Mit einer Mahnwache am 4.6.2020 am Amtsgericht Paderborn wurde den Verstorbenen im Abschiebegefängnis Büren gedacht und die Abschaffung der Abschiebehaft anlässlich des zweiten Todestages eines Inhaftierten in Abschiebehaft Büren gefordert. Das Amtsgericht Paderborn ist für die Verlängerung der Abschiebehaft zuständig und führt viele Beschwerdeverfahren durch. Damit spielt es eine wichtige Rolle im System bei den Inhaftierungen im Abschiebegefängnis Büren.
Der Verstorbene wurde 2018 psychisch schwer krank ins Abschiebegefängnis Büren eingesperrt, wo er unter Lebendkontrolle gestellt wurde. Am 4.6.2018 erhängte er sich in seiner Zelle. (siehe hier und hier)
Der zuständigen Ausländerbehörde des Kreises Höxter lag ein psychiatrisches Gutachten über die schwere Erkrankung vor, das diese jedoch ignorierte. Sie veranlasste ein Gegengutachten und erwirkte Haft gegen den Mann. Im Januar 2020 wurde ein Fall öffentlich, in dem ein Suizidaler mehrere Wochen in Isolationshaft im Abschiebegefängnis Büren statt in einem Krankenhaus verbrachte. (Gai Dao #107 ab S. 22f – oder hier)
Die Mahnwache gedachte der Toten in Abschiebehaft Büren und forderte die Abschaffung der Abschiebehaft.