Verein fordert, dass keine Kinder in Abschiebehaft genommen werden

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Pressemitteilung des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. (Webseite | Spendenkonto | Facebook-Seite)

Berlin – Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. ruft zum Tag der Menschenrechte am 10.12.2021 die Koalitionsparteien im Bundestag auf, sich dafür einzusetzen, dass keine Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft genommen werden. 

„Kinder und Jugendliche gehören nicht in Abschiebehaft“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. Aus Sicht des Vereins eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Umso verwunderter waren die Mitglieder, als sie im Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP gelesen haben, dass „Kinder und Jugendliche grundsätzlich nicht in Abschiebehaft“ genommen werden sollen. Grundsätzlich meint in diesem Zusammenhang, dass es hiervon Ausnahmen geben kann.[1]

„Wir können uns keine Ausnahme vorstellen, die es rechtfertigt, Jugendliche oder gar Kinder in Haft zu nehmen“, so Gockel. Er verweist auf die Strafprozessordnung, welche die Inhaftierung von Kindern vollkommen verbietet und bei Jugendlichen den Gerichten hohe Hürden auferlegt. „Warum sollen dann Kinder und Jugendliche in Haft genommen werden, die keine Straftaten begangen haben, nur um dem Staat und den Ausländerbehörden die Abschiebung zu erleichtern?“, so Gockel.

Der Verein fordert die Koalitionspartner im Bundestag zum ‚Tag der Menschenrechte‘ am 10.12.2021 dazu auf, sich dafür auszusprechen, dass sie die Kinderrecht und das Recht auf Freiheit stärken wollen und sich klar und deutlich dafür einsetzen, dass keine Kinder und Jugendliche zum Zweck der Abschiebung inhaftiert werden. „Vielmehr würde es Sinn machen, über die massive Verschärfung im Abschiebungshaftrecht der letzten Koalition nachzudenken und diese zurückzunehmen“, so Gockel.

Die Idee des letzten Innenministers, Horst Seehofer, ohne vernünftige Anlässe jeden Flüchtling zum Zwecke der bevorstehenden Abschiebung inhaftieren zu können, widerspricht Art. 3 der Allgemeinen  Erklärung der Menschenrechte auf das Grundrecht auf Freiheit.

[1] Bereits jetzt sieht das Gesetz vor, dass nur in besonderen Ausnahmen Minderjährige inhaftiert werden dürfen (§ 62 Abs. 1 S. 3 AufenthG). Die Idee der Koalitionspartner, das Wort „Grundsätzlich“ einzuführen wird in der Rechtsprechung dazu führen, dass die Gerichte aus der „besonderen Ausnahme“ eine „Ausnahme“ machen und somit die Gefahr besteht, dass mehr Kinder und Jugendliche inhaftiert werden.