Pressemitteilung des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. (Link)
Büren/Paderborn/Recklinghausen – Der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“ musste in den letzten Jahren immer wieder feststellen, dass Abschiebehaft rechtswidrig vollzogen wird. Wie weit in der Zwischenzeit Ausländerbehörden und Gerichte gegen die Verfassung verstoßen, wurde in den letzten Tagen deutlich. Um einen Mann abzuschieben, wurde er erst rechtswidrig inhaftiert, dann wurde ihm offensichtlich die Freiheit geraubt, um ihn anschließend erneut rechtswidrig zu inhaftieren.
Am 27.9.2021 wurde Herr A. durch die Ausländerbehörde Recklinghausen inhaftiert und dem Amtsgericht Marl vorgeführt. Dieses ordnete gegen den Betroffenen Abschiebehaft bis zum 26.10.2021 an. Als der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“ im Rahmen der Beratungstätigkeit den Beschluss gesehen hat, wurde schnell deutlich, dass dieser rechtswidrig war. Der Betroffene benannte das Vorstandsmitglied Frank Gockel, als seine Person des Vertrauens.
Dieser stelle einen Haftaufhebungsantrag. Das Amtsgericht Paderborn hat daraufhin die Haft am 19.10.2021 aufgehoben.
Dieser Entschluss muss zur sofortigen Freilassung des Betroffenen führen. Er durfte danach nicht mehr in der Abschiebehaftanstalt Büren festgehallten werden. Dennoch wurde er nicht entlassen, sondern weiter gegen seinen Willen festgehalten. „Dieses entspricht dem Straftatbestand der Freiheitsberaubung“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins. Der Betroffene hat in der Zwischenzeit einen Anwalt beauftragt. Dieser prüft, wer hierfür die Verantwortung trägt und wird dann einen entsprechenden Strafantrag stellen.
Mitten in der Nacht wurde versucht, den Fehler zu reparieren, Um 2:00 Uhr morgens wurde der Betroffene durch das Amtsgericht Paderborn im Abschiebegefängnis angehört.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei einer solchen Anhörung die Person des Vertrauens geladen werden muss. Dies wurde jedoch vom Gericht ignoriert, was zu einem schweren Verfahrensmangel führt. Gegen den Betroffene wurde erneut Abschiebehaft angeordnet und somit liegt anscheinend zum zweiten Mal eine rechtswidrige Inhaftierung vor.
„Das Verfahren macht deutlich, wie die Grundrechte der Betroffenen von Behörden und Gerichten einfach missbraucht werden“, so Gockel. „Es gehört bereits zur bitteren Gewohnheit in NRW, dass Menschen unrechtmäßig in Abschiebehaft genommen werden. Neu ist, dass Recklinghausen bei der selben Person einfach eine rechtswidrige Inhaftierung nach der anderen durchführt und zwischendurch offensichtlich eine Freiheitsberaubung stattfindet.“
Da der Betroffene für das Verfahren einen Anwalt benötigt und selbst kein Geld hat, bittet der Verein für den Betroffenen und für die rechtliche Vertretung von anderen Gefangenen um Spenden. Die IBAN lautet: DE72 2512 0510 0008 4686 00.