Woche gegen Antisemitismus in Paderborn

In der Woche vom 10. – 14. April 2012 finden im Rahmen der „Woche gegen Antisemitismus“ verschiedene Veranstaltungen, Ausstellungen sowie ein Konzert statt.

Die Woche gegen Antisemitismus ist ein Gemeinschaftsprojekt des BDP Infoladen Paderborn, des AStA der Uni Paderborn, der Debating Society Paderborn, der Fachschaft Geschichte, Philosophie und Soziologie der Uni Paderborn, des Linken Forum Paderborn und des Projektbereich Eine Welt der Uni Paderborn, unterstützt durch die Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Hier gehts zum Programm: http://www.ausbrechen.info/?p=3667

Resolution: Völkermord verjährt nicht!

Völkermord in Namibiaausbrechen unterstützt den Aufruf und bittet euch um Weiterverbreitung und Unterstützung der Resolution:

Resolution: Völkermord verjährt nicht!
Aufruf an die Mitglieder des Deutschen Bundestages zur Anerkennung und Wiedergutmachung des Völkermordes in der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“, der heutigen Republik Namibia

Wir – die unterzeichnenden Schwarzen und weißen Initiativen, Organisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft – begrüßen das mit der Namibia-Reise des Afrikabeauftragten des Auswärtigen Amtes Anfang Februar 2012 verbundene Einlenken der Deutschen Bundesregierung und die dabei erfolgte Aufnahme von direkten Gesprächen mit Verbänden der Opfer des deutschen Völkermordes von 1904-08. Wir betrachten diese überfällige Bereitschaft zum Dialog mit den Vertretungen der unmittelbar betroffenen Völker als einen ersten unverzichtbaren Schritt auf dem Weg zur Versöhnung zwischen den Menschen in Namibia und Deutschland. (…)

Komplette Resolution und Hintergründe: http://www.africavenir.org/de/projektkooperationen/voelkermord-in-namibia/

Neues Hinterland-Magazin erschienen

HinterlandDas „Heft der Flüchtlingsräte 2012“, ein Kooperationsprojekt der Flüchtlingsräte von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und des Arbeitskreises Asyl Rheinland-Pfalz ist jetzt mit Beiträgen von uns erschienen. Das Heft widmet sich dem Thema Abschiebung – mit all seinen Auswüchsen, Implikationen und dem ganzen drumherum.

Hinweisen und zum lesen empfehlen wollen wir vor allem auf zwei Beiträge von Frank Gockel, Mitglied im Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“ und aktiv in der Bürengruppe/Initiative ausbrechen.
Der erste heißt „DIY der Haftvermeidung – Was tun wenn’s brennt?“ und widmet sich der Frage, was jedeR tun kann, wenn einE BekannteR in Abschiebehaft kommt oder dieses droht.

Im Artikel „Morgengrauen im Gewahrsamsraum. Verdeckte Abschiebehaft an deutschen Flughäfen“ geht es um den Skandal, dass an deutschen Flughäfen unter den Augen von Abschiebebeobachtern und NGOs Menschen widerrechtlich inhaftiert werden.

Und nicht zuletzt geht es in dem Artikel „Zukunftsfähige Ungerechtigkeit. Warum Abschiebehaft nicht von alleine verschwinden wird“ von Tim Landauer/ausbrechen um die veränderten Rahmenbedingungen der Abschiebehaft im System der Migrationskontrolle und um Perspektiven des Protestes. Da dieser Artikel im Heft der Flüchtlingsräte leicht gekürzt (und entschärft!) worden ist, veröffentlichen wir den vollständigen Text nochmal hier zum nachesen:

Zukunftsfähiges Unrecht

Warum Abschiebehaft kein Auslaufmodell ist und trotz des „Knaststerbens“ nicht von alleine verschwinden wird. Von TIM LANDAUER/ausbrechen, Paderborn

Am Abend des 2. Juli 2010 erhängte sich der 58jährige Slawik C. mit dem Stromkabel eines Wasserkochers am Fenstergitter seiner Zelle in der Abschiebehaftanstalt Hannover-Langenhagen. Fünf Tage später hätte er in die armenische Hauptstadt Eriwan abgeschoben werden sollen, nachdem er elf Jahre lang in Jesteburg (Landkreis Harburg) gelebt hatte. Über ein Jahr später entschied das Bundesverfassungsgericht, dass seine Inhaftierung rechtswidrig gewesen ist.
Slawik C. ist einer von mindestens 62 Opfern der Abschiebehaft in Deutschland seit 1993. Wie für viele andere endete für ihn die Flucht in ein als sicher geglaubtes Land mit dem Tod.
Abschiebehaft ist nach wie vor ein unannehmbares Unrecht. Sie bedeutet für die von ihr betroffenen Menschen vielfach das Ende ihrer Hoffnungen und Pläne. Sie raubt ihnen ihre Würde, ihre Zukunft und nicht selten ihr Leben.

