Wie der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“ gestern in einer Pressemitteilung erklärte, sind zahlreiche durch das Paderborner Amtsgericht erlassenen Haftbeschlüsse im Bereich Abschiebehaft rechtswidrig. Der Verein hatte im Auftrag eines Betroffenen gegen eine Haftverlängerung geklagt und nun vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.
Hier ist der Wortlaut der Pressemitteilung:
Falsche Haftbeschlüsse beim Amtsgericht Paderborn
Karlsruhe/Paderborn. Der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“ geht nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 2011 davon aus, dass durch das Amtsgericht Paderborn zahlreiche Haftbeschlüsse im Bereich der Abschiebehaft unrechtmäßig verfasst wurden.
Nachdem ein Abschiebegefangene drei Monate in Haft war, musste das Amtsgericht Paderborn über einen Haftverlängerungsantrag der Ausländerbehörde Dortmund entscheiden. Ohne dass die Ausländerbehörde angegeben hatte, wie viel Zeit sie bis zu einer Abschiebung tatsächlich bräuchte, ordnete das Amtsgericht Paderborn drei weitere Monate Haft an. Hiergegen legte der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“ Rechtsmittel ein. Zuletzt entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die angeordnete Haft rechtswidrig war.
Nach Auffassung des Gerichtes gilt in Abschiebehaft ein Beschleunigungsgebot. Die Ausländerbehörde muss alles tun, um die Haft so kurz wie möglich zu gestallten. Eine pauschale Beantragung von einer Haftverlängerung über drei Monate ist nicht zulässig, wenn dieses nicht ausführlich begründet wird. Das Amtsgericht darf einem solchen Haftantrag nicht stattgeben.
Dieses erfolgte in der Vergangenheit jedoch regelmäßig, so dass nicht nur die Abschiebehaft in den Fall des Betroffenen unrecht war. „Wir kennen mehrere hundert Fälle, die nach dieser Rechtsprechung des BGH unrechtmäßig waren, die tatsächlichen Fälle dürften sich in die tausende bewegen“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“ Der Verein beklagt schon seit langer Zeit die völlig unzureichende Rechtssprechungspraxis des Paderborner Amtsgerichtes, die viel zu häufig die Rechte der Inhaftierten missachtet.
Bundesgerichtshof vom 15.12.2011 – Aktenzeichen.: V ZB 302/10
Auch die lokalen Zeitungen berichten darüber. Natürlich dementieren der Sprecher des Amtsgerichtes und der JVA-Leiter, dass Haftverlängerungen pauschal ausgestellt würden. Tatsache ist jedoch, dass nicht nur die Verlängerungen, sondern auch schon viele Haftbeschlüsse rechtswidrig sind. Zum Teil, weil Richter die Bestimmungen und Gesetze nicht richtig kennen, zum Teil weil den Ausländerbehörden alles geglaubt wird. Ob sich an dieser Praxis etwas grundlegend ändert, darf bezweifelt werden…
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Artikel im Westfalen-Blatt: http://hiergeblieben.de/pages/textanzeige.php?limit=10&order=datum&richtung=DESC&z=1&id=34484