Rabimmel, Rabammel, RABATZ

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Presseerkläreung der RABATZ-Gruppe:

RabatzPaderborn – Vom 23. September 2007 bis 7. November 2007 gab es in Paderborn neue Räumlichkeiten für Kulturschaffende im RABATZ, um den kulturellen Notstand der Paderstadt entgegenzuwirken. Nach der Räumung des besetzten Hauses durch die Polizei überzog die Stadt Paderborn willkürlich einige RABATZer mit Strafanzeigen. Am 17.3.2010 wurde in diesem Zusammenhang die bisher höchste Strafe wegen Hausfriedensbruch ausgesprochen, am 5.7.2010 findet nun die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Paderborn statt.

1.500 € Strafe oder 50 Tage Freiheitsentzug, so urteile am 17.3.2010 nach einer skandalösen Verhandlung das Amtsgericht Paderborn über Frank Gockel, Pressesprecher der RABATZ-Gruppe. Am 5.7. findet um 10:30 Uhr im Saal 203 des Landgerichts Paderborn die Berufungsverhandlung statt. Auch dieses Gericht wird wieder nicht über die Kernfrage, ob es wegen eines Kulturnotstandes eine Berechtigung gab, ein neues Kulturzentrum zu schaffen oder nicht, beschließen. Es wird sich lediglich mit der Frage befassen, ob und wann Gockel sich im Gebäude des RABATZ aufgehalten hat.

Im tiefschwarzen Paderborn ticken die Uhren langsamer, viel langsamer als in andern Städten. Während bereits in den 70´er Jahren überall autonome Kulturzentren endstanden, bekämpfen bis heute die Politiker der CDU jede Form von selbstbestimmten Freiräumen im öffentliche Leben. Nach zahlreichen Versuchen in den letzten Jahren wurde im Herbst 2007 erneut ein Haus besetzt, um dem Kulturnotstand zu begegnen. 6 ½ Wochen dauerte das durch und durch erfolgreiche Projekt „RABATZ“ und war eine Bereicherung für die Paderstadt, dann wurde es am 7.11.2007 durch die Polizei geräumt.

Die Stadt erstattet Strafanzeigen gegen alle Besucher des RABATZ, mit einer Ausnahme: Aus den eigenen Reihen sollte niemand vor dem Kadi stehen. So gab es in den letzten zwei Jahren immer wieder kleinere Strafen von 10 bis 20 Tagessätzen, vor allen gegen jugendliche Besucher.

Am 17.3.2010 fand die Gerichtsverhandlung gegen Frank Gockel statt. Gockel, der weder zugab, noch leugnete, dass er im besetzen Haus war, erklärte in seinem Statement vor dem Amtsgericht die Richtigkeit und die Wichtigkeit eines autonomen Kulturzentrums in Paderborn. Er legte da, wie die Stadt schon seit Jahrzenten gegen geltendes Recht verstoßen hat, weil die Kulturförderung der Politiker eindeutig zu einseitig ist.

Das Amtsgericht ließ in der ersten Instanz zahlreiche Zeugen der Staatsanwaltschaft zu, während alle Zeugen der Verteidigung abgelehnt wurden. Dennoch sah es zum Schluss so aus, als dass es nicht nachweißbar sei, dass Gockel wirklich Hausfriedensbruch begannen hatte. So gab es einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der Gockel im Haus gesehen haben will. Er musste jedoch, wie sich herausstellte, dafür durch Bäume und Büsche, durch eine Plakatwand und durch ein Transparent gesehen haben. Hinzu kommt, dass Gockel für den Tag ein Alibi hat. Er war auf einem Seminar, was ein Richter in Köln abgehalten hat. Das Amtsgericht lehnte das Alibi ab, zu groß war wohl die Angst, dass ein Richter als Zeuge die Wahrheit sagt und Gockel so entlastet würde. Zwei Zeugen waren Ratsmitglieder, die Gockel in das Haus eingeladen hatten. Da der Rat Hauseigentümer war, befand sich Gockel somit auf Einladung des Hauseigentümers im Gebäude, was nicht strafbar ist. Ein weiterer Zeuge war im Rahmen einer Rettungsmaßnahme als Polizist im Nachbargebäude, als ein Mann durch ein Dach gefallen war. Gockels Anwalt, Sebastian Nickel aus Bielefeld, wollte den Notarzt befragen, ob Gockel Erste Hilfe geleistet hat, was straffrei wäre. Dieses wurde jedoch vom Gericht abgelehnt. Letztendlich musste die Staatsanwaltschaft einen Zeugen mit der Einstellung eines Strafverfahrens gegen ihn überreden, eine Aussage zu machen. Diese „gekaufte“ Aussage war allerdings letztendlich mehr als dürftig. Dennoch verurteilte das Amtsgericht Gockel zu 50 Tagessätzen á 30 Euro.

„Das Urteil beim Amtsgericht ist in doppelter Hinsicht ein Skandal“, so Gockel. Er kritisiert scharf, dass ihm keine Möglichkeit einer Verteidigung gegeben wurde. „Außerdem“, so Gockel weiter, „wurde der eigentliche Kern nicht verhandelt. Nach dem internationalen Packt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte ist die Stadt Paderborn verpflichtet, auch ein autonomes Kulturzentrum zu unterstützen. Da die Stadt Paderborn dieses nicht tut, hat jeder/jede das Recht, diesem Notstand abzuhelfen. Hierrüber hätte das Gericht ebenfalls entscheiden müssen.“

Gockel ist der Überzeugung, dass bei einem wirklich fairen Verfahren vor dem Landgericht Paderborn ein Freispruch für ihn herauskommen muss.

RABATZ-Gruppe
c/o Infoladen Paderborn
Leostraße 78
33098 Paderborn