    (siehe BVerfG, Urteil vom 24. Juli 2018):
  • Der über die Beschwerde hinausgehende Rechtsweg, über den die
    „Untergebrachten“ ihre Rechte durchsetzen könnten, wird nicht geregelt.
    Es ergibt sich aus keiner Stelle, wer für die Entscheidung über
    förmliche Rechtsmittel zuständig sein soll.

  • Gerade im Zusammenhang mit den vorgesehenen Zwangsmaßnahmen außerhalb der Fixierung – wie gesonderte Unterbringung oder Fesselung – fällt das
    Fehlen jeglicher Vorschriften, die ein wirksames Rechtsmittel und eine unabhängige Überprüfung der verhängten Maßnahmen ermöglichten, besonders unangenehm auf.“

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