Nachdem jüngst sowohl das UN-Antifolterkomitee als auch die Arbeitsgruppe gegen willkürliche Haft die Praxis deutscher Abschiebehaft kritisiert hatten, stellt die deutsche Anti-Folter-Stelle in ihrem jetzt veröffentlichten Jahresbericht zahlreiche Mängel an „Orten der Freiheitsentziehung“ fest.
Die Nationale Stelle der Verhütung von Folter wurde auf Grundlage des Fakultativprotokolls zur UN-Antifolterkonvention vom 10. Dezember 1984 geschaffen. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, regelmäßig „Orte der Freiheitsentziehung“ zu besuchen und die Bedingungen für die Behandlung der dort untergebrachten Personen zu überprüfen. Sie weist auf ggf. vorgefundene Missstände hin und richtet Empfehlungen zur Verbesserung an die zuständigen Aufsichtsbehörden.
In einem telepolis-Bericht heißt es zusammenfassend:
Die Mängelliste ist lang. So wurde in den Zellen des Polizeirevier Kehls, über das zahlreiche Flüchtlinge nach Frankreich zurückgeschickt werden, der Einsatz von Weitwinkelspionen in den Toilettenräumen als Eingriff in die Menschenwürde kritisiert. In den Räumen der Bundespolizeidirektion Düsseldorf wurden an den Pritschen angebrachte metallene Fixierungsvorrichtungen gerügt. In mehreren der besuchten Gewahrsamszellen waren zudem keine Brandmelder angebracht, was angesichts der heftigen Diskussion anlässlich des bis heute ungeklärten Feuertodes des Flüchtlings Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle besonders verwunderlich ist.
Der Frage, ob Knäste und geschlossene Einrichtungen überhaupt mit der Würde der Menschen vereinbar sind, geht die Stelle nicht nach. Wahrscheinlich hat sie dafür keinen Auftrag…