Trotzdem (oder genau deswegen) wird Abschiebehaft in Deutschland immer noch tausendfach vollzogen. Die Zahl der Inhaftierten ist jedoch seit Ende der 90er Jahre stetig gesunken. Weiterlesen

Frankreich: Immer mehr Familien mit Kindern in Abschiebehaft

Europäischer Menschenrechtshof verurteilt Frankreich
Von Bettina Kaps. Quelle: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/europaheute/1700756/

33.000 „illegale“ Ausländer hat Frankreich im vergangenen Jahr ausgewiesen. Seit einigen Jahren werden auch ganze Familien nicht mehr verschont. Kürzlich wurden zehn der 25 französischen Abschiebezentren eigens für Kleinkinder ausgestattet. Abschiebehaft für Familien ist nicht verboten, sie wird aber von Menschenrechtsvereinen scharf kritisiert.

Abschiebezentrum Vincennes

Am 22. Juni 2008 hat das größte Abschiebegefängnis Frankreichs in Vincennes gebrannt.

„Abschiebezentren sind die einzigen Orte in Frankreich, wo Kinder unter 13 Jahren ihrer Freiheit beraubt werden können. Unter dem zynischen Vorwand, dass die Einheit der Familie gewahrt bleiben soll, schickt man sie mit ihren Eltern in die Abschiebehaft.“

Brigitte Espuche ist Mitglied der französischen Organisation „Vereinigung für die juristische Beratung von Ausländern an den Grenzen“. Sie betont, dass die Zahl der Kinder in den Abschiebezentren von Jahr zu Jahr steigt. 2010 waren 356 Minderjährige in Gewahrsam, über die Hälfte davon waren Säuglinge und Kleinkinder.

Im Januar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über einen solchen Fall geurteilt: Geklagt hatte eine kasachische Familie, deren Asylantrag zunächst abgelehnt worden war. Die französischen Behörden hatten die Eltern mit ihren Kindern – einem fünf Monate alten Säugling und einem Dreijährigen – zwei Wochen lang in Abschiebehaft genommen. Die Richter haben Frankreich jetzt wegen „unmenschlicher und erniedrigender Behandlung“ der Kinder zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt, sagt Denis Seguin, der Rechtsanwalt der Flüchtlingsfamilie.

„In seinem Urteil wirft der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Frankreich vor, dass Familien geradezu systematisch in Abschiebehaft genommen werden. Die Richter betonen, dass es Alternativen gibt, wie zum Beispiel Hausarrest. Das bedeutet: die Familien werden nicht eingesperrt, sie müssen sich nur regelmäßig bei den Behörden melden.“

Eigentlich müsste das Urteil die Behörden jetzt veranlassen, ihre Praxis zu ändern, meint der Anwalt. Genau das sei aber nicht der Fall, sagt Carole Bohanne. Weiterlesen

UN-Arbeitsgruppe kritisiert deutsche Abschiebehaft

Die Praxis der Abschiebehaft in Deutschland ist am Dienstag vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf kritisiert worden. Das Gremium befasste sich mit dem Bericht einer Arbeitsgruppe gegen willkürliche Haft, die im September und Oktober letzten Jahres Gefängnisse, Polizeidienststellen und psychiatrische Einrichtungen in Deutschland besucht hatte. In ihrem Bericht hatte die Gruppe insbesondere die Inhaftierung von Flüchtlingen kritisiert, die zu leichtfertig und ohne Vorliegen einer Straftat bis zu ihrer Abschiebung in Haft genommen würden.
Als einen Verstoß gegen die Kinderrechtskonvention der UNO werteten die drei Experten die Inhaftierung unbegleiteter Minderjähriger. Sie werfen Deutschland in ihrem Bericht vor, 16- und 17-Jährige im Asylverfahren wie Erwachsene zu behandeln und ihnen keinen Vormund zur Seite zu stellen. Die Arbeitsgruppe untersucht seit 1991 die Menschenrechtssituation in verschiedenen Ländern und ist eine von 33 ähnlichen UNO-Gruppen, die sich drängenden Menschenrechtsfragen widmen, beispielsweise dem Schutz vor Folter, dem Recht auf Nahrung, der Religionsfreiheit oder der Situation von Menschenrechtlern.

