Seit Januar läuft das Revisionsverfahren im Fall Oury Jalloh gegen Andreas Schubert vor dem Magdeburger Landgericht. Der damalige Dienstgruppenleiter hat sich erneut wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verantworten.
Der zuständige Oberstaatsanwalt vertritt auch im Revisionsverfahren keinesfalls den Standpunkt, dass Oury Jalloh in der Zelle 5 ermordet wurde. Stattdessen spricht er im Zusammenhang mit dem Tod des jungen Mannes aus Sierra Leone unbeirrt von einem „Unglück“. Damit impliziert er den Prozessbeteiligten, dass die Geschehnisse am 07.01.2005 im Dessauer Polizeirevier eine Art „Unfall“ gewesen seien.
Die Hypothese des Oberstaatsanwaltes ist allerdings genauso haltlos wie alle anderen Theorien, die davon ausgehen, dass Oury Jalloh sich, aus welchem Grund auch immer, allein entzündet hat. Abgesehen davon, dass er nachweislich kein Feuerzeug bei sich hatte und die Matratze auf der er lag keine offensichtlichen Beschädigungen aufwies, fehlt der wohl wichtigste Beweis, der für eine Selbstentzündung, mit dem Ziel, auf sich Aufmerksam zu machen, sprechen würde: Oury Jalloh hat nicht geschrien!
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh begleitet den Prozess kritisch und veranstaltet regelmäßig Demonstrationen und Mahnwachen. Die nächste Demonstration durch Magdeburg wird es am 19.05.2011 im Anschluss an die Hauptverhandlung geben. Der Treffpunkt ist um 16:00 Uhr vor dem Magdeburger Landgericht.
Dazu aktuell ein Interview mit Komi Edzro von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh in der heutigen jungen welt: http://www.jungewelt.de/2011/05-06/050.php