Pressemitteilung des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.
Büren – Am 14.11.2019 wurde dem Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren der Zugang zu einem Gefangenen in der Abschiebehaft Büren verweigert. Auch Privatbesuch darf der Betroffene nicht empfangen.
Gleich mehrfach gesetzlich geregelt ist der Zugang von einschlägig tätigen Flüchtlingshilfsorganisationen zu Abschiebegefangenen. Sowohl die europäische Rückführungsrichtlinie als auch das Aufenthaltsgesetz und das Abschiebehaftvollzugsgesetz des Landes NRW sehen entsprechende Zugangsmöglichkeiten vor. Dennoch verweigerte die Abschiebehaftanstalt Büren am 14.11.2019 den Zugang zu einem Gefangenen.
Auch Freunde von ihm, die ihn am 15.11.2019 besuchen wollten, haben keinen Zugang zur Abschiebehaftanstalt erhalten; ihnen wurde der Besuch untersagt. Das Telefon des Betroffenen ist seit gestern ausgeschaltet. So ist es unmöglich, Kontakt mit ihm aufzunehmen.
„Damit schneidet die Leitung des Gefängnisses den Betroffenen von jeglichen Außenkontakten ab. So ist es unmöglich, ihn rechtlich zu beraten und entsprechende Schritte einzuleiten“, erklärt Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.
Schriftlich wurde dem Bürener Verein mitgeteilt, dass aus „organisatorischen Gründen“ ein Besuch nicht möglich sei. Auf konkrete Nachfrage hin kam heraus, dass damit Personalmangel gemeint ist. „Es darf nicht sein, dass Personalmangel oder mangelnde Flexibilität der Haftanstalt dazu führt, dass der Besuch von Gefangenen untersagt wird. Wenn das Gefängnis nicht in der Lage ist, Personal zur Verfügung zu stellen, müssen eben weniger Menschen inhaftiert werden“, so Gockel. Die aktiven Betreuer und Betreuerinnen des Vereins kritisieren bereits seit längerem, dass es massive Probleme mit dem von ihnen gewünschten Zugang zu den Gefangenen gibt.