Zeit: Freitag, 23.02., 18:00 – 20:00 Uhr
Ort: Katholische Hochschule, Raum AM 0002 – Leostraße 19, Paderborn
Geflüchtete Menschen bitten immer wieder um Beistand bei
Behördengängen. Doch darf jede Person einfach so mit zur Behörde
gehen? Und wenn ja, gilt das bei jeder Behörde, also auch bei der
Ausländerbehörde, dem Bundesamt oder den Gerichten? Darf ich als
Beistand auch was sagen, oder muss ich lediglich stumm daneben sitzen?
Muss mich die Behörde in die Akte sehen lassen und wenn ja, was darf
sie mir vorenthalten? Welche Auswirkung hat es, wenn ich als Beistand
etwas sage? Brauche ich eine Vollmacht? Was ist eigentlich das
Rechtsdienstleistungsgesetz und verstoße ich dagegen, wenn ich den
Betroffenen begleite oder Briefe zu den Behörden/Gerichten schreibe?
Mit den Fragen wollen wir uns während des Vortrags beschäftigen. Ziel
ist es, den Teilnehmer*innen die Rechte und Pflichten bei Behördengängen darzulegen, Mut zur Begleitung machen, aber auch die notwendigen Grenzen aufzuzeigen. Als Referent konnte Frank Gockel gewonnen werden. Er arbeitet als Flüchtlingsberater bei der
Flüchtlingshilfe Lippe e.V. und ist engagiert beim Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“. Herr Gockel ist ca. zwei bis drei Mal pro Woche in der Ausländerbehörde und kennt sich daher mit dem Thema bestens aus.
Alle Interessierte sind herzlich eingeladen! Eine unverbindliche Anmeldung an paderbewebi@gmail wäre für die Planung sehr hilfreich.