Ehepaar Spatalaj aus Serbien saß 6 Tage in Haft: Abschiebehaft. Weil sie bei einem Behördentermin ihre Pässe nicht mithatten. Dabei wäre die Haft wohl nicht zwingend notwendig gewesen. Im Gesetz heißt es: Abschiebehaft ist unzulässig, wenn der Zweck der Haft durch ein milderes, ebenfalls ausreichendes Mittel erreicht werden kann. Trotzdem: NRW hält mit ca. 100 Inhaftierten einen Rekord, was die Unterbringung von Flüchtlingen in Abschiebehaft angeht. Fachleute schätzen, dass etwa die Hälfte zu unrecht einsitzt. Cosmo TV über die Geschichte der Spatalajs und die Hintergründe der Abschiebehaft: https://www.wdr.de/tv/cosmotv/sendungsbeitraege/2013/0120/Zu_unrecht_im_abschiebegefaengnis.jsp