Untersuchung zeigt gravierende Mängel bei der Umsetzung der Rückführungsrichtlinie in Spanien, Italien und Zypern
Unmenschliche und rechtswidrige Bedingungen in der Abschiebungshaft
Vom 1. August 2012 bis zum 31. Januar 2014 hat borderline-europe e.V. in Kooperation mit den Partnerorganisationen KISA in Zypern, Borderline Sicilia in Italien und Mugak und Acoge in Spanien die Umsetzung der so genannten Rückführungsrichtlinie der EU (2008/115/EG) und hierbei insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Abschiebungshaft in den drei Ländern untersucht.
Dieses Projekt wurde unterstützt durch das EU-Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“. Die wichtigsten Rechercheergebnisse liegen nun in der Broschüre „At the limen“ vor. In allen drei Ländern konnten bei der Ausgestaltung der Abschiebungshaft zum Teil gravierende Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen die Vorschriften der Rückführungsrichtlinie festgestellt werden.
Dazu zählen:
- 18 Monate Abschiebungshaft werden vielfach zur Regel: Haft als ultima ratio, wie in der Rückführungsrichtlinie vorgesehen, wird nicht dementsprechend angewandt.
- Freiheitsberaubung von MigrantInnen, obwohl die Abschiebung faktisch mangels Zustimmung der Heimatländer nicht durchführbar ist. Haft als ultima ratio wird einmal mehr nicht angewandt.
- Inhaftierung von Minderjährigen und besonders Schutzbedürftigen.
- Mangel an effektivem Rechtsschutz.
- Mangelnde sozio-medizinische Versorgung oder Einschränkung dieser.
- Mangelnde Information der inhaftierten MigrantInnen: vielfach sind die Gründe für den Freiheitsentzug nicht bekannt.
- Die Kriminalisierung von MigrantInnen: Strafhaft und Abschiebungshaft werden oft nicht unterschieden. Oftmals findet keine Trennung von Strafhäftlingen und
MigrantInnen in den Gefängnissen statt, was dazu führt, dass die MigrantInnen in der Öffentlichkeit als Kriminelle wahrgenommen werden. Die Durchsetzung des Verwaltungsaktes „Abschiebungshaft“ – in den beteiligten Ländern daher auch Verwaltungshaft genannt – führt zur Freiheitsberaubung und zur Verletzung menschenrechtlicher Standards. Sie führt jedoch nicht zu einer effektiveren Rückführung, wie der Bericht erläutert.
Die Studie zeigt, dass in Italien, Spanien und Zypern die in der Rückführungsrichtlinie festgelegten Prinzipien und Regeln nicht respektiert werden. Dies wird sich unseren Erkenntnissen nach auch nicht ändern, so lange Abschiebungshaft als legitimes Werkzeug in der Migrationspolitik der Europäischen Union angesehen wird.
Die Europäische Kommission hätte bis zum 24. Dezember 2013 einen Evaluationsbericht dieser Rückführungsrichtlinie vorlegen müssen. Dieser liegt bis heute nicht vor. Ob dieser Bericht entsprechend notwendige Änderungen vorschlagen wird, ist ungewiss.
Die Broschüre kann als Printversion bei borderline-europe, Mehringhof, Gneisenaustr. 2a, D-10961 Berlin; mail@borderline-europe.de angefragt werden und steht zusätzlich auch als download unter www.borderline-europe.de zur Verfügung.