„Corona-Absonderungshaft“ in Büren war rechtswidrig

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Pressemitteilung des Vereins „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.

Büren/Bielefeld – Im April 2020 wurden Geflüchtete aus Bielefeld in Büren in Corona-Absonderungshaft genommen. Das Amtsgericht stellte jetzt die Rechtswidrigkeit fest.

Im April 2020 erfand das Gesundheitsamt Bielefeld eine neue Form der Inhaftierung von geflüchteten Menschen – die „Absonderungshaft“. Sie wurde angeordnet, weil der Verdacht bestand, dass die Betroffenen sich nicht an mögliche Quarantäneauflagen halten würden. Während Deutsche in solchen Fällen in eine Isolierstation im Krankenhaus mussten, wurden die Betroffenen in die Abschiebehafteinrichtung in Büren gebracht.

Besonders problematisch bei der „Absonderungshaft“ ist, dass es kein Vollzugsgesetz gibt. Es ist also nicht geregelt, ob die Betroffenen z.B. Besuch empfangen dürfen, ob sie Hofgang haben, ob und wie lange sie gefesselt oder fixiert werden dürfen, welche Sanktionen gegen sie verhängt werden dürfen und welche Möglichkeiten es gibt, sich dagegen zu wehren. Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. kritisierte bereits damals die Sonderbehandlung von Geflüchteten als rassistisch.

In einem Musterverfahren beauftrage der Verein einen Rechtsanwalt, der Beschwerde einlegte. Nun hat das Amtsgericht Paderborn am 14.10.2021 entschieden, dass die Haft rechtswidrig war. Gleich mehrere Rechtsverstöße musste das Gericht feststellen. So war es dem Gesundheitsamt überhaupt nicht erlaubt, einen solchen Haftantrag zu stellen. Dass dieses rein mündlich per Telefon erfolgte, war ebenfalls rechtswidrig. Bei der Anhörung durch das Gericht haben einige Gefängnisbedienstete, unter anderem auch der Anstaltsleiter aus Büren, als Zuschauer in einer nicht öffentlichen Anhörung fungiert. Auch dieses kritisierte das Gericht.

„Der Beschluss macht deutlich, wie leichtfertig in NRW in der Zwischenzeit mit der Inhaftierung von geflüchteten Menschen umgegangen wird“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. Zwar sind später andere Bundesländer dem Modell der „Corona-Absonderungshaft“ gefolgt und es entstanden Hafteinrichtungen in Berlin-Schönefeld und Ingelheim, den Verein wundert es aber nicht, dass der Ursprung dieser Haft für ausländische Menschen in NRW liegt. „Gerade in NRW beobachten wir, dass unrechtmäßige Haft an der Tagesordnung ist und die Landesregierung kein Interesse hat, hieran etwas zu ändern“, so Gockel.