Redebeitrag zur Demo „Black Lives Matter“ 13.06.2020 in Paderborn von Frank Gockel

Über Privilegien, Rassismus und kritischem Weißsein und kritischer Männlichkeit, den Abschiebeknast Büren – mit dem staatlichen Rassismus Absonderungshaft. Und dem Wunsch nach einer Welt ohne Grenzen, und damit ohne Abschiebungen und ohne Abschiebeknäste.

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Redebeitrag zur Demo „Black Lives Matter“ 13.06.2020 in Paderborn von Frank Gockel

 
Hallo,
 
mein Name ist eben schon gefallen. Ich arbeite nunmehr seit 25 Jahren in der Flüchtlingsberatung. Erst in meiner Freizeit, ehrenamtlich, später auch hauptberuflich bei der Flüchtlingshilfe Lippe e.V. und auch ehrenamtlich. Mein Schwerpunkt in diesen 25 Jahren liegt auf dem Thema Abschiebehaft und ich bin daher auch seit über 25 Jahre Mitglied im Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.
 
Und noch etwas gehört zu mir. Ich habe sehr viele Privilegien. Viele von Ihnen sind aus meiner alltäglichen Sicht so selbstverständlich, dass ich darüber viel zu selten nachdenke und ich mir sie zu selten ins Bewusstsein hole, um dafür zu kämpfen, dass diese so selbstverständlichen Privilegien allen Menschen zu teil werden.
Ich habe Privilegien, weil ich in einem demokratischen Land lebe. Eine Demokratie, die sicherlich in vielen Punkten verbesserungswürdig ist, aber zumindest mir erlaubt, sie zu kritisieren.
 
Ich habe Privilegien, weil ich zur Schule gehen durfte. Selbst in Deutschland wird Kindern in Flüchtlingslagern oft kein Schulbesuch ermöglicht.
Ich habe Privilegien, weil ich meine Grundbedürfnisse wie Wasser, Essen, Kleidung und Wohnung sicher habe. Über zwei Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu sauberen Wasser.
 
Ich habe Privilegien, weil ich Strom und Internet habe. Ich kann mir jederzeit Informationen und Wissen aus dem Netz ziehen. Über die Hälfte der Menschen kann dieses nicht.
Ich habe Privilegien, weil man mir keine Behinderung ansieht. Ich muss nicht gegen die Barrieren in den Köpfen meiner Mitmenschen kämpfen, die mir andauernd unterstellen, dass ich was nicht kann und ich habe viel weniger Probleme bei der Suche nach einen Arbeitsplatz. Ich stehe nicht vor irgendwelchen Treppen, die unüberwindbar sind.
 
Ich habe Privilegien, weil ich ein Mann bin. Mir starrt keiner in den Ausschnitt, wenn ich nicht bis zum Hals verschlossene, weite Kleidung trage. Ich muss keine Angst haben, dass mir was in mein Drink gemischt wird und ich mache mir keine Gedanken darum, ob ich es ertragen muss, wenn mein Chef oder mein Onkel mich an bestimmten Stellen berührt.
 
Ich habe Privilegien, weil mein Name, Gockel, deutsch klingt. Ich werde deswegen am Telefon nicht direkt abgewiesen, wenn ich eine Wohnung mieten will. Ich bekomme den Job ehe als jemand ohne einen deutsch klingenden Namen.
 
Ich habe Privilegien, weil ich eine weiße Hautfarbe habe. Ich muss mir nicht andauernd anhören, wie gut ich doch schon deutsch spreche und wenn ich, was selten vorkommt, mal gefragt werde, woher ich komme, reicht es aus, dass ich sage, dass ich ursprünglich aus Rüthen stamme. Keiner Fragt dann nach, wo ich denn geboren bin und woher meine Eltern kommen. Ich werde nicht ständig von der Polizei kontrolliert und muss mich in der Öffentlichkeit halb nackt ausziehen, weil ich grundlos auf Drogen durchsucht werde. Ich werde nicht pauschal in Sippenhaft genommen, weil jemand mit meiner Hautfarbe eine Straftat gemacht hat.
 
