Verstoßen Paderborner Journalisten gegen Pressekodex?

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P R E S S E M I T T E I L U N G des Bund Deutscher PfadfinderInnen – Infoladen Paderborn

Paderborn – Am 16.9.2011 findet um 9:00 Uhr vor dem Landgericht Paderborn ein Prozess statt, in dem eine Journalistin der Neuen Westfälischen und drei Journalisten des Westfälischen Volksblatts von der Staatsanwaltschaft aufgefordert werden, gegen den Pressekodex zu verstoßen. Sie sollen in einem Prozess wegen Hausbesetzung Ihre Quellen offen legen.

Im Oktober 2007 öffnete in Paderborn das Kulturzentrum RABATZ seine Türen in einem besetzten Haus. Das Gebäude war im Besitz der Stadt Paderborn, die gegen alle Menschen, die das Gebäude betreten hatten, Strafanzeige erstattete. Ausgenommen hiervon wurde eine Journalistin der Neuen Westfälischen und drei Journalisten des Westfälischen Volksblatts, sowie Ratsmitglieder der Stadt Paderborn.

Noch immer läuft ein Gerichtsverfahren gegen einen mutmaßlichen Hausbesetzer. Nach einer Verurteilung beim Amts- und Landgericht Paderborn hob das Oberlandgericht Hamm die Urteile auf und ordnete eine neue Beweisaufnahme an, da die bisherigen Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichten.

Die Staatsanwaltschaft Paderborn ging in den vorangegangenen Instanzen davon aus, dass den oben genannten Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Nun verlangt sie, dass die Medienvertreter die Quellen ihrer Berichterstattung über das RABATZ offen legen, um so eine Verurteilung im letzten Prozess zu erlangen.

Die Journalisten würden damit gegen Ziffer 5 des Pressekodes des Deutschen Presserates verstoßen. Ziffer 5 lautet: „Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis.“ Auch die Strafprozessordnung sieht bei Pressevertretern ein Zeugnisverweigerungsrecht vor.

Vor dem Landgericht müssen die Journalisten, die bereits bei der Polizei eine Aussage getätigt haben, sich nun entscheiden, ob sie sich an den Pressekodex halten, oder ob sie eine Aussage tätigen werden.

Der Prozess findet am 16.9.2011 um 9:00 Uhr im Raum 205 im Landgericht Paderborn, Am Bogen 2-4, Paderborn statt. Der Bund Deutscher PfadfinderInnen ruft zur einer Prozessbeobachtung auf. Es ist unklar, wie die beiden großen Paderborner Tageszeitungen berichten werden, da sie nun selber aktiv in das Geschehen eingreifen, anstatt wie sonst üblich, darüber zu berichten.

Bund Deutscher PfadfinderInnen
Leostraße 75
33098 Paderborn
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