Ausbruch aus unmenschlicher Haft ist Notwehr

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Quelle: http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/ausbruch_aus_unmenschlicher_haft_ist_notwehr/

Gefängnisausbruch auf die traditionelle Tour: Szene aus dem „Bekonscot Model Village“, fotografiert von „Kaptain Kobold“ (flickr / cc BY-NC-SA 2.0)

Nicht nur legitim, sondern sogar legal: In Griechenland und Italien kamen zwei Gerichte zu einem ungewöhnlichen Ergebnis: Sie werteten den Widerstand von Flüchtlingen gegen willkürliche Inhaftierung unter unmenschlichen Bedingungen als legale Selbstverteidigung.

“Eine dem Angriff entsprechende Verteidigung”, so beurteilte das Gericht Crotone am 12.12.den Protest von drei Migranten aus Tunesien, Algerien und Marokko, die vom 9. bis zum 15.10.2012 auf dem Dach der Abschiebungshaft Capo Rizzuto (Kalabrien) protestiert und sich gegen die Polizei gewehrt hatten. Es sei eine gerechtfertigte Verteidigung von Menschen gewesen, die ohne irgendeinen Grund inhaftiert worden seien, so der Richter. Für den Richter seien die Inhaftierten dazu “gezwungen worden”, Straftaten wie Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt zu begehen, da sie ungerechtfertigt ihrer Freiheit beraubt worden seien. Italienische Medienberichte finden sich dazu hier und hier.

In Griechenland sprach ein Gericht in Igoumenitsa 15 Migranten frei, die aus der Haft in einer Polizeistation von Thesprotia ausgebrochen waren. Angesichts der dort herrschenden menschenunwürdigen Haftbedingungen sah das Gericht den Ausbruch als gerechtfertigt an. Die 15 Betroffenen waren laut Angaben des Gerichts in einem 15 Quadratmeter großen Zimmer festgehalten worden, in dem es kein fließend Wasser, keine Betten und nicht ausreichend Platz zum liegen gab. Die Betroffenen hatten über Monate keinen Zugang zu Duschen oder frischer Kleidung und mussten 24 Stunden am Tag in der kleinen Zelle ausharren – aufgrund der Haftbedingungen litten viele von ihnen unter Parasiten und teils gar unter Typhus-Infektionen. Auch wenn der Ausbruch rechtswidrig gewesen sei, könnte der Versuch, ihr Leben und ihre Gesundheit zu retten, nicht als Straftat gewertet werden, so das Gericht.