Aus der Pressemitteilung der BAG „Asyl in der Kirche„.
Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche begrüßt die Entscheidung des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), die Überstellungsfristen bei sogenannten Dublin-Kirchenasylen nicht mehr von 6 auf 18 Monate zu verlängert. Kirchenasyl-Netzwerke und Kirchen hatten diese Praxis scharf kritisiert. Zwar sieht die Dublin III-Verordnung die Möglichkeit der Verlängerung der Überstellungsfrist vor, wenn Menschen flüchtig sind – im Gegensatz dazu ist der Aufenthaltsort von Menschen im Kirchenasyl den Behörden jedoch stets bekannt. „Die Anwendung der Verlängerungsregelung haben wir deshalb von Anfang an für rechtswidrig gehalten“ sagte Pastorin Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende der BAG.