OLG kassiert Skandalurteil im RABATZ-Verfahren

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Pressemitteilung der RABATZ-Gruppe Paderborn

RabatzVom 29.9. bis 7.11.2007 wurde in Paderborn durch eine „Hausbesetzung“ ein lehrstehendes, städtisches Gebäude in ein Kulturzentrum für die Menschen der Stadt umgewandelt. Das Landgericht Paderborn verurteilte einen der angeblichen Hausbesitzer zu 95 Tageessätzen á 30 €. Mit Beschluss vom 16.11.2010 (III – 4 RVs 85/10) hat das Oberlandesgericht Hamm das Skandalurteil kassiert.

Es war schon außergewöhnlich, was sich am 5.7.2010 vor dem Landgericht Paderborn abgespielt hat. Frank Gockel von der RABATZ-Gruppe war wegen Hausfriedensbruch angeklagt. Er soll sich in einem besetzten Haus, was als Kulturzentrum das Leben der Paderstadt für einige Wochen bereichert hatte, aufgehalten haben. Gockel machte von seinem Recht Gebrauch, sich zu dem Vorfall nicht zu äußern. In der Beweisaufnahme kam es dann zu einem Skandal. Während auf der einen Seite „Überraschungszeugen“ zugelassen wurden, um eine Verurteilung von Gockel zu untermauern, wurden alle Beweisanträge für seine Unschuld abgeschmettert. Gockel, der kein faires Verfahren mehr erwartet, verließ noch vor der Urteilsverkündigung den Gerichtssaal. Die Staatsanwaltschaft forderte 90 Tagessätze, Gockel wäre damit nicht Vorbestraft. Zuwenig, befand das Landgericht, eine Vorstrafe solle schon sein und erhöhte die Anzahl der Tagessätze um 5 weitere Tage.

Dieses Skandalurteil hat nun das OLG Hamm in seinem Beschluss kassiert. In einer Vielzahl von Punkten nahm es die Beweisführung des Landgerichts Paderborn auseinander. Letztendlich ist es dem Landgericht nicht in einem Punkt gelungen nachzuweisen, dass Gockel tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen hat.

Das Verfahren wurde nun an einer anderen Kammer des Landgerichts verwiesen. Dort muss eine erneute Beweisaufnahme klären, was Gockel vorzuwerfen ist. Es wird höchst fraglich sein, ob er dieses Mal verurteilt wird. Selbst wenn es zu einer Verurteilung kommt, geht das OLG davon aus, dass es höchstens im Bereich einer Geldstrafe im „aller untersten Bereich des Strafrahmens oder eine Verwarnung“ (Zitat aus dem Beschluss des OLG) liegen darf.

Gockel prophezeite schon unmittelbar nach dem Urteilsspruch des LG Paderborn, dass dieses vor dem OLG kein Bestand haben würde. Er äußerte sich damals in einer Pressemitteilung: „Dem Gericht geht es letztendlich nur um eines, einen engagierten Bürger, der bereits mehrfach auf die katastrophalen Verhältnisse im Bereich der Rechtsprechung des Amts- und Landgericht Paderborn zum Thema Abschiebehaft aufmerksam gemacht hat, endlich Mundtot zu machen.“ Er sollte damit Recht behalten. „Ob es jetzt zu einem fairen Verfahren kommen wird, bleibt abzuwarten“, so Gockel heute. Er ist skeptisch, will aber dem Landgericht zumindest eine Chance einräumen.