Stamp und der Landtag arbeiten an einer Novellierung des Abschiebehaftvollzugsgesetzes NRW. Das Kabinett hat (bereits im April) Eckpunkte beschlossen, die einzig und alleine einen Ausbau der Enirichtung und Ausweitung von Repressionsmaßnahmen forcieren.
Hier die Mitteilung aus dem zuständigen Ministerium.
Zeitgleich wird an einem „3-stufigen Asyl-Stufenplan“ gearbeitet, der Erstaufnahme-Einrichtungen noch weiter zu Abschiebe-Schlachtfeldern ummünzen soll. (24.4.2018)
NRW hat den AnKER-Zentren vorerst eine Absage erteilt – laut Briefen von Laschet ist es aber nur eine Frage der Finanzierung, bis die Landesregierung den AnKER-Zentren zustimmen wird.