weiterlesen beim Neuen Deutschland: http://www.neues-deutschland.de/artikel/220540.abschiebehaft-in-deutschland-kritisiert.html

Bericht der UN-Arbeitsgruppe zu willkürlicher Haft (englisch, pdf): http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/Sonderberichterstatter/Report_Working_Group_Arbitrary_Detention_Germany_2011_en.pdf

Setllungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum Bericht der UN-Arbeitsgruppe: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/publikationen/detailansicht.html?tx_commerce_pi1[showUid]=364&cHash=ca01e81d3723a5f4ed890289d125932d

Massen-Ausbruch aus italienischem Abschiebegefängnis

In Trapani (Sizilien) gab es im dortigen Abschiebeknast zunaechst einen Aufstand. Die Polizei hat Schlagstoecke, Wasserwerfer und Traenengas eingesetzt, musste sich dann aber zurueckziehen. Dann konnten die ersten Freigekommenen alle anderen Tueren oeffnen. Zusammen konnten sie dann die Aussenmauern ueberwinden. Sechzig MigrantInnen/Fluechtlingen gelang die Flucht.

Quelle: http://www.autistici.org/macerie/?p=29073

Aufstehen gegen Abschiebungen innerhalb Europas am 30.März!

Am Freitag, 30.März 2012 in: +++ Berlin (Tegel) um 17 Uhr +++ Düsseldorf um 17 Uhr +++Frankfurt am Main (Flughafenterminal 1) um 17 Uhr +++ Hamburg (Flughafenterminal 1) um 18 Uhr +++ München um 17 Uhr +++

„Dublin II bedeutet, sie spielen Fußball mit uns, schießen uns von einem Land ins nächste, sie spielen mit uns und verschwenden unsere Zeit.“

(Jugendlicher aus Afghanistan, vor der Abschiebung nach Ungarn durch halb Europa geflohen)

Wir alle kennen Abschiebungen – aber dass ein Drittel aller Abschiebungen innerhalb der EU stattfindet, könnte Vielen eher neu sein. Fast dreitausend sogenannte „Dublin-Überstellungen“ waren es im vergangenen Jahr aus Deutschland. Grundlage dafür ist die sogenannte Dublin II-Verordnung. Anders als der Name glauben macht, werden die Betroffenen jedoch nicht nach Dublin, sondern zumeist nach Rom, Mailand, Budapest oder Malta verfrachtet.

Viele Betroffene wehren sich verzweifelt – und auch wir wollen am 30. März an Flughäfen dagegen aufstehen! Denn durch die Dublin II-Verordnung sind Flüchtlinge sogar vor Beginn ihres eigentlichen Asylverfahrens von Abschiebung bedroht. Viele irren jahrelang durch Europa, auf der Suche nach Schutz und auf der Flucht: nicht nur vor den Zuständen in ihrem Herkunftsland, sondern nun auch beispielsweise vor der Haft unter menschenunwürdigen Umständen in Ungarn, vor Obdachlosigkeit und Hunger in Italien, vor völliger Perspektivlosigkeit in Malta oder der Angst vor Rückschiebung in einen Verfolgerstaat von Polen aus. Weiterlesen