Ich habe Privilegien, weil ich als weißer Mann einen Bart, Hosen und ein Hemd tragen und meine Religion ausüben darf. Klingt das komisch? Nein, denn das ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Ich kenne einen Menschen, der hat im April 2016 einen Bart getragen. Gekleidet war er mit einer langen Pluderhose und einen Hemd. So geriert er in eine sogenannte allgemeine Verkehrskontrolle. Wer nicht deutsch ist, einen Bart trägt und eine Pluderhose und ein Hemd anhat, der ist aus Sicht der Polizei ein Terrorist. Ohne es zu merken, ermittelte der Staatsschutz gegen ihn. Racial Profiling in purer Reinstform. Und dann kam hinzu, dass er einen Freitag in einer Moschee ging, in der auch einige hundert andere Personen beteten. Einer der anderen, den er nicht kannte, kannte dafür aber jemanden, der jemanden kannte, der Kontakt zum IS hatte. Dieses reichte aus, den Betroffenen mitten im laufenden Asylverfahren mit Sondereinsatzkräften festzunehmen und ihn in Abschiebehaft zu stecken. Das stelle man sich mal vor: Ich gehe am Sonntag ins Hochamt in den Dom. Dort betete jemand, den ich nicht kenne. Dafür kennt diese Person jemand, der jemand kennt, der Mitglied in der AfD ist, wo sich ja bekanntlich auch Faschisten tummeln. Ich würde deswegen nie ins Gefängnis kommen.
 
Doch nicht allein, dass er in Abschiebehaft genommen wurde. Es ist eine Selbstverständlichkeit für den Anstaltsleiter in der Abschiebehaft in Büren, dass dieser Mensch in Isolationshaft muss. Er ist ja Terrorist. Er darf keinen Kontakt zu seiner schwangeren Verlobten haben, keine Freunde dürfen ihn besuchen, auch Vertreter von NGOs wird der Zugang verwehrt. Er saß in eine Zelle, ohne Fernseher, Radio, Bücher, ohne Stift und Papier, ja selbst die Schreiben der Gerichte hat man ihn weggenommen, damit er ja keine Ablenkung bekommt. Keine anderen Gegenstände, welche ihn irgendwelche Form der Freizeitgestaltung ermöglichen. Um 6 Uhr morgens gibt es eine Stunde Hofgang, isoliert von den anderen Gefangenen.
Das ist Alltag für einige Menschen, keine 30 km von hier entfernt. Und wir alle, zumindest die meisten von uns, schweigen dazu.
 
Ich habe Privilegien. Wenn ich an Covid-19 erkrankt bin und Hilfe brauche oder mich nicht an die Regeln halte, komme ich in ein Krankenhaus. Dachtet Ihr, dass ist in Deutschland selbstverständlich? Für Deutsche sicherlich, ja klar. Für geflüchtet Menschen nicht mehr unbedingt. Zwischenzeitlich gibt es in Deutschland drei Absonderungshafteinrichtungen, Absonderungshaft? Gruseliger Name. So wird die Corona-Haft für Flüchtlinge genannt. Welche Kriterien gibt es, um in Haft zu kommen? Man muss an Covid-19 erkrankt sein und die Quarantänemaßnahmen nicht einhalten. Ist das alles? Nein, wenn ich kein Flüchtling bin, werde ich zwangsmäßig in spezialisierte Krankenhäuser gebracht. Das nächste, von hier aus betrachtet, ist das Universitätskrankenhaus in Düsseldorf. Wenn ich einen Fluchthintergrund habe, kann es sein, dass ich nicht ins Universitätskrankenhaus nach Düsseldorf komme, sondern in die Absonderungshaft. Davon gibt es zwischenzeitlich drei Einrichtungen: Eine in Schönefeld, eine in Ingelheim und eine auf dem Gelände der Abschiebehaft in Büren. Offensichtlich gehen die Verantwortlichen in den Bundesländer Brandenburg, Rheinland-Pfalz und NRW davon aus, dass Corona bei den Menschen unterschiedlich sei. Für sie macht es einen Unterschied, ob ein erkrankter Mensch Fluchthintergrund hat, oder nicht. Für mich macht es deutlich, dass Menschen, die so denken, offensichtlich, entschuldigt den Ausdruck, aber das ist der harmloseste Umschreibung, die ich gefunden habe, rassistische Arschlöcher sind.
 
Wie sieht Absonderungshaft aus? Welche gesetzliche Rechte haben die Betroffene in Haftalltag? Die Antwort ist einfach: Keine. Keine Rechte, sie sind auf die Willkür und die Gnade des Anstaltsleiters angewiesen. Man hat einfach vergessen, ein Vollzugsgesetz zu schaffen. Ist aus Sicht der Verantwortlichen auch nicht so wichtig, es handelt sich ja nur um Flüchtlinge. Kein Zugang von NGOs zu den Betroffene, keine Regelung, welches Gericht die Haft überprüft. Keine Regeln zu Sanktionsmaßnahmen, keine Regeln, wie lange der Hofgang dauert. Keine Regeln, ob die Betroffenen Besuch empfangen dürfen. Alles reine Willkür. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden, dass es bei Haft immer ein Vollzugsgesetz geben muss, aber wen interessiert das schon?
 
Ich habe Privilegien. Und das größte Privileg ist, dass ich mich nicht mit Diskriminierung auseinandersetzen muss, wenn ich es nicht will. Ich bin weiß, männlich, nicht sichtbar behindert und deutscher Staatsangehöriger. Ich kann mich bewegen, ohne dumme Sprüche zu hören, ohne dass Witze über mich gemacht werden. Und, was viel schlimmer ist, ich bin Täter. Ich diskriminiere andere Menschen. Vieles davon geschieht bei mir unbewusst. Aber gerade, weil ich so viele Privilegien habe, ist es meine Pflicht nicht zu schweigen, mich zu ändern, denn man muss bei sich selbst Anfangen. Ja, aber man muss nicht nur bei sich selbst Anfangen, man muss auch die diskriminierenden Strukturen bekämpfen. Ich habe mich in dem Bereich auf das Thema Abschiebehaft und Absonderungshaft spezialisiert. Ich habe Mitstreiter_innen und dennoch habe ich das Gefühl, dass wir viel zu wenige sind, um dieser Form des staatliche Rassismus entgegenzutreten.
 
Fast am Ende der Rede seien mir daher drei Wünsche offen:
 
Was wünsche ich mir allgemein? Natürlich, eine Welt ohne Grenzen, damit ohne Abschiebungen und ohne Abschiebeknäste. Für mich eine vollkommende Selbstverständlichkeit und dennoch so unendlich schwer zu erreichen.
Was wünsche ich mir von mir selbst? Ich will mir öfter meine Privilegien bewusst sein, damit ich sie abbauen kann, indem ich dafür Kämpfe, dass Selbstverständlichkeiten endlich selbstverständlich werden. Ich habe noch viel an mir zu arbeiten.
 
Was wünsche ich mir von uns allen? Ich musste mir in der letzten Zeit vieles anhören, was weh tat. Da gab es Verantwortliche in den Wohlfahrtsverbänden, die Abschiebehaft als Notwendig ansahen. Da gab es Kirchenvertreter_innen, die von kriegsähnlichen Zuständen in der Abschiebehaft geredet haben, die es nie gab. Da gab es Vertreter_innen von Flüchtlingshilfsorganisationen, welche die Rechte von geflüchteten Menschen in der Abschiebehaft geleugnet haben. Da gab es Vertreter_innen von Parteien als Parlamentarier_innen, die Petitionen von Abschiebehäftlingen nicht ernst genommen haben. Da gab es Gewerkschaftsfunktionär_innen, die Abschiebehaft gefordert haben, um Arbeitsplätze zu sichern. Da gab es Pressevertreter_innen, die über menschenverachtende Haftbedingungen nicht berichtet haben. Ich bin über all dieses vollkommen entsetzt.
 
Aber eines beschäftigt mich seit März besonders: Alle, die wir hier sind, wir alle, schweigen zur Absonderungshaft. Absonderungshaft ist staatlicher Rassismus in seiner schlimmsten Art. Ich höre daher dort besonders gut hin und ich höre nichts. Stille. Keine Organisation, kein Verband, keine Partei, keine Kirche, die was sagt. Keine Zeitungsartikel, keine Leserbriefe, keine Demo. Absolute Stille. Wir hören weg, sehen weg, wir schweigen.
Lasst uns gemeinsam laut werden. Keine rassistischen Sondergesetze, keine Abschiebehaft und erst recht keine Absonderungshaft. Sprengt die Mauern um diese verfluchten Knäste, nicht übermorgen, nicht morgen, sondern heute. Für eine Welt ohne Grenzen, wo jeder dort leben kann, wo ihn seine Gedanken hintragen.
 
Danke.

Willkür in der Abschiebehaftanstalt

Pressemitteilung des Vereins “Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.” (Link)

Büren – Im Frühling dieses Jahres wurden sechs Flüchtlinge in der nordrhein-westfälischen Abschiebehaftanstalt in Büren inhaftiert, weil sie an Corona erkrankt waren. Dies erfolgte ohne eine gesetzliche Grundlage für den Vollzug, sodass die Betroffenen der Willkür der Anstaltsleitung ausgesetzt waren.

„Die Grundrechte von Strafgefangenen können nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden“ urteilte bereits im Jahre 1972 das Bundesverfassungsgericht (14.03.1972 – 2 BvR 41/71). Später stellte es immer wieder fest, dass dieses auch für andere Haftformen gilt. Ohne ein Gesetz darf keine Post angehalten werden, es darf kein Besuch verboten werden, es darf kein Telefon beschlagnahmt werden, die Betroffenen dürfen ihr Geld behalten und es dürfen keine Sanktionen verhängt werden.

Ein solches Gesetz nimmt den Betroffenen nicht nur Grundrechte, es hilft ihnen auch, sich gegen vom Gesetzgeber so nicht vorgesehene Vollzugsbedingungen zu wehren. Es regelt gerichtliche Zuständigkeiten und Beschwerdemöglichkeiten. Solch ein Gesetz verhindert Willkür in Gefängnissen.

Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Menschen, die sich nicht an die Quarantäne halten, ihre Freiheit entzogen werden kann. Während deutsche Staatsangehörige in solch einer Situation in ein Krankenhaus gebracht werden, müssen Menschen, die sich im Asylverfahren befinden in NRW damit rechnen, in die neu geschaffene Absonderungshafteinrichtung auf dem Gelände der Abschiebehaftanstalt Büren untergebracht zu werden. Für diese Gefangenen gibt es kein Vollzugsgesetz.

In NRW wird die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes nicht gesehen. Dieses bestätigte auch die Bezirksregierung Detmold, welche für die Inhaftierung zuständig ist, auf der Internetplattform fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/absonderungshaft-in-buren/).

„Dies ist erschreckend“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. „Die Betroffenen sind somit der vollkommenen Willkür der Gefängnisleitung ausgesetzt. Sie allein entscheidet, welche Rechte die Gefangenen haben, unter welchen Bedingungen sie inhaftiert sind und ob sie externe Kontrollen zulässt.“ Bereits in der Vergangenheit hatte der Verein moniert, dass versucht wurde, die Absonderungshaft für Corona-Infizierte in Büren geheim zu halten und dass es keinen Zugang für unabhängige Organisationen gab.

Vollkommen anders sieht es der wissenschaftliche Dienst des Bundestags auf Anfrage von MdB Ulla Jelpke, Die Linke (siehe beigefügte Anlage). Er geht davon aus, dass in NRW in einem solchen Fall das Abschiebungshaftvollzugsgesetz gilt. Dies sei aber so auszulegen, dass die für Abschiebehaft spezifischen Bedingungen nicht für Absonderungshäftlinge gelten. Jelpke sieht die Absonderungshaft kritisch: „Wenn Geflüchtete gegen Quarantäne-Regelungen verstoßen, ist das häufig eine Folge unzureichender Aufklärung über den Sinn dieser Maßnahmen. Wenn die Betreffenden dann zur Strafe in Abschiebeknäste gesperrt werden, ist das vollkommen unverhältnismäßig und besonders für traumatisierte Menschen unzumutbar. Verschlimmert wird die Absonderungshaft noch durch das Fehlen eindeutiger Vollzugsregeln, was Willkür im Umgang mit den Gefangenen begünstigt.“

Der Bürener Verein findet den Ansatz des wissenschaftlichen Dienstes falsch. „Er versucht zu reparieren, wo nichts zu reparieren ist“, so Gockel. „Der Coronavirus ist bei jedem Menschen gleich. Verschiedene Absonderungseinrichtungen für Flüchtlinge und für Deutsche lassen sich daher nur mit einem Begriff erklären: Rassismus.“

Solidaritätsbekundung 28.05.2020 LG Detmold mit Flüchtlingshilfe Lippe

28.5.2020, Landgericht Detmold: Die Staatsanwaltschaft befürchtet bei einem Dulden des Verhaltens des Angeklagten einen Ausbruch der Anarchie und spricht von einem bleibenden „Schaden“, da die Person, der damals die Abschiebung drohte, immer noch „flüchtig“ ist. Dafür durfte die Frage der Rechtmäßigkeit der Abschiebung bereits in den vorangegangenen Prozessen wiederum keine Rolle spielen…

Wir sagen weiterhin: Wo Solidarität mit Entrechteten gegen geltendes Recht verstößt, wird ziviler Ungehorsam zur alltäglichen Pflicht aller! Das Urteil dient als Instrument der Abschreckung von solidarischen Handlungen und von Widerstand gegen Abschiebungen!

Weder eine Verurteilung nach 114 StGB noch 113 StGB halten wir für verhältnismäßig noch für richtig. Vielmehr verurteilen wir jede Kriminalisierung von Solidarität, fordern die sofortige Abschaffung von Abschiebungen und stellen uns solidarisch hinter die angeklagte Person und die Flüchtlingshilfe Lippe e.V.

Soli-Konto:
Begünstigte: ARIBA
IBAN: DE 50 4765 0130 1111 0717 73
Verwendungszweck: Prozesskosten

Antira AG Universität Bielefeld, danke für euren Protest!

Mahnwache anlässlich Todestag eines Geflüchteten im Abschiebegefängnis Büren

Mit einer Mahnwache am 4.6.2020 am Amtsgericht Paderborn wurde den Verstorbenen im Abschiebegefängnis Büren gedacht und die Abschaffung der Abschiebehaft anlässlich des zweiten Todestages eines Inhaftierten in Abschiebehaft Büren gefordert. Das Amtsgericht Paderborn ist für die Verlängerung der Abschiebehaft zuständig und führt viele Beschwerdeverfahren durch. Damit spielt es eine wichtige Rolle im System bei den Inhaftierungen im Abschiebegefängnis Büren.

Der Verstorbene wurde 2018 psychisch schwer krank ins Abschiebegefängnis Büren eingesperrt, wo er unter Lebendkontrolle gestellt wurde. Am 4.6.2018 erhängte er sich in seiner Zelle. (siehe hier und hier)

Der zuständigen Ausländerbehörde des Kreises Höxter lag ein psychiatrisches Gutachten über die schwere Erkrankung vor, das diese jedoch ignorierte. Sie veranlasste ein Gegengutachten und erwirkte Haft gegen den Mann. Im Januar 2020 wurde ein Fall öffentlich, in dem ein Suizidaler mehrere Wochen in Isolationshaft im Abschiebegefängnis Büren statt in einem Krankenhaus verbrachte. (Gai Dao #107 ab S. 22f – oder hier)

Die Mahnwache gedachte der Toten in Abschiebehaft Büren und forderte die Abschaffung der Abschiebehaft.

Frankreich: Brandanschlag gegen Roma

Ein Camp rumänischer Roma im fran­zö­si­schen Argenteuil (Île-de-France) wur­de in diesem Mo­nat be­reits mehr­mals attackiert. Nun sind rund 70 der unter einer Auto­bahn er­rich­te­ten Hüt­ten bei einem Brand­an­schlag in der Nacht zum 19. Mai ab­ge­brannt.Es ist der 4. Anschlag innerhalb eines Monats.

(Artikel Roma Antidiscrimination Network | Article en le Parisien)

Veröffentlicht unter News

Bedenkliches Urteil gegen einen Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe Lippe e.V.

Pressemitteilung der Flüchtlingshilfe Lippe e.V: (Link zur PM | Facebook)

28.05.2020 – Detmold – Heute entschied das Landgericht Detmold in vierter Instanz im Prozess gegen einen Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe Lippe e.V. mit
einer Verurteilung zu 120 Tagessätzen à 25 Euro. Die Flüchtlingshilfe
Lippe e.V. wertet das Urteil als sehr bedenklich und unverhältnismäßig
hart. 

Im Frühjahr 2018 soll der Mitarbeiter die Abschiebung eines Geflüchteten
verhindert haben, indem er sich einem Polizeibeamten in den Weg gestellt
habe.

Zuletzt hatte das OLG Hamm am 10. Dezember 2019 entschieden, dass die
Handlung des In-den-Weg-Stellens-mit-ausgebreiteten-Armen als tätlicher
Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) zu werten sei. Der
Tatbestand setze nach Auffassung des OLG weder einen Verletzungswillen,
noch eine tatsächliche Körperverletzung voraus. „Diese Rechtsprechung
erscheint im Hinblick auf die bürgerlichen Freiheitsrechte äußerst
bedenklich“, kritisierte Sebastian Nickel, Verteidiger der Verhandlung.
„Es steht zu befürchten, dass sich hierdurch Menschen von
Protestaktionen und öffentlich geäußerter Kritik abschrecken lassen“, so
Nickel weiter.

Zu dieser Einstufung durch das OLG kam es, weil die Staatsanwaltschaft
nach dem Berufungsverfahren in Revision ging. Das Landgericht Detmold
hatte den Mitarbeiter im Berufungsverfahren zu 90 Tagessätzen wegen
Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Schon damals ordnete
die Flüchtlingshilfe Lippe e.V. dieses Strafmaß für die vorgeworfene
Handlung als unverhältnismäßig hart ein. Der Staatsanwaltschaft hingegen
reichte dieses Urteil nicht aus: Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 6
Monaten, auf Bewährung. In dem Handeln sah sie den Tatbestand des
tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) erfüllt und
ging in Revision.

In der heutigen Verhandlung am Landgericht Detmold erhöhte Frau
Schikowski, vorsitzende Richterin, das bisherige Strafmaß auf 120
Tagessätze à 25 Euro. Den Antrag des Verteidigers Nickel, die Prüfung
des Sachverhalts wegen Verfassungswidrigkeit des §114 StGB an das
Bundesverfassungsgericht zu verweisen, lehnte sie ab.

„Das Urteil hat mit der eigentlichen Handlung unseres Mitarbeiters
nichts mehr zu tun“, so Andreas Zuckmayer, Vorstand der Flüchtlingshilfe
Lippe e.V. So ginge es vielmehr um die juristische Auslegung des
Begriffs ‚tätlicher Angriff‘. „Durch die sehr weite Auslegung des
Begriffs durch das OLG erscheint der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
insgesamt nicht mehr gewahrt“, ergänzt Nickel.

„Wir erleben seit einigen Jahren eine immer härtere Abschiebepraxis, die
humanitäre und rechtsstaatliche Grenzen vermehrt missachtet. Wir
begrüßen es, wenn couragierte Menschen sich hiergegen einsetzen.“,
erklärt Andreas Zuckmayer. Diese Solidarität war heute auch durch die
Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude zu sehen, welche durch
antirassistische Gruppen angemeldet war.

Die Flüchtlingshilfe Lippe e.V. wurde 2005 gegründet und berät seitdem
geflüchtete Menschen bei aufenthalts- und sozialrechtlichen Belangen in
Lippe. „Dies werden wir weiterhin engagiert tun und stehen zu unseren
Mitarbeiter_innen“, so Zuckmayer.

Lagerpflicht für Geflüchtete abschaffen!

Jetzt unterschreiben >>>

Diese Petition wurde gestartet von folgenden Organisationen: Bayerischer Flüchtlingsrat (BFR), Münchner Flüchtlingsrat (MFR), LeTRa Lesbenberatung, Refugee Struggle for Freedom

„Vor dem Virus sind alle gleich“ – das ist ein Satz, der aktuell oft gesagt wird. Doch das stimmt leider nicht. Menschen, die bereits vor der Krise von prekären Lebensverhältnissen betroffen waren, trifft Corona um ein Vielfaches stärker.

Weltweit sind alle Menschen dazu verpflichtet, Abstand zu halten. Vonseiten der Regierung werden zum Wohle Aller Groß- und Massenveranstaltungen abgesagt. ABER: Massenunterkünfte werden weiter betrieben. Ein Widerspruch! Diese Tatsache ist nicht nur lebensgefährlich für die Menschen, die in den Sammelunterkünften leben müssen, sondern für alle!

Die Lagerpflicht für Geflüchtete muss endlich abgeschafft werden!

Hier können Sie die ganze Petition lesen >>>

Corona-Flüchtlingshaftanstalt Büren

Wo rechtlich bedenkliche Maßnahmen auf rassistische Sonderbehandlung stoßen, ist Abschiebehaft Büren nicht weit:

Mindestens 6 Flüchtlinge sitzen seit etwa einer Woche in der Abschiebehaft Büren ein, obwohl sie nicht abgeschoben werden sollen. Sie befinden sich dort in „Quarantäne“. Damit wäre das Abschiebegefängnis in Büren das erste Gefängnis für Flüchtlinge nach dem IfSG. Zwar können Menschen grundsätzlich aus Seuchenschutzgründen inhaftiert werden, allerdings erfolgt die Unterbringung dann normalerweise in speziellen Krankenhäusern.

Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft findet die Inhaftierung von Flüchtlingen nach dem IfSG in einem Abschiebegefängnis rechtlich sehr bedenklich und für die Betroffenen äußerst diskriminierend. „Das lfSG unterscheidet nicht zwischen Flüchtling und Nicht-Flüchtling. Warum werden sie nicht wie andere Menschen auch behandelt? Dazu kommt die Ausgangssituation dieser Fälle von Quarantäne-Haft. Geflüchtete müssen weiterhin dicht an dicht in Lagern leben statt sie in dezentrale Unterkünfte zu evakuieren. Hier wird anscheinend ein höheres Ansteckungsrisiko der in den Lagern Lebenden in Kauf genommen. auf der anderen Seite werden sie bei individuellen Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen unverhältnismäßig hart bestraft und in ein Gefängnis gesteckt. Das ist an struktureller Benachteiligung kaum zu überbieten.”

(Link zur Pressemitteilung)