Büren/Berlin – Heute ist das 2. Gesetz zur Geordneten Rückkehr in Kraft getreten. Durch die Erweiterung der Haftgründe führt dieses Gesetz zu einem massiven Ausbau der Abschiebehaft.
Am 21.8.2019 ist das 2. Geordnete Rückkehrgesetz in Kraft getreten. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist der Ausbau der Abschiebehaft. Durch eine umfangreiche Erweiterung der Haftgründe ist es nun praktisch möglich, dass jeder Geflüchtete inhaftiert werden kann. Wer zum Beispiel die ihm gesetzte Ausreisefrist, die teilweise nur eine Woche beträgt, um 30 Tage überschreitet, kann bis zu 10 Tage in Ausreisegewahrsam genommen werden. „Selbst wenn die Menschen freiwillig ausreisen wollen, dauert es aber oft mehrere Monate, bis sie die notwendigen Papiere haben“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.
Neu wird auch die sogenannte Mitwirkungshaft eingeführt. Flüchtlinge können nun bis zu 14 Tage inhaftiert werden, um sie Ärzten oder Botschaften vorzuführen, wenn sie dem trotz Aufforderung nicht nachgekommen sind. Ebenfalls neu ist, dass bei der Abschiebehaft teilweise eine Beweislastumkehr eintritt. Musste bisher die Ausländerbehörde nachweisen, dass der Betroffene sich durch Flucht der Abschiebung entziehen will, so soll nun der Betroffene nachweisen, dass er dieses nicht tun wird. „Dieses wird für den Betroffenen unmöglich, wie soll man im Vorfeld nachweisen, dass man etwas nicht tut?“, fragt sich Gockel.
Durch das Gesetz wird die Anzahl der inhaftierten Flüchtlinge steigen. Dieses macht dem Bürener Verein große Sorgen. Die Haftbedingungen, die sich bisher schon systematisch verschlechtert haben, werden verstärkt allein dem Prinzip Sicherheit und Ordnung unterliegen. Betreuung, Fürsorge und Beratung treten mehr und mehr in den Hintergrund. Schon bisher hat die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in einem Bericht über teilweise bedenkliche Zustände in Büren geschrieben. Zudem gab es in der Vergangenheit gleich zwei Vorfälle in der Abschiebehaft, die zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Paderborn gegen leitende Mitarbeiter geführt haben. In Folge musste die stellvertretende Anstaltsleiterin gehen und der Anstaltsarzt wurde suspendiert. Mit großer Besorgnis wird der Verein verfolgen in wieweit die Gefängnisleitung und die Mitarbeiter den kommenden Herausforderungen gewachsen sind.
Am 31.8.2019 findet eine bundesweite Demonstration in Büren und Paderborn statt. Der Verein ruft alle Menschen dazu auf, daran teilzunehmen. Hauptanliegen der Versammlung ist es die bedingungslose Abschaffung der Abschiebehaft zu fordern. Weitere Infos befinden sich auf der Webseite www.100-Jahre-Abschiebehaft/burendemo.de.