Asylbewerber und andere Flüchtlinge erhalten seit 1993 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Der Wert der Sach- und Geldleistungen liegen bis zu 47% unter den als soziokulturelles Existenzminimum festgelegten Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld 2). Alleinstehende erhalten – wenn sie denn … Weiterlesen