20 Jahre nach dem Lübecker Brandanschlag befindet sich das Opfer Victor Atoe in Abschiebehaft und kämpft verzweifelt gegen seine Auslieferung.
Die Humanistische Union Lübeck ruft die BürgerInnen Lübecks, Bürgermeister und Bürgerschaft auf, sich aufgrund unserer besonderen Verantwortung für die Brandopfer beim Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration Schleswig-Holsteins dafür einzusetzen, dass Victor Atoe umgehend aus der Abschiebehaft entlassen wird und ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland erhält.10 Tage befand sich Victor Atoe im Hungerstreik
2 Monate in Abschiebehaft
Seit 1991 in Deutschland
1996 wurde er Opfer eines Brandanschlages
Herr Atoe ist 50 Jahre alt und kam 1991 aus Nigeria nach Deutschland. Nach 20 Jahren ungesichertem Aufenthalt ist er nun trotz deutlicher Traumatisierung in der Berliner Haftanstalt Köpenik.10 Tage im Hungerstreik
Seit dem 6.9.2011 verweigerte Herr Atoe die Nahrungsaufnahme, um gegen seine Inhaftierung und die bevorstehende Abschiebung zu protestieren und auf seine Situation aufmerksam zu machen. Nach einem Schwächeanfall brach er den Hungerstreik ab.2 Monate in Abschiebehaft
Herr Atme, der sich viele Jahre in Schleswig-Holstein aufgehalten hat, wurde am 14. Juli 2011 in Berlin festgenommen und nach Köpenick gebracht. Jetzt soll hier in Amtshilfe für die Ausländerbehörde Ostholstein seine Abschiebung vorbereitet wehren.
Seit dem 28.9.2011 ist er wieder bei den zuständigen Behörden im Kreis Ostholstein.Seit 1991 in Deutschland
1991 meldete sich Viktor Atoe bei den deutschen Behörden und beantragt Asyl. Sein Antrag wird nach vier Jahren abgelehnt. Nach seiner Abschiebung kehrt er wieder nach Deutschland zurück und lebt fortan das Leben eines Illegalen in Deutschland.Opfer eines Brandanschlages 1996
In der Nacht vom 17. auf den 18. Januar 1996 hielt sich Herr Atoe in der Flüchtlingsunterkunft in der Hafenstraße 52 in Lübeck auf – ebenso wie viele andere auch, die dort nicht gemeldet waren. In dieser Nacht wurde ein Brandanschlag auf das Haus verübt, bei dem 10 Menschen ums Leben kamen. Herr Atoe konnte sich nur mit einem Sprung aus dem Fenster retten, bei dem er sich schwer an beiden Beinen verletzte.
In der Folge des Anschlages erhielten sämtliche Bewohner des Hauses einen sicheren Aufenthaltsstatus. Von dieser Regelung war nur Viktor Atoe ausgenommen weil ihm auch der Verstoß gegen die inzwischen in Schleswig-Holstein abgeschaffte Residenzpflicht vorgeworfen wurde.
Berichterstattung in den Lübecker Nachrichten: http://www.ln-online.de/lokales/luebeck/3248780/hafenstrassen-opfer-in-abschiebehaft und in der taz: http://taz.de/Abgelehnte-Asylantraege/%2178209/