Fesselungspraxis im Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt ist rechtswidrig

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Quelle: Presseinformation von RA Dr. F. Drescher, Potsdam vom 10.03.2011

Am heutigen Donnerstag wurde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg der Rechtsstreit von Frau Alice Kamau gegen die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg verhandelt.

Frau Kamau war im Jahr 2003 im Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt mehrfach in einer sog. Beruhigungszelle mit einem Bandagensystem auf einer Liege in Bauchlage über Stunden (z.B. am 01.10.2003 über mehr als 5 Stunden) so fixiert worden, dass sie lediglich noch ihren Kopf bewegen konnte.

Später erhob Frau Kamau eine Klage, um feststellen zu lassen, dass diese Art der Behandlung rechtswidrig war. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wies die Klage allerdings mit dem (in der Öffentlichkeit viel beachteteten) Urteil vom 21.09.2007 zurück.

Aufgrund der eingelegten Berufung wurde die Sache heute neu verhandelt. Das OVG vertrat hier ebenso wie die Klägerin die Auffassung, dass es bereits keine Rechtsgrundlage für einen so weitreichenden Eingriff gab und die Maßnahme überdies unverhältnismäßig war.

Die Ausländerbehörde hat den Anspruch der Klägerin auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Fesselungen daraufhin freiwillig anerkannt.

Bereits im Dezember 2000 hatte die EU-Folterkomission (CPT) die Praxis im Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt, Häftlinge stundenlang zu fesseln, als „totally unacceptable“ verworfen. Die in Punkt 73 des CPT-Berichts (vgl.: http://www.cpt.coe.int/documents/deu/2003-20-inf-eng.htm) beanstandete Vier-Punkt-Fesselungsmöglichkeit mittels im Boden eingelassener Metallringe wurde dann allerdings nur durch ein auf einer Liege befindliches Fünf-Punkt-Fesselungssystem (bei dem zusätzlich zu Armen und Beinen auch noch der gesamte Rumpf fixiert wird) ersetzt.

Mit dem heutigen Abschluss des Verfahrens verbindet die Klägerin die Hoffnung, dass die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg nun endlich den Grundrechten von Flüchtlingen mehr Sensibilität entgegenbringt.