Abschiebehaft darf nicht Haft sein

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Nach einem Urteil des Landgerichtes München II steht die Abschiebehaft in ihrer jetzigen Form vor dem Aus. Die Richter haben einen eritreischen Flüchtling, der zurück nach Italien abgeschoben werden soll, am Donnerstag freigelassen. In seiner Inhaftierung in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim sahen sie einen Verstoß gegen die EU-Rückführungsrichtlinie.

Diese schreibt vor, dass Ausländer, die abgeschoben werden sollen, nicht gemeinsam mit Strafgefangenen festgehalten werden dürfen. In den meisten Bundesländern ist das aber so üblich. Lediglich Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz haben eigens einen „Abschiebegewahrsam“ eingerichtet.
Schleswig-Holstein und Hessen unterhalten eine Mischform, die einer juristischen Überprüfung Stand möglicherweise Stand halten könnte. Alle anderen Bundesländer aber weisen Flüchtlinge, die sie abschieben wollen, in Justizvollzugsanstalten ein, wo sie gemeinsam mit Strafgegangenen sitzen, obwohl sie keine Straftat begangen haben.

(taz)

Worum der Streit genau geht, beschreibt auch ein Artikel im tagesspiegel.
Das Urteil könnte dazu führen, dass in den kommenden Wochen und Monaten viele Häftlinge entlassen werden müssen.
Auch die JVA in Büren ist betroffen und reagiert entsprechend nervös: dort sind inzwischen nicht nur Abschiebehäftlinge, sondern auch Strafgefangene untergebracht; dies könnte sich nun als Todesstoß erweisen. Die JVA denkt nun zum ersten Mal darüber nach, Abschiebehäftlingen Handys zu erlauben und Zugang zum Internet zu gewähren, damit die Bedingungen sich von denen der Strafhäftlinge unterscheiden.