Bundesgesetze verhindern die Schließung der Abschiebehaftanstalten

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Sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Schleswig-Holstein steht eigentlich die Schließung der Abschiebeknäste auf der Agenda der Regierungskoalition. Dem stehen jedoch die Bestimmungen das Aufenthaltsgesetzes entgegen, einem Bundesgesetz.

Die WELT berichtet, dass der Knast in Ingelheim (RLP) jährlich 5,1 Mio Euro kostet – bei derzeit zwei Gefangenen: http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regiolinegeo/rheinlandpfalzsaarland/article112849464/Aenderungen-bei-Abschiebehaft-Derzeit-nur-zwei-Haeftlinge.html

In Rendsburg (SH) wird der Knast 10 Jahre alt. Aber auch dort wird lediglich über eine Verbessung der Haftbedingungen diskutiert, berichtet die SHZ: http://www.shz.de/nachrichten/lokales/landeszeitung/artikeldetails/artikel/jubilaeum-ohne-grund-zum-feiern.html