Büren/Düsseldorf – Der Landtag in NRW hat heute ein neues Abschiebehaftvollzugsgesetz verabschiedet. Damit hat NRW die schärfsten Haftbedingungen in Abschiebehaft Bundesweit eingeführt.
Eine massive Beschränkung der Rechte von Gefangenen sieht das neue Abschiebehaftvollzugsgesetz des Landes NRW vor, welches heute verabschiedet wurde. Insbesondere ist ein System von Sanktionsmaßnahmen vorgesehen, nach dem die Inhaftierten ohne externe Kontrollen massiven Sanktionen, bis hin zur Isolierhaft ausgesetzt sind. Nicht nur die Überprüfung durch Gerichte ist in Büren unerwünscht. Insgesamt will sich das Gefängnis offensichtlich jeglicher Kontrolle von außen entziehen. So kann z.B. den Gefangenen der Kontakt zur Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter untersagt werden. Diese Stelle hatte erst vor einigen Wochen nach einem Besuch gegenüber der Einrichtung massive Vorwürfe erhoben.