Solidaritätsbekundung 28.05.2020 LG Detmold mit Flüchtlingshilfe Lippe

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28.5.2020, Landgericht Detmold: Die Staatsanwaltschaft befürchtet bei einem Dulden des Verhaltens des Angeklagten einen Ausbruch der Anarchie und spricht von einem bleibenden „Schaden“, da die Person, der damals die Abschiebung drohte, immer noch „flüchtig“ ist. Dafür durfte die Frage der Rechtmäßigkeit der Abschiebung bereits in den vorangegangenen Prozessen wiederum keine Rolle spielen…

Wir sagen weiterhin: Wo Solidarität mit Entrechteten gegen geltendes Recht verstößt, wird ziviler Ungehorsam zur alltäglichen Pflicht aller! Das Urteil dient als Instrument der Abschreckung von solidarischen Handlungen und von Widerstand gegen Abschiebungen!

Weder eine Verurteilung nach 114 StGB noch 113 StGB halten wir für verhältnismäßig noch für richtig. Vielmehr verurteilen wir jede Kriminalisierung von Solidarität, fordern die sofortige Abschaffung von Abschiebungen und stellen uns solidarisch hinter die angeklagte Person und die Flüchtlingshilfe Lippe e.V.

Soli-Konto:
Begünstigte: ARIBA
IBAN: DE 50 4765 0130 1111 0717 73
Verwendungszweck: Prozesskosten

Antira AG Universität Bielefeld, danke für euren Protest!