Exzessive Erweiterung der Haftgründe – Verbreitung von Abschiebeterminen soll unter Strafe gestellt werden

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Am 1.2.2019 wurde ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) bekannt. Voraussetzungen für Inhaftierungen, wie die richterliche Anordnung oder der Nachweis eines Haftgrundes werden darin ignoriert. Abgelehnte Asylbewerber*innen, die nie eine Straftat begangen haben, werden wie Straftäter behandelt.


Alle reden von der AfD und keiner von der aktuellen Bundesregierung. Sie tut das, was die AfD in Baden-Württemberg schon lange versucht: Hinweise zu Abschiebeterminen unter Strafe zu stellen. Laut dem jetzt
veröffentlichten Referentenentwurf „Zweites Gesetz zur besseren
Durchsetzung der Ausreisepflicht“ sollen Hinweise zu Abschiebetermine
(Verbreitung, in einem Newsletter, in sozialen Netzwerken, etc.) unter
Strafe gesetllt werden. Das sind Angriffe gegen die Informations- und
Pressefreiheit, betrifft die dpa, PRO ASYL sämtliche Flüchtlingsräte,
soziale Organisationen etc.

Der, noch nicht mit anderen Ministerien abgestimmte, Gesetzentwurf des BMI ist inhuman und mit dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht in Einklang zu bringen. Darüberhinaus sollen damit auch die – lange erstrittenen und in der Praxis ohnehin restriktiv gehandhabten – Bleiberechtsmöglichkeiten für Geduldete versperrt werden.