Wo rechtlich bedenkliche Maßnahmen auf rassistische Sonderbehandlung stoßen, ist Abschiebehaft Büren nicht weit:
Mindestens 6 Flüchtlinge sitzen seit etwa einer Woche in der Abschiebehaft Büren ein, obwohl sie nicht abgeschoben werden sollen. Sie befinden sich dort in „Quarantäne“. Damit wäre das Abschiebegefängnis in Büren das erste Gefängnis für Flüchtlinge nach dem IfSG. Zwar können Menschen grundsätzlich aus Seuchenschutzgründen inhaftiert werden, allerdings erfolgt die Unterbringung dann normalerweise in speziellen Krankenhäusern.
Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft findet die Inhaftierung von Flüchtlingen nach dem IfSG in einem Abschiebegefängnis rechtlich sehr bedenklich und für die Betroffenen äußerst diskriminierend. „Das lfSG unterscheidet nicht zwischen Flüchtling und Nicht-Flüchtling. Warum werden sie nicht wie andere Menschen auch behandelt? Dazu kommt die Ausgangssituation dieser Fälle von Quarantäne-Haft. Geflüchtete müssen weiterhin dicht an dicht in Lagern leben statt sie in dezentrale Unterkünfte zu evakuieren. Hier wird anscheinend ein höheres Ansteckungsrisiko der in den Lagern Lebenden in Kauf genommen. auf der anderen Seite werden sie bei individuellen Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen unverhältnismäßig hart bestraft und in ein Gefängnis gesteckt. Das ist an struktureller Benachteiligung kaum zu überbieten.”