PRO ASYL: Abschiebehaft in Deutschland verstößt oft gegen EU-Bestimmungen

Eine neue Dokumentation über Haftbedingungen in der Abschiebungshaft belegt grundlegenden Reformbedarf: Nach EU-Recht muss sich Abschiebungshaft deutlich von Strafhaft unterscheiden. In Deutschland ist das oft nicht der Fall.
Die Untersuchung enthält einen ausführlichen vergleichenden Überblick zu 16 Haftanstalten sowie eine Kommentierung hinsichtlich der Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie. Schätzungsweise 8000 Personen befanden sich nach den vorgelegten Zahlen 2010 in Abschiebegefängnissen.
So sind Flüchtlinge beispielsweise im thüringischen Suhl 22 Stunden am Tag eingeschlossen und können sich nur zwei Stunden im Gefängnistrakt frei bewegen. Traumatisierungen werden in der Regel in den Haftanstalten nicht weiter beachtet, den Flüchtlingen wird zum Teil die tägliche Körperhygiene verweigert, sie dürfen nur wenig Besuch empfangen und erhalten keine Bildungsangebote, ist in der Dokumentation zu lesen.
Die Bedingungen der Abschiebungshaft sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Der Vollzug ist in Deutschland nämlich Ländersache. Hamburg scheint aber besonders restriktiv im Umgang mit Schutzsuchenden in Abschiebungshaft zu sein: Zwischen 2000 und 2009 kam es dort zu 25 Selbstmordversuchen, davon wurden vier von Minderjährigen begangen. 2010 gab es in der Hansestadt zwei Suizide in Abschiebungshaft.
»Haftvermeidung und Alternativen zur Haft wären der weitaus größte Beitrag zur Verminderung des Elends«, weist Pro Asyl auf ein weiteres Defizit der Richtlinienumsetzung hin. Im Aufenthaltsgesetz wird die Abschiebungshaft nämlich als »unzulässig« bezeichnet, wenn die Sicherung der Ausreise durch »ein milderes, ebenfalls ausreichendes Mittel« gewährleistet werden kann.

Pressemitteilung von PRO ASYL vom 15.02.2012: http://www.proasyl.de/de/presse/detail/news/abschiebungshaft_ist_und_darf_keine_strafe_sein/

Die gesamte Dokumentation ist online bei PRO ASYL zu lesen: http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/c_Themen/Abschiebungshaft/Kommentierung-Abschiebungshaft-Haftbedingungen-Stand-Jan-2012.pdf

Tabellarische Übersicht zur Situation in bundesdeutschen Abschiebehaftanstalten: http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/c_Themen/Abschiebungshaft/Abschiebungshaft-Haftbedingungen-Uebersicht-Stand-Jan-2012.pdf

Somalische Hungerstreikende bedroht

Seit dem 6. Januar befinden sich in einem Lager in Lutsk in der Westukraine 58 somalische Männer und Frauen im Hungerstreik, um gegen ihre Haft zu protestieren. Eine Reihe der hungerstreikenden somalischen Flüchtlinge sind minderjährig.

Die Hungerstreikenden berichten, dass sie gestern von der Polizei bedroht und verprügelt wurden und einige der Jüngeren gezwungen wurden zu essen:
„Wir hatten heute einige Probleme. Um ungefähr 1:00 Uhr kamen ungefähr 20 Polizisten in das Inhaftierungslager. Als die Polizei kam, waren wir schockiert und durcheinander, wir sind keine Kriminellen. Sie trugen Masken und hatten Tränengas, Gewehre und Pistolen dabei. Sie führten uns aus unseren Zimmern und durchsuchten dann die Räume. Sie nahmen einige persönliche Sachen mit. Einige von uns mit der Hand geschlagen, andere mit Stiefeln getreten und andere mit Knüppeln geschlagen. Sie bedrohten uns und sagten, wir müssten in den Speisesaal gehen und essen. Sie zwangen einige der Jungen zu essen. Die Jungen gingen in den Speisesaal, weil sie meinten: „Diese Leute werden uns umbringen.“ Zehn der Jungen gingen in den Speisesaal und die Polizei machte Fotos von den essenden Jungen. Wir glauben, dass die Regierung die Fotos zur Stimmungsmache benutzen will. Auch will die Regierung uns provozieren, damit wir uns wehren und zu sehen ist, dass wir Randalierer sind. Die Polizisten sind immer noch hier in Lutsk, und wir wissen nicht, ob sie vorübergehend oder dauerhaft hier sind.“

Unterstützt die somalischen Hungerstreikenden und schickt Protestbriefe (Mail- und Faxadressen unten im englischen Text)!

Weitere Informationen: http://bordermonitoring-ukraine.eu/

Somalian hunger strikers threatened, beaten and forced to eat in front of cameras at Lutsk Detention Centre in Ukraine!!!!
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