08.10.2018, Büren/Düsseldorf – Der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“ fordert die Landesregierung auf, endlich die am 1.1.2016 per Gesetz eingeführte kostenlose Rechtsberatung einzuführen. Bisher müssen alle Gefangenen, auch diejenigen, welche die Rechtsberatung nicht in Anspruch nehmen, hierfür bezahlen.
Durch das Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW wurde zum 1.1.2016 eine einmalige kostenlose Rechtsberatung in der Abschiebehaft eingeführt. Dort heißt es in § 6 Abs. 3: „Auf Wunsch erhalten Untergebrachte eine durch die Einrichtung vermittelte kostenlose allgemeine Rechtsberatung im Sinne einer Erstberatung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.“
„Diese Rechtsberatung ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. Anders als Untersuchungsgefangene, die von Anfang an und während des ganzen Verfahrens einen Anwalt oder eine Anwältin zur Seite gestellt bekommen, erhalten Abschiebegefangene nur eine einmalige Rechtsberatung. Eine Vertretung der Betroffenen gegenüber den Gerichten ist nicht vorgesehen. Gockel kritisiert: „Auch dies ist ein Grund, warum selbst nach geltendem Recht mehr als 50 Prozent der Betroffenen unrechtmäßig inhaftiert sind.“
Obwohl das Gesetz klar vorgibt, dass diese Rechtsberatung kostenlos sein soll, werden den Betroffenen für die Beratung durch den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin und die Dolmetscherkosten 3,16 € pro Hafttag berechnet. Dieses erfolgt unabhängig davon, ob die Betroffenen die Beratung in Anspruch nehmen oder nicht. Bei einer Haftdauer von sechs Monaten, die in Büren durchaus vorkommen kann, beträgt die Gesamtsumme fast 600 €. „Dies entspricht der Summe, welche ein Anwalt/eine Anwältin nehmen würde, um den Betroffenen komplett während des ganzen Verfahrens zu vertreten“, so Gockel.
Auch weitere Abrechnungsgebühren verwundern den Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren. So muss jeder Gefangene 0,43 Euro pro Hafttag für die Beratung der evangelischen Frauenhilfe Westfalen bezahlen, obwohl diese nicht stattfindet. Für die evangelische Seelsorge werden 1,09 Euro pro Hafttag berechnet, obwohl nur die wenigsten Gefangenen der evangelischen Kirche angehören.
Insgesamt fallen Gebühren in Höhe von 235,72 Euro pro Hafttag an. Verfügt der Betroffene über Geld, so wird dieses hierfür gepfändet. Wenn er über kein Geld verfügt, werden ihm die Kosten durch die Ausländerbehörde in Rechnung gestellt. Eine Wiedereinreise nach einer Abschiebung ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Betroffenen den Betrag bezahlen.
Gockel fordert daher die Landesregierung auf, endlich die kostenlose Rechtsberatung einzuführen. „Leider wieder einmal ein Punkt, wo sich die Landesregierung nicht an geltendes Recht im Bereich der Abschiebehaft hält.“