Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Landtag NRW die Residenzpflicht für Flüchtlinge und Geduldete in NRW aufgehoben. Wie umfassend und schnell dies auf Verwaltungsebene umgesetzt werden wird, ist bislang noch nicht absehbar. Dennnoch ist die Abschaffung dieses rassistischen Sondergesetztes, das die Bewegungsfreiheit der Betroffenen massiv einschränkt, ein wichtiger Schritt.
Im Freitag heißt es:
Am späteren Abend zeigte das Düsseldorfer Parlament dann aber doch noch, wozu eine rot-rot-grüne Stimmenmehrheit in der Lage ist: Der Landtag verabschiedete einen von der Linken vorgelegten Antrag, mit der in Nordrhein-Westfalen die umstrittene Residenzpflicht von Asylbewerbern und Geduldeten de facto aufgehoben wird. „Asylbewerber und Geduldete sollen sich erlaubnisfrei im gesamten Gebiet des Bundeslands Nordrhein-Westfalen aufhalten dürfen“, heißt es in der Vorlage, der SPD und Grüne geschlossen zustimmten, nach dem ein Passus aus der Antragsbegründung auf Wunsch von Rot-Grün gestrichen worden war. „Die Landesregierung wird daher insbesondere dazu aufgefordert, alle Möglichkeiten für eine Lockerung der räumlichen Beschränkungen, denen Asylbewerber und geduldete Ausländer im Land NRW aufgrund des Asylverfahrensgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes unterliegen, auszuschöpfen.“ Die Erteilung der so genannten Verlassenserlaubnisse („Urlaubsscheine“) soll künftig „weitgehend im Sinne der Antragsteller gehandhabt“ werden.
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