Fluchgefahr kein Grund für Abschiebehaft

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Laut eines Beschlusses des Amtsgerichts Hannover ist Abschiebehaft generell rechtswidrig, wenn sie mit der Fluchtgefahr des Abzuschiebenden begründet wird. Ein ähnliches Urteil gab es bereits in Bezug auf die sogenannten Dublin-Rückschiebungen. Bereits jetzt sitzen weniger Menschen in Abschiebehaft wie seit 25 Jahren. Allerdings könnte sich das bald schlagartig ändern: Die Richter bemängelten nicht, dass Fluchtgefahr als Haftgrund nicht gilt, sondern lediglich, dass diese nicht ausreichend objektiv bestimmt ist. Eine solche gesetzliche Bestimmung ist jedoch bereits in Vorbereitung, zusammen mit einer massiven Ausweitung der Haftgründe. Damit soll in Zukunft schneller und mehr Abschiebehaft vollzogen werden. Dazu möchte der NRW-Innenminister Jäger die JVA Büren als Abschiebezentrum für den Norden und Westen ausbauen.

Widerstand gegen die Pläne gibt es in den nächsten Wochen begleitend zu den parlamentarischen Beratungen quer durch die Republik im Rahmen einer Kampagne: http://migrationsgesetze